Hausratversicherung: Vergleich beim Testsieger
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- Was schützt die Hausratversicherung?
- Abgedeckte Schäden
- Tarifvergleich: Nur 3 Schritte
- Wichtige Zusatzbausteine
- Zahlung im Schadensfall
- Was kostet die Hausratversicherung?
- Tipps für den richtigen Tarif
- Hausratschaden melden
- Wann ist der Abschluss sinnvoll?
- Hausratschutz im Urlaub
- Formulare zum Download
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste zur Hausratversicherung
- Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihre privaten Einrichtungsgegenstände vor Schäden durch Leitungswasser, Bränden oder Diebstahl.
- Die Kosten für eine Hausratversicherung berechnen sich je nach Wohnfläche und Leistungsumfang und liegen im Schnitt bei 35 Euro pro Jahr.
- Bei Schäden wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung. Diese ersetzt Ihnen in der Regel beschädigten Hausrat zum Neuwert.
- Achten Sie vor dem Abschluss auf wichtige Zusatzleistungen, wie Elementarschadenschutz und einen Unterversicherungsverzicht.
Was schützt die Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung schützt immer Ihren gesamten beweglichen Hausrat. Sie zahlt immer dann, wenn Ihre privaten, beweglichen Sachen im Haushalt durch Schäden wie austretendes Leitungswasser, Feuer sowie Einbruch oder Diebstahl beschädigt werden.
Der Schutz der Hausratversicherung greift also dann, wenn als Teil Ihres Hausrats Möbel, elektronische Geräte, Kleidung, Schmuck und Bargeld oder auch Balkonkraftwerke einen Schaden erleiden und repariert oder ersetzt werden müssen.
Hausratschutz auch außerhalb der Wohnung
Aber nicht nur Hausrat in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ist finanziell abgesichert. Auch Hausrat, der sich im Keller, auf dem Dachboden oder in Ihrer Garage befindet, ist geschützt. Zusätzlich greift die Hausratversicherung bei Schäden auf Ihrem Grundstück und versichert daher Gartenmöbel und elektronische Geräte, wie Rasenmäher. Und auch Fahrräder sind gegen Diebstahl abgesichert, sollten diese aus Ihrem Fahrradraum oder Keller entwendet werden. Die meisten Tarife leisten zudem bei Diebstahl von aus dem Auto gestohlenen Wertgegenständen.
Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?
- Feuer und Brand: Verbrannten oder zerstörten Hausrat ersetzt Ihnen die Hausratversicherung zum Wiederbeschaffungswert. Inbegriffen sind ebenfalls Schäden durch Explosionen und Detonationen, Implosionen, Seng- und Schmorschäden sowie Verpuffung.
- Blitz (-schlag) und Überspannung: Beschädigt ein Blitzeinschlag und daraus resultierende Überspannung Ihre Elektrogeräte, erstattet die Hausratversicherung Ihnen den Schaden.
- Einbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Werden bei einem Einbruch Türen oder Fenster beschädigt oder Teile Ihres Hausrats sowie Bargeld gestohlen, greift ebenfalls der Schutz der Hausratversicherung.
- Leitungswasserschäden: Die Hausratversicherung greift bei Wasserschäden, wenn es sich um Schäden durch Leitungswasser handelt. Darunter fallen beispielsweise auslaufendes Wasser durch eine defekte Waschmaschine oder Rohrbrüche, Schäden durch altersbedingten Leitungsverschleiß oder Frost. Auch bei auslaufenden Aquarien oder Wasserbetten greift die Versicherung.
- Hagelschäden und Sturmschäden: Ab in der Regel Windstärke 7 erstattet Ihnen die Hausratversicherung beschädigte Einrichtungsgegenstände durch Stürme und Hagel.
- Weitere Schadensfälle: Zusätzlich leistet die Hausratversicherung bei Schäden durch Ruß und Rauch, als auch durch Absturz von Flugkörpern (inkl. deren Fracht oder Einzelteile) und Blindgänger-Schäden.
Das deckt die Hausratversicherung nicht ab
Die Hausratversicherung zahlt nicht bei Schäden, die an festen Bestandteilen der Wohnung oder des Hauses entstehen.
Zusätzlich greift die Versicherung nicht bei folgenden Schadensfällen:
- Schäden aus unkalkulierbaren Risiken: Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Krieg oder Kernenergie.
- Schäden in ausschließlich gewerblich genutzten Räumen.
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden an Ihrem Eigentum.
Hausratversicherungen im Vergleich: Nur 3 Schritte zum Tarif
1
Treffen Sie Angaben zu Ihrer Wohnung und Ihrem gewünschten Versicherungsschutz.
2
Vergleichen Sie leistungsstarke Hausratversicherungen zu günstigen Konditionen.
3
Schließen Sie Ihre Hausratversicherung bequem online ab.
Wichtige Zusatzbausteine für Ihre Hausratversicherung
1. Elementarschäden: Finanzielle Sicherheit trotz Extremwetter
Unter Elementarschäden versteht man Schäden durch extreme Wetterereignisse, wie Überschwemmungen, Hochwasser, Starkregen oder auch Erdrutsche, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen. Im Basistarif der Hausratversicherung sind Elementarschäden nicht abgedeckt. Hier handelt es sich um einen zusätzlichen Tarifbaustein. Der Zusatz Elementarschadenversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit gegenüber Naturgewalten. Insbesondere in Risikogebieten ist dieser zusätzliche Schutz vor Extremwetter ein Muss für jede Hausratversicherung.
Gebäudeschäden bei Extremwetter absichern
Bei Schäden durch extreme Naturereignisse an einer Immobilie greift der Schutz der Wohngebäudeversicherung. Während die Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Haus absichert, schützt die Wohngebäudeversicherung die Gebäudesubstanz. Auch bei der Gebäudeversicherung greift der Zusatzbaustein Elementar bei Extremwetterschäden.
2. Glasversicherung: Hohe Reparaturkosten nach Glasbruch vermeiden
Der Zusatzbaustein Glasversicherung schützt Sie zwar nicht vor einem Scherbenhaufen, aber vor hohen Kosten. Schließen Sie diesen Zusatzbaustein in Ihren Versicherungstarif mit ein, erstattet Ihnen die Hausratversicherung Reparatur- und Neuanschaffungskosten.
Die Glasversicherung deckt in erster Linie Bruchschäden an (Fenster-) Glas, Kunststoff und Spiegeln ab. Auch Glasbruch an Vitrinen und Ceran-Kochfeldern ist versichert. Dieser Zusatzbaustein ist zu empfehlen, wenn Sie teure Glaskunstgegenstände besitzen, Ihr Wintergarten verglast ist oder Sie hohe Glasfassaden haben.
3. Fahrradversicherung: Diebstahlschutz auch unterwegs
Bei Diebstahl Ihres Fahrrads oder E-Bikes erstattet Ihnen die Hausratversicherung den Kaufpreis (Neupreis) für ein gleichwertiges Modell. Regulär greift dieser Diebstahlschutz allerdings nur dann, wenn sich das Fahrrad in Ihrer Wohnung oder Ihres (Fahrrad-) Kellers befand. Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz durch eine Fahrradversicherung, greift Ihre Hausratversicherung zusätzlich bei Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände. Achten Sie hier auf die Details im Tarifvertrag, wie beispielsweise die Nachtzeitklausel, um auch bei Diebstählen in der Nacht abgesichert zu sein.
Hausratversicherung: Pflicht für Mieter?
Als Mieter sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Zwar enthalten einige Mietverträge eine Klausel, welche den Nachweis einer Hausratversicherung verlangt - laut Mietrecht ist diese Klausel jedoch ungültig.
Was zahlt die Hausratversicherung im Schadensfall?
Neben Neubeschaffungs- und Reparaturkosten für Ihren Hausrat übernimmt die Hausratversicherung zudem folgende Kosten.
Kostenübernahme rund um Ihre Wohnung und Einrichtung
- Beseitigung von Schäden nach Einbrüchen und Vandalismus
- Provisorisches Absichern und Verschließen der Wohnung nach einem Einbruch
- Kosten für Schlossänderungen nach Schlüsselverlust
- Bewachungskosten einer ungesicherten Wohnung für bis zu 14 Tage
Allgemeine Aufräum- und Entsorgungskosten
- Entsorgungskosten für zerstörten Hausrat
- Bei elektronischen Geräten: Datenrettungskosten
Kosten für Unterkünfte und Umzug
- Hotelkosten bei vorübergehender Unbewohnbarkeit der eigenen vier Wände
- Umzugskosten, sollte die Wohnung für mindestens zwei Monate unbewohnbar sein
- Einlagerung und Transport des eigenen Hausrats
Weitere Kostenübernahmen
- Rückreisekosten bei Abbruch des Urlaubs
- Kosten für einen Mehrverbrauch von Wasser oder Strom und Gas nach einem Schadensfall
- Kosten zur Schadensbehebung und -ermittlung sowie Schadensminderung und -abwendung
Was kostet eine Hausratversicherung?
Eine leistungsstarke und günstige Hausratversicherung kostet nur 2 bis 3 Euro pro Monat. Die Kosten für eine Hausratversicherung berechnen sich nach
- der Größe der zu versicherten Wohnfläche,
- dem Wohnort,
- der Höhe der Versicherungssumme,
- optional gewählten Zusatzbausteinen sowie
- der gewählten Selbstbeteiligung.
Im Schnitt kostet eine gute Hausratversicherung nur etwa 35 Euro im Jahr.
Jahresbeiträge für eine 80-Quadratmeter-Wohnung liegen zwischen 25 - 54 Euro. Der Basisschutz sichert bereits gegen Schäden durch Einbrüche, Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden ab.
Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine Übersicht für Hausratversicherungs-Kosten der Bundeshauptstädte.
Stadt
|
Günstigster Preis* (€ pro Jahr)
|
Preis-Leistungs-Sieger* (€ pro Jahr)
|
---|---|---|
Dresden | 22,54 € | 24,64 € |
München | 24,60 € | 24,64 € |
Stuttgart | 24,60 € | 24,64 € |
Mainz | 26,70 € | 26,70 € |
Saarbrücken | 26,70 € | 26,70 € |
Erfurt | 26,70 € | 26,70 € |
Wiesbaden | 29,04 € | 33,82 € |
Schwerin | 30,20 € | 35,55 € |
Potsdam | 31,99 € | 35,55 € |
Magdeburg | 31,41 € | 38,05 € |
Kiel | 38,21 € | 43,24 € |
Hannover | 38,21 € | 43,24 € |
Bremen | 38,21 € | 43,24 € |
Berlin | 42,70 € | 49,90 € |
Hamburg | 42,70 € | 53,15 € |
Düsseldorf | 51,34 € | 54,36 € |
*Berechnung (07/2024): Wohnung 80 qm, mind. 52.000 € Versicherungssumme, ohne Selbstbeteiligung. Jeweils der günstigste Tarif sowie der Preis-Leistungs-Sieger nach unseren Tarifempfehlungen.
Spartipp: Selbstbeteiligung & Höhe der Versicherungssumme
Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, dann übernehmen Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten. Einige Anbieter gewähren Rabatte, wenn Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Da diese allerdings in der Regel recht gering ausfallen, empfehlen wir Ihnen, keine Hausratversicherung mit Selbstbeteiligung zu wählen.
Die Versicherungssumme beschreibt die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Schadensfall. Wir empfehlen Ihnen, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden keine Abzüge durch den Versicherer wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden.
Rundum abgesichert: Tipps für die richtige Hausratversicherung
1. Vermeiden Sie eine Unterversicherung
Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die Höhe Ihrer Versicherungssumme niedriger ist, als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Im Schadensfall kann es so dazu kommen, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Orientieren Sie sich bei der Wahl Ihrer Deckungssumme daher an den vorgegebenen Versicherungspauschalen.
Unterversicherungsverzicht
Achten Sie bei Ihrem Hausratversicherungsvertrag auf die Klausel zum Unterversicherungsverzicht. Wählen Sie diese Klausel für Ihre Hausratversicherung aus, so erhalten Sie Ihren Schaden ohne Abzüge ersetzt.
Die meisten Anbieter legen pro Quadratmeter eine Versicherungspauschale von 600 - 850 Euro fest. Bei einer Wohnung mit der Größe 80m² liegt demnach die Versicherungssumme bei etwa 52.000 Euro.
2. Selbstbeteiligung wählen: Ja oder nein?
Mit einer Selbstbeteiligung übernehmen Sie bei jedem Schaden einen Teil der Kosten selbst. Der gewählte Betrag legt fest, wie viel Sie pro Schaden selbst bezahlen. Sie können eine Selbstbeteiligung dann wählen, wenn Sie die Kosten für Ihre Hausratversicherung senken möchten. Achten Sie dennoch auf den Anteil der zu zahlenden Selbstbeteiligung (generell zwischen 100 - 500 Euro). Kleine Schäden sind zwar nicht existenzbedrohend, können allerdings Ihren Geldbeutel belasten.
3. Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit: Was bedeutet das?
Wer "grob fahrlässig" handelt, trägt eine Mitschuld am entstandenen Schaden. Sie können im Tarif den Zusatz "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" versichern. Dann sind Sie selbst bei grob fahrlässigem Handeln geschützt und erhalten die vollständige Versicherungssumme ausgezahlt. Gerade einmal sechs Euro mehr kostet es im Schnitt, grob fahrlässig verursachte Schäden in die Hausratversicherung einzuschließen.
"Grob fahrlässig ist zum Beispiel, das Fenster beim Verlassen der Wohnung gekippt zu lassen. Wenn es dann zu einem Einbruch kommt, darf der Versicherer die Schadenzahlung kürzen. Ist grobe Fahrlässigkeit im Hausrattarif mit abgedeckt, wird der Schaden hingegen vollständig ersetzt. Deshalb sollten Verbraucher auf diesen Zusatzschutz nicht verzichten."
Hausratschaden melden: So geht die Schadensregulierung
Im Schadensfall reguliert die Hausratversicherung die Schäden innerhalb von 14 Tagen. Um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten, beachten Sie folgende Tipps für die Schadensmeldung an die Hausratversicherung:
- Melden Sie einen Hausratschaden immer so schnell wie möglich - am besten direkt am nächsten Werktag.
- Beschreiben Sie den Schaden an Ihrem Hausrat so detailliert wie Sie können, am besten mit Fotos oder Videoaufnahmen.
- Fügen Sie für Ihre Schadensmeldung an die Hausratversicherung Belege, Rechnungen und Quittungen bei, die den Wert Ihres beschädigten Hausrats bestätigen.
Was ist zu tun, wenn die Hausratversicherung nicht zahlt?
Erhalten Sie keine Entschädigung von Ihrer Versicherung, nutzen Sie die folgende Checkliste:
- Setzen Sie Ihrer Hausratversicherung zunächst eine schriftliche Frist (am besten per Einschreiben) für die Zahlung der Entschädigung.
- Wenden Sie sich an die entsprechende Beschwerdestelle Ihrer Versicherung, sollten Sie auf Ihr Einschreiben keine Rückmeldung erhalten.
- Prüfen Sie Ihre Versicherungskonditionen, ob Ihr Anspruch auf Entschädigung gerechtfertigt ist.
- Reichen Sie Beschwerde bei einem Ombudsmann (Vermittler) oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein.
- Nutzen Sie Rechtsberatung und informieren Sie sich über eine mögliche Prozesskostenhilfe, um die Kosten für einen Prozess nicht selbst tragen zu müssen.
Hausratversicherung kündigen nach einem Schadensfall
Nach einem Schadensfall steht Ihnen immer ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Hausratversicherung zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Hausratversicherung den Schaden bereits übernommen hat, oder nicht.
Möchten Sie Ihre Hausratversicherung kündigen, so können Sie den Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechts mit sofortiger Wirkung beenden. Eine reguläre Vertragskündigung ist meist mit einer Frist von bis zu vier Wochen möglich.
Mehr Informationen zu Ihrem Hausrat-Schaden
Wann ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Eine Hausratversicherung dient als Absicherung gegen finanzielle Verluste – und ist damit für die meisten Menschen empfehlenswert. Im Schadensfall sind Sie vor hohen finanziellen Belastungen geschützt.
Besonders für Mieter und Eigenheimbesitzer, mit einem umfangreichen Hausrat, lohnt sich der Abschluss. Haben Sie keine Hausratversicherung, so müssen Sie im Schadensfall selbst die Kosten für die Wiederbeschaffung oder die Reparatur Ihres beschädigten oder gestohlenen Hausrats tragen. Je nach Umfang des Schadens, bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung.
Stellen Sie sich für eine leichte Entscheidung einfach die Frage: Wären Sie im Schadensfall (beispielsweise nach einem Wohnungsbrand) dazu in der Lage, Ihren Hausrat durch Rücklagen problemlos neu zu beschaffen? Lautet die Antwort "Nein", dann lohnt sich für Sie der Abschluss einer Hausratversicherung für wenige Euro im Jahr.
Hausratschutz für junge Menschen
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- Auch im Ausland rundum geschützt
- Schutz für alle Mitbewohner und WG-Zimmer
- Fahrräder und Gemeinschaftsräume absichern
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Die Hausratversicherung schützt auch im Urlaub
Über die Außenversicherung in der Hausratversicherung ist Ihr Hausrat auch dann geschützt, wenn sich dieser vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet.
Das bedeutet beispielsweise: Wird im Urlaub in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und es werden Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck, entwendet, so greift auch hier der Schutz Ihrer Hausratversicherung.
Die Außenversicherung ist in der Regel in jedem Versicherungsvertrag enthalten. Prüfen Sie im Zweifelsfall Ihre Vertragsdetails oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsunternehmen.
Häufig gestellte Fragen
Die Hausratversicherung gehört zu den Sachversicherungen. Sie versichert alle Einrichtungs-, Verbrauchgs- und Gebrauchsgegenstände der versicherten Wohnung / des versicherten Hauses. Geschützt ist Ihr Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel sowie Diebstahl und Vandalismus.
Versichert ist Ihr gesamter Hausrat. Dazu zählt das ganze Inventar Ihres Haushalts, wie beispielsweise:
- Möbel & Haushaltsgeräte
- Einrichtungsgegenstände & Dekoration
- Unterhaltungselektronik
- Kleidung, Schuhe & Accessoires
- Spielzeuge & Musikinstrumente
- Bücher & CDs
- Wertgegenstände (schmuck, Wertpapiere, Bargeld,..)
Tipp: Auch Ihre Gegenstände in Keller oder Dachboden gehören mit zum Hausrat. Das betrifft beispielsweise Fahrräder oder Gartenwerkzeuge und -geräte.
Eine Hausratversicherung lohnt sich dann, wenn der Neuwert Ihres Hausrats so hoch ist, dass Sie sich bei Beschädigung oder Verlust nicht alles neu leisten können. Die Hausratversicherung lohnt sich oft für junge Menschen und Studenten, die noch nicht genügend Eigenkapital für eine komplette Neuausstattung besitzen. Aber auch Familien profitieren von einer Hausratversicherung, da sich nach einigen Jahren in Ihrer Wohnung viele Gegenstände angesammelt haben. Im Schadensfall können Sie sich so durch Ihre Hausratversicherung Möbel, Einrichtungsgegenstände, Geräte und weitere Gegenstände im Neuwert ersetzen lassen.
Sie erhalten eine gute und günstige Hausratversicherung bereits ab 3 Euro pro Monat.
Die Hausratversicherung schützt bei folgenden Schadensfällen:
- Blitz / Blitzschlag
- Brand und Feuer
- Einbruch, Diebstahl und Vandalismus
- Hagel und Sturm
- Leitungswasser
Die Höhe der Versicherungssumme sollte immer dem Wert entsprechen, den Sie benötigen würden, um Ihren gesamten Hausrat neu zu ersetzen. Empfehlenswert ist eine Pauschale von ca. 650€ / m² Wohnfläche.
Wenn Sie unterversichert sind, muss der Versicherer einen Schaden unter Umständen nicht komplett bezahlen. Angenommen Sie besitzen Hausrat im Wert von 50.000 Euro, haben aber nur 25.000 Euro versichert. Dann muss die Versicherung für einen Schaden von 10.000 Euro nur 5.000 Euro zahlen.
So vermeiden Sie Ärger: Entscheiden Sie sich im Vertrag für den Unterversicherungsverzicht, dann errechnet der Versicherer die Versicherungssumme über eine Pauschale – üblich sind 650 Euro pro Quadratmeter. Das ergibt 65.000 Euro Versicherungssumme bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung und der Versicherer zahlt alle Schäden bis zu dieser Summe, ohne eine mögliche Unterversicherung zu prüfen.
Der Unterversicherungsverzicht schützt Sie davor, im Schadensfall zu wenig Geld vom Versicherer zu erhalten. Dies kann passieren, wenn Sie bei Abschluss der Versicherung den Wert Ihres Hausrats zu niedrig eingeschätzt haben oder in der Zwischenzeit wertvollere Gegenstände hinzugekommen sind und Sie versäumt haben, die Versicherungssumme anzupassen.
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung besteht immer für die versicherte Wohnung / das versicherte Haus. Im Allgemeinen zählen hier zum Versicherungsort unter anderem:
- Arbeitszimmer
- Keller- und Dachbodenräume
- Balkone, Loggien und Terrassen
- Gemeinschaftsräume
- Weitere Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück
- Garagen (bis zu 3km entfernt)
Ihre Hausratversicherung zahlt nur dann für den Austausch der Türschlösser durch Schlüsselverlust, wenn Sie den Schlüssel durch einen Versicherungsfall verloren haben.
Melden Sie Ihrer Hausratversicherung einen Schaden immer direkt dann, wenn Sie ihn entdeckt haben. Dies geht bei den meisten Anbieter schnell per Telefon oder Kontaktformular. Schildern Sie den Schadensfall immer so genau wie möglich und reichen Sie Dokumente wie Schadensverlauf, Foto Dokumentation, Namen von Zeugen oder Polizeireporte bei Ihrer Hausratversicherung ein. Listen Sie zudem alle beschädigten oder gestohlenen Gegenstände auf.
Rein rechtlich müssen Sie den Schaden innerhalb einer Woche der Hausratversicherung mitteilen - besser ist allerdings immer eine Schadensmeldung noch am gleichen Tag.
Hinweis: Bei Brand oder Einbruch gilt natürlich: Verständigen Sie zuerst die Feuerwehr oder die Polizei und bringen Sie sich selbst in Sicherheit.
Achtung: Um Ihren Versicherungsschutz nicht zugefährden, achten Sie immer darauf weitere Folgeschäden zu vermeiden. Läuft beispielsweise das Spülwasser Ihrer Waschmaschine auf, so drehen Sie erst den Wasserhahn zu, bevor Sie Ihre Hausratversicherung verständigen.
Sie können Ihre Hausratversicherung dann steuerlich absetzen, wenn Sie in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus ein Arbeitszimmer nutzen. Tragen Sie die Kosten der Hausratversicherung unter Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ein.
Hinweis: Wie viel Sie von den Versicherungskosten von der Steuer absetzen können, berechnet sich an der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Wohnungsgröße bzw. der Gesamtwohnfläche.
Sie können Ihr Fahrrad über die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung absichern. Achten Sie beim Hausrat-Vergleich darauf, ob hier gewisse Voraussetzungen für einen umfangreichen Versicherungsschutz gelten (bspw. Nachtzeitklauseln oder abschließbare Kellerabteile).
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