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Die Hausratversicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung springt ein, wenn Ihre Einrichtungsgegenstände nach einem Schadensfall beschädigt oder zerstört wurden.
  • Der Basisschutz der Hausratversicherung umfasst Schäden, die durch Feuer, Wasser, Sturm, Hagel und Einbruch oder Diebstahl entstehen.
  • Zusätzlichen Schutz bieten erweiterte Tarifbausteine. Diese schließen auch Glasbruch, Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden im Versicherungsumfang mit ein.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist versichert?
  2. Was ist nicht versichert?
  3. Was kostet eine Hausratversicherung?
  4. Hausratversicherung: Vergleich starten
  5. Tipps für die richtige Hausratversicherung
  6. Unterversicherungsverzicht
  7. Hausratschaden melden: So geht die Schadensregulierung
  8. Ist eine Hausratversicherung notwendig?
  9. Hausratschutz für junge Menschen
  10. Hausratschutz im Urlaub
  11. Formulare zum Download
  12. Häufig gestellte Fragen
  13. Das ist Verivox

Was ist alles in der Hausratversicherung versichert?

Eine Hausratversicherung hilft immer dann, wenn es in den eigenen vier Wänden mal kracht. Ob teurer Fernseher oder gefülltes Bücherregal, geliebte Couch oder das gute Porzellan - im eigenen Haushalt befinden sich viele Gegenstände mit emotionalem, aber auch finanziellem Wert. Damit Sie im Schadensfall nicht von einer hohen Rechnung überrascht werden, gibt es die Hausratversicherung.

Hausrat-Schutz einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnung oder Ihr Haus steht auf dem Kopf. Alle Gegenstände, die jetzt herausfallen können, sind durch die Hausratversicherung abgesichert.

Vor diesen Gefahren schützt die Hausratversicherung

  • Blitz (-schlag): Bei einem Blitzeinschlag können Fernseher, Laptop & Co beschädigt werden, da sich im Stromnetz eine erhöhte Spannung befindet. Auch bei diesen Überspannungsschäden springt die Hausratversicherung ein und ersetzt Ihnen den Schaden oder übernimmt die Kosten für eine anfallende Reparatur.
  • Brand und Feuer: Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen verbrannte und zerstörte Gegenstände nach einem Brand im eigenen Heim in Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Auch Feuerschäden durch Ruß- und Rauchbildung sind hier abgedeckt.
  • Einbruch und Diebstahl: Bei einem Einbruch zahlt Ihnen Ihre Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert von beschädigten oder gestohlenen Gegenständen. Auch die Kosten für ein neues Türschloss oder ein zerbrochenes Fenster werden von vielen Anbietern übernommen.
  • Hagel und Sturm: Werden Ihre Möbel während eines Sturms durch Regenwasser oder sogar Hagelkörner beschädigt, so springt auch hier Ihre Hausratversicherung ein und ersetzt Ihnen den Schaden.
  • Leitungswasser: Ein Wasserschaden ist über Ihre Hausratversicherung abgesichert. Das trifft beispielsweise bei einem Rohrbruch der eine ausgelaufene Waschmaschine zu. Weitere versicherte Leitungswasserschäden sind Frostschäden, Schäden durch altersbedingten Verschleiß oder Schäden, welche durch eine unsachgemäße Installation hervorgerufen werden.

Das deckt die Hausratversicherung nicht ab

Die Hausratversicherung zahlt nicht bei Schäden, die an festen Bestandteilen der Wohnung oder des Hauses entstehen.

Zusätzlich greift die Versicherung nicht bei folgenden Schadensfällen:

  • Schäden aus unkalkulierbaren Risiken: Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Krieg oder Kernenergie.
  • Schäden in ausschließlich gewerblich genutzten Räumen.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden an Ihrem Eigentum.

Optionale Leistungen: Drei wichtige Zusatzbausteine für erweiterten Hausrat-Schutz

  1. Fahrradversicherung: Sichern Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl ab. Günstig über die Hausratversicherung geschützt oder umfangreich abgesichert, durch eine eigenständige Fahrradversicherung.
  2. Glasversicherung: Zusatzschutz für Fenster, Vitrinen oder Cerankochfelder. Der Zusatzbaustein Glasversicherung schützt zwar nicht vor einem Scherbenhaufen, aber vor hohen Reparaturkosten.
  3. Elementardeckung: Erweiterter Schutz gegen starke Unwetter, Hochwasser oder Lawinen. Mit diesem Zusatzbaustein der Hausratversicherung sind Sie auch bei schweren Naturereignissen geschützt.

Hausratversicherung Tarifbausteine

Was kostet eine Hausratversicherung?

Eine leistungsstarke und günstige Hausratversicherung kostet nur 2 -3 Euro pro Monat. Die Kosten für eine Hausratversicherung berechnen sich nach

  • der Größe der zu versicherten Wohnfläche,
  • dem Wohnort,
  • der Höhe der Versicherungssumme,
  • optional gewählten Zusatzbausteinen sowie
  • der gewählten Selbstbeteiligung.

Tarifvergleich zeigt große Preisunterschiede

Wie ein Test der Stiftung Warentest zeigt, verursachen teure Verträge bis zu fünf mal höhere Kosten für eine Hausratversicherung. Grund dafür sind die unterschiedlichen Risikozonen, in welche Bundesländer eingeteilt werden. Auch das Einbruchrisiko spielt bei den Kosten für eine Hausratversicherung eine große Rolle.

Günstiger Basisschutz bereits ab 27 Euro pro Jahr

Im Schnitt kostet eine gute Hausratversicherung im nur 35 Euro im Jahr. Eine Auswertung von VERIVOX hat ergeben, dass die Jahresbeiträge für eine 80-Quadratmeter-Wohnung zwischen 27 - 42 Euro liegen. Der Basisschutz sichert bereits gegen Schäden durch Einbrüche, Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden ab.

Spartipp: Selbstbeteiligung & Höhe der Versicherungssumme

Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, dann übernehmen Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten. Einige Anbieter gewähren Rabatte, wenn Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Da diese allerdings in der Regel recht gering ausfallen, empfehlen wir Ihnen, keine Hausratversicherung mit Selbstbeteiligung zu wählen.

Die Versicherungssumme beschreibt die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Schadensfall. Wir empfehlen Ihnen, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden keine Abzüge durch den Versicherer wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden.

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Rundum abgesichert: Tipps für die richtige Hausratversicherung

1. Vermeiden Sie eine Unterversicherung

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die Höhe Ihrer Versicherungssumme niedriger ist, als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Im Schadensfall kann es so dazu kommen, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Orientieren Sie sich bei der Wahl Ihrer Deckungssumme daher an den vorgegebenen Versicherungspauschalen.

Unterversicherungsverzicht

Achten Sie bei Ihrem Hausratversicherungsvertrag auf die Klausel zum Unterversicherungsverzicht. Wählen Sie diese Klausel für Ihre Hausratversicherung aus, so erhalten Sie Ihren Schaden ohne Abzüge ersetzt.

Die meisten Anbieter legen pro Quadratmeter eine Versicherungspauschale von 600 - 850 Euro fest. Bei einer Wohnung mit der Größe 80m² liegt demnach die Versicherungssumme bei etwa 52.000 Euro.

2. Selbstbeteiligung wählen: Ja oder nein?

Mit einer Selbstbeteiligung übernehmen Sie bei jedem Schaden einen Teil der Kosten selbst. Der gewählte Betrag legt fest, wie viel Sie pro Schaden selbst bezahlen. Sie können eine Selbstbeteiligung dann wählen, wenn Sie die Kosten für Ihre Hausratversicherung senken möchten. Achten Sie dennoch auf den Anteil der zu zahlenden Selbstbeteiligung (generell zwischen 100 - 500 Euro). Kleine Schäden sind zwar nicht existenzbedrohend, können allerdings Ihren Geldbeutel belasten.

3. Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit: Was bedeutet das?

Wer "grob fahrlässig" handelt, trägt eine Mitschuld am entstandenen Schaden. Sie können im Tarif den Zusatz "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" versichern. Dann sind Sie selbst bei grob fahrlässigem Handeln geschützt und erhalten die vollständige Versicherungssumme ausgezahlt. Gerade einmal sechs Euro mehr kostet es im Schnitt, grob fahrlässig verursachte Schäden in die Hausratversicherung einzuschließen.

People Component Wolfgang Schuetz

"Grob fahrlässig ist zum Beispiel, das Fenster beim Verlassen der Wohnung gekippt zu lassen. Wenn es dann zu einem Einbruch kommt, darf der Versicherer die Schadenzahlung kürzen. Ist grobe Fahrlässigkeit im Hausrattarif mit abgedeckt, wird der Schaden hingegen vollständig ersetzt. Deshalb sollten Verbraucher auf diesen Zusatzschutz nicht verzichten."

Wolfgang Schütz Geschäftsführer Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Hausratschaden melden: So geht die Schadensregulierung

Im Schadensfall reguliert die Hausratversicherung die Schäden innerhalb von 14 Tagen. Um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten, beachten Sie folgende Tipps für die Schadensmeldung an die Hausratversicherung:

  • Melden Sie einen Hausratschaden immer so schnell wie möglich - am besten direkt am nächsten Werktag.
  • Beschreiben Sie den Schaden an Ihrem Hausrat so detailliert wie Sie können, am besten mit Fotos oder Videoaufnahmen.
  • Fügen Sie für Ihre Schadensmeldung an die Hausratversicherung Belege, Rechnungen und Quittungen bei, die den Wert Ihres beschädigten Hausrats bestätigen.

Was ist zu tun, wenn die Hausratversicherung nicht zahlt?

Erhalten Sie keine Entschädigung von Ihrer Versicherung, nutzen Sie die folgende Checkliste:

  1. Setzen Sie Ihrer Hausratversicherung zunächst eine schriftliche Frist (am besten per Einschreiben) für die Zahlung der Entschädigung.
  2. Wenden Sie sich an die entsprechende Beschwerdestelle Ihrer Versicherung, sollten Sie auf Ihr Einschreiben keine Rückmeldung erhalten.
  3. Prüfen Sie Ihre Versicherungskonditionen, ob Ihr Anspruch auf Entschädigung gerechtfertigt ist.
  4. Reichen Sie Beschwerde bei einem Ombudsmann (Vermittler) oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein.
  5. Nutzen Sie Rechtsberatung und informieren Sie sich über eine mögliche Prozesskostenhilfe, um die Kosten für einen Prozess nicht selbst tragen zu müssen.

Hausratversicherung kündigen nach einem Schadensfall

Nach einem Schadensfall steht Ihnen immer ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Hausratversicherung zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Hausratversicherung den Schaden bereits übernommen hat, oder nicht. Möchten Sie Ihre Hausratversicherung kündigen, so können Sie den Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechts mit sofortiger Wirkung beenden. Eine reguläre Vertragskündigung ist meist mit einer Frist von bis zu vier Wochen möglich.

Ist eine Hausratversicherung wirklich notwendig?

Da es sich bei der Hausratversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt, entscheiden Sie selbst, ob sich ein Vertragsabschluss für Sie lohnt.

Stellen Sie sich für eine leichte Entscheidung einfach die Frage: Wären Sie im Schadensfall (beispielsweise nach einem Wohnungsbrand) dazu in der Lage, Ihren Hausrat durch Rücklagen problemlos neu zu beschaffen?

Wägen Sie Ihre Antwort mit den aktuellen Kosten für eine Hausratversicherung ab. Günstige Basistarife sind bereits ab 2 -3 Euro pro Monat erhältlich. Zusätzlich gilt bei Abschluss einer Hausratversicherung: Sie erhalten sofortigen Schutz ohne Wartezeit.

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Die Hausratversicherung schützt auch im Urlaub

Über die Außenversicherung in der Hausratversicherung ist Ihr Hausrat auch dann geschützt, wenn sich dieser vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet.

Das bedeutet beispielsweise: Wird im Urlaub in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und es werden Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck, entwendet, so greift auch hier der Schutz Ihrer Hausratversicherung.

Die Außenversicherung ist in der Regel in jedem Versicherungsvertrag enthalten. Prüfen Sie im Zweifelsfall Ihre Vertragsdetails oder kontaktieren Sie Ihr Versicherungsunternehmen.

Formulare zum Download

Musterkündigung für Ihre Hausratversicherung und Vorlage zur Schadensmeldung einfach kostenlos als PDF herunterladen.

Häufig gestellte Fragen

Die Hausratversicherung gehört zu den Sachversicherungen. Sie versichert alle Einrichtungs-, Verbrauchgs- und Gebrauchsgegenstände der versicherten Wohnung / des versicherten Hauses. Geschützt ist Ihr Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel sowie Diebstahl und Vandalismus.

Versichert ist Ihr gesamter Hausrat. Dazu zählt das ganze Inventar Ihres Haushalts, wie beispielsweise:

  • Möbel & Haushaltsgeräte
  • Einrichtungsgegenstände & Dekoration
  • Unterhaltungselektronik
  • Kleidung, Schuhe & Accessoires
  • Spielzeuge & Musikinstrumente
  • Bücher & CDs
  • Wertgegenstände (schmuck, Wertpapiere, Bargeld,..)

Tipp: Auch Ihre Gegenstände in Keller oder Dachboden gehören mit zum Hausrat. Das betrifft beispielsweise Fahrräder oder Gartenwerkzeuge und -geräte.

Eine Hausratversicherung lohnt sich dann, wenn der Neuwert Ihres Hausrats so hoch ist, dass Sie sich bei Beschädigung oder Verlust nicht alles neu leisten können. Die Hausratversicherung lohnt sich oft für junge Menschen und Studenten, die noch nicht genügend Eigenkapital für eine komplette Neuausstattung besitzen. Aber auch Familien profitieren von einer Hausratversicherung, da sich nach einigen Jahren in Ihrer Wohnung viele Gegenstände angesammelt haben. Im Schadensfall können Sie sich so durch Ihre Hausratversicherung Möbel, Einrichtungsgegenstände, Geräte und weitere Gegenstände im Neuwert ersetzen lassen.

Sie erhalten eine gute und günstige Hausratversicherung bereits ab 3 Euro pro Monat.

Die Hausratversicherung schützt bei folgenden Schadensfällen:

  • Blitz / Blitzschlag
  • Brand und Feuer
  • Einbruch, Diebstahl und Vandalismus
  • Hagel und Sturm
  • Leitungswasser

Die Höhe der Versicherungssumme sollte immer dem Wert entsprechen, den Sie benötigen würden, um Ihren gesamten Hausrat neu zu ersetzen. Empfehlenswert ist eine Pauschale von ca. 650€ / m² Wohnfläche.

Wenn Sie unterversichert sind, muss der Versicherer einen Schaden unter Umständen nicht komplett bezahlen. Angenommen Sie besitzen Hausrat im Wert von 50.000 Euro, haben aber nur 25.000 Euro versichert. Dann muss die Versicherung für einen Schaden von 10.000 Euro nur 5.000 Euro zahlen.

So vermeiden Sie Ärger: Entscheiden Sie sich im Vertrag für den Unterversicherungsverzicht, dann errechnet der Versicherer die Versicherungssumme über eine Pauschale – üblich sind 650 Euro pro Quadratmeter. Das ergibt 65.000 Euro Versicherungssumme bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung und der Versicherer zahlt alle Schäden bis zu dieser Summe, ohne eine mögliche Unterversicherung zu prüfen.

Der Unterversicherungsverzicht schützt Sie davor, im Schadensfall zu wenig Geld vom Versicherer zu erhalten. Dies kann passieren, wenn Sie bei Abschluss der Versicherung den Wert Ihres Hausrats zu niedrig eingeschätzt haben oder in der Zwischenzeit wertvollere Gegenstände hinzugekommen sind und Sie versäumt haben, die Versicherungssumme anzupassen.

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung besteht immer für die versicherte Wohnung / das versicherte Haus. Im Allgemeinen zählen hier zum Versicherungsort unter anderem:

  • Arbeitszimmer
  • Keller- und Dachbodenräume
  • Balkone, Loggien und Terrassen
  • Gemeinschaftsräume
  • Weitere Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück
  • Garagen (bis zu 3km entfernt)

Ihre Hausratversicherung zahlt nur dann für den Austausch der Türschlösser durch Schlüsselverlust, wenn Sie den Schlüssel durch einen Versicherungsfall verloren haben.

Melden Sie Ihrer Hausratversicherung einen Schaden immer direkt dann, wenn Sie ihn entdeckt haben. Dies geht bei den meisten Anbieter schnell per Telefon oder Kontaktformular. Schildern Sie den Schadensfall immer so genau wie möglich und reichen Sie Dokumente wie Schadensverlauf, Foto Dokumentation, Namen von Zeugen oder Polizeireporte bei Ihrer Hausratversicherung ein. Listen Sie zudem alle beschädigten oder gestohlenen Gegenstände auf.

Rein rechtlich müssen Sie den Schaden innerhalb einer Woche der Hausratversicherung mitteilen - besser ist allerdings immer eine Schadensmeldung noch am gleichen Tag.

Hinweis: Bei Brand oder Einbruch gilt natürlich: Verständigen Sie zuerst die Feuerwehr oder die Polizei und bringen Sie sich selbst in Sicherheit.

Achtung: Um Ihren Versicherungsschutz nicht zugefährden, achten Sie immer darauf weitere Folgeschäden zu vermeiden. Läuft beispielsweise das Spülwasser Ihrer Waschmaschine auf, so drehen Sie erst den Wasserhahn zu, bevor Sie Ihre Hausratversicherung verständigen.

Sie können Ihre Hausratversicherung dann steuerlich absetzen, wenn Sie in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus ein Arbeitszimmer nutzen. Tragen Sie die Kosten der Hausratversicherung unter Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ein.

Hinweis: Wie viel Sie von den Versicherungskosten von der Steuer absetzen können, berechnet sich an der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Wohnungsgröße bzw. der Gesamtwohnfläche.

Sie können Ihr Fahrrad über die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung absichern. Achten Sie beim Hausrat-Vergleich darauf, ob hier gewisse Voraussetzungen für einen umfangreichen Versicherungsschutz gelten (bspw. Nachtzeitklauseln oder abschließbare Kellerabteile).

06221 777 00 50

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Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr

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