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Inhalt dieser Seite
  1. Motorradversicherungen - von Verivox empfohlen
  2. Das Wichtigste in Kürze
  3. Vor der Kündigung: erst neue Versicherung finden
  4. Ordentliche Kündigung
  5. Sonderkündigung
  6. Motorradversicherung richtig kündigen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Motorradversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
  • Kündigen Sie erst, wenn Sie eine neue Motorradversicherung abgeschlossen haben.
  • Eine ordentliche Kündigung muss mindestens einen Monat vor Vertragsende bei der Versicherung eintreffen.
  • In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Vor der Kündigung: erst neue Versicherung finden

Bitte beachten Sie: Bevor Sie Ihre alte Motorradversicherung kündigen, sollten Sie unbedingt erst eine neue, besser zu Ihnen passende Versicherung abschließen. Da die Motorradhaftpflicht verbindlich gesetzlich vorgeschrieben ist, können Sie mit dem Motorrad nur fahren, wenn Sie eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen. Daher sollten Sie vor der Kündigung die Bestätigung Ihres neuen Versicherers abwarten.

Motorradversicherung kündigen: ordentliche Kündigung

Die reguläre Laufzeit für Motorradversicherungen ist meist ein Jahr, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Eine ordentliche Kündigung muss also mindestens einen Monat vor Ende des Vertrags bei der Versicherung eingetroffen sein, sonst verlängert sich die Police um ein Jahr. Endet ihr Vertrag zum 31. Dezember, ist Ihr Stichtag für die Kündigung der 30. November. Ihr Kündigungsschreiben muss daher in diesem Fall spätesten bis zum 30. November bei der Versicherung vorliegen. Schauen Sie aber unbedingt in Ihrem Vertrag nach, zu welchen Termin er endet, da nicht alle Versicherungsverträge unbedingt mit dem Kalenderjahr auslaufen.

Musterkündigungsschreiben

Motorradversicherung mit Saisonkennzeichen kündigen

Haben Sie einen Versicherungsvertrag mit Saisonkennzeichen abgeschlossen, endet dieser in der Regel einen Monat vor Saisonstart. Wenn Sie die Saison für Ihr Motorrad vom 1. März bis zum 31. Oktober gewählt haben, ist damit der 31. Januar Ihr Vertragsende und Stichtag, bis zu dem die ordentliche Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein muss. Allerdings werden Kündigungsfristen bei Saisonkennzeichen nicht von allen Versicherern gleichbehandelt. Manche Versicherungsgesellschaften legen das Ende des Vertrags und den Stichtag individuell fest, daher sollten Sie beim Wunsch zu kündigen unbedingt rechtzeitig in der Police nachsehen, welche Fristen Sie beachten müssen.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, um die fristgerechte Kündigung jederzeit belegen zu können.

Sonderkündigung

Neben einer ordentlichen Kündigung, die einmal im Jahr zum Vertragsende möglich ist, gibt es Fälle, in denen Versicherungsnehmer einer Motorradhaftpflichtversicherung außerordentlich kündigen können. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Stilllegung des Motorrads, bei jedem Schadensfall und bei Beitragserhöhung der Versicherung.

Doch auch bei einer außerordentlichen Kündigung gelten Bedingungen und Fristen. So müssen Sie innerhalb eines Monats kündigen. Die Kündigungsfrist läuft ab dem Tag, an dem Sie Ihr Motorrad stillgelegt, die Information zur Beitragserhöhung oder einen Bescheid zur Kostenübernahme oder -ablehnung erhalten haben.

Verkauf oder Stilllegung des Motorrads

Wenn Sie Ihr Motorrad aus dem Verkehr ziehen oder verkaufen, haben Sie ein Recht auf außerordentliche Kündigung wegen Risikowegfalls. Das heißt: Da das Risiko, das versichert war, nicht mehr existiert, können Sie sofort aus dem Versicherungsvertrag aussteigen. Ersetzen Sie Ihr Motorrad durch ein anderes, können Sie dennoch den Vertrag für das bisherige beenden. Wenn Sie Ihr Motorrad verkaufen, ohne es abzumelden, geht die Police an den Käufer über. Dieser kann wiederum einen Monat ab Kauf eine außerordentliche Kündigung einreichen, ansonsten läuft die Versicherung regulär auf ihn.

Da der Verkäufer zunächst weiter als Motorradhalter gilt, sollte er das Motorrad besser abgemeldet verkaufen.

Kündigung der Motorradversicherung im Schadensfall

Bei jedem Schadensfall haben Sie ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Für dieses Sonderkündigungsrecht ist es nicht entscheidend, ob die Versicherungsgesellschaft für den Schaden aufkommt oder seine Regulierung verweigert. Sie haben dann ab dem endgültigen Bescheid des Versicherers zu Übernahme oder Ablehnung des Schadens einen Monat Kündigungsfrist. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie sofort oder zu einem anderen Termin kündigen möchten. Bedenken Sie dabei, dass Sie Ihr Motorrad ohne gültige Police nicht fahren dürfen. Also besser keine Versicherungslücke entstehen lassen!

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Durch eine Beitragserhöhung Ihrer Motorradversicherung erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ausschlaggebend ist dabei die Erhöhung des Grundbetrags: Wenn er steigt, ohne dass sich die Versicherungsleistungen verbessern, können Sie Ihre Police durch außerordentliche Kündigung beenden. Das gilt auch, wenn die Gesamtsumme nach einer Grundbeitragserhöhung tatsächlich niedriger ausfällt, weil Sie beispielsweise gleichzeitig in eine günstigere Schadensfreiheits- oder Regionalklasse gewechselt haben. Auch bei Beitragserhöhung müssen Sie die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

Kein Grund für eine Sonderkündigung sind Kostensteigerungen durch

  • gesetzliche Änderungen wie eine Erhöhung der Versicherungssteuer
  • den Abstieg in eine neue Schadenfreiheitsklasse infolge eines Schadens
  • die Einstufung in eine teurere neue Regionalklasse nach Umzug

Kein Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Weder erlischt der Versicherungsvertrag bei Tod des Versicherungsnehmers, noch führt sein Tod zu einem Recht auf Sonderkündigung, denn der Vertrag geht automatisch auf seine Erben über. Erst wenn diese das Motorrad stilllegen oder verkaufen, haben sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Motorradversicherung richtig kündigen

Schicken Sie Ihrem Versicherer ein schriftliches Kündigungsschreiben per Post oder Fax, um Ihre Motorradversicherung zu kündigen. Eine bestimmte Form müssen Sie dabei nicht einhalten. Für eine rechtswirksame Kündigung sind folgende Inhalte wichtig:

  • der Name und die Anschrift Ihrer Versicherungsgesellschaft (finden Sie in der Police)
  • Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift (inklusive Kontaktdaten für Rückfragen)
  • Ihre Versicherungsscheinnummer (finden Sie in der Police)
  • der Kündigungstermin oder die Angabe: "Kündigung mit sofortiger Wirkung"
  • Bei außerordentlicher Kündigung geben Sie den Kündigungsgrund an. Zum Beispiel: "Wegen der Beitragserhöhung zum ..."·
  • die ordentliche Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen
  • Ihre eigenhändige Unterschrift

Kündigung: Worauf muss ich noch achten?

Es ist ratsam, um eine schriftliche Bestätigung innerhalb einer festgesetzten Frist zu bitten. Zur Absicherung sollten Sie Ihre Kündigung bei Postversand als "Einschreiben mit Rückschein“" versenden. Planen Sie für den Versand reichlich Puffer ein, denn für die Wahrung der Frist ist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend.

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