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Leistungen und Tarife

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Inhalt dieser Seite
  1. Techniker Krankenkasse: allgemeine Infos
  2. Beitragssatz
  3. Mehrleistungen
  4. Bonusprogramm
  5. Wahltarife

Techniker Krankenkasse: allgemeine Infos

Die Techniker Krankenkasse (TK) wurde im Jahr 1884 als “Eingeschriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker” gegründet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Hamburg. Im Oktober 2021 betreute die Techniker Krankenkasse 10,8 Millionen Versicherte. Damit ist die TK vor der Barmer Deutschlands größte gesetzliche Krankenversicherung. Neben der Hauptverwaltung in Hamburg unterhält die TK bundesweit fast 200 Beratungscenter. Im Oktober 2021 beschäftigte die Techniker fast 14.000 Mitarbeiter.

Aus der Zahl der Versicherten lässt sich ableiten, dass die Techniker Krankenkasse schon lange nicht mehr nur für bestimmte Berufsgruppen geöffnet ist, sondern bundesweit allen Versicherungsnehmern zur Verfügung steht.

Der Beitragssatz bei der Techniker Krankenkasse

Der vom Gesetzgeber festgelegte allgemeine Beitragssatz gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse individuell fest. Die Spanne reicht von 0,39 Prozent bis zu 2,5 Prozent. Verivox stellt einen Verbraucheratlas Zusatzbeiträge zur Verfügung, in dem Sie leicht den Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse nachlesen können.

Wieviel Beitrag Sie bei der Techniker Krankenkasse zahlen müssen, sehen Sie auch ganz einfach im Versicherungsvergleich. Lassen Sie sich die Beiträge der verschiedenen Krankenkassen anzeigen und finden Sie die günstige Krankenversicherung, die am besten zu Ihnen passt:

Zum Vergleich

Mehrleistungen der Techniker Krankenkasse

Versicherungspflichtige, die eine Krankenkasse suchen, schauen in der Regel zuerst auf den Zusatzbeitrag. Die Mehrleistungen einer Krankenkasse können aber auch ein Argument für eine Mitgliedschaft sein.

Der Gesetzgeber legt nicht nur den allgemeinen Beitragssatz fest, sondern auch die zu erbringenden Leistungen. Diese sind durch den Begriff “medizinisch notwendig” definiert. Damit wird deutlich, dass nicht alles, was auch medizinisch machbar ist, von der GKV übernommen wird. Diese Leistungen finden sich im IGeL-Katalog, dem Verzeichnis der individuellen Gesundheitsleistungen, die vom Versicherten auch selbst bezahlt werden müssen.

Alternative Heilmethoden

  • Alternative Krebstherapie
  • Autogenes Training
  • Ayurveda
  • Homöopathie
  • Osteopathie, drei Sitzungen pro Jahr mit maximal 40 Euro je Sitzung
  • Phytotherapie
  • Progressive Muskelentspannung
  • Reflexzonenmassage
  • Traditionelle Chinesische Medizin

QiGong, Yoga und Meditation zählen allerdings eher zu den Präventivmaßnahmen. Es ist leider nicht möglich, alle Leistungen vor Ort in Anspruch zu nehmen, da einige Angebote regional begrenzt sind. Sie stehen dennoch im Rahmen der eigenen Anreise allen Versicherten offen. Der Zuschuss zu alternativen Heilmethoden beträgt maximal 100 Euro im Jahr. Nach zwei Jahren homöopathischer Heilbehandlung folgt hinsichtlich der Abrechnung über die TK ein Jahr Ruhepause.

Klassische Vorsorge beim Arzt

  • Hautkrebsvorsorge über gesetzlichem Anspruch ab dem 20. Lebensjahr, für Angehörige der Risikogruppen I und II ab dem 15. Lebensjahr
  • Grippeimpfung
  • Zeckenimpfungen (FSME-Impfung)
  • HPV-Impfung für Frauen und Männer wenigstens bis zum 25.Lebensjahr
  • Check-up für Versicherte unter 35
  • Sportmedizinische Untersuchung
  • Krebsvorsorge: Brustultraschall

Zahnbehandlung

  • Vergünstigte Leistungen bei Zahnersatz
  • Kostenersparnis bei Zahnbehandlung im Ausland
  • Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung über Bonusprogramm
  • Zuschuss zur Zahnzusatzversicherung über Bonusprogramm

Reisemedizin

Die Techniker übernimmt die Kosten für das ärztliche Honorar vollständig, für den Impfstoff zahlen Versicherte die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent.

Reiseimpfung möglich für:

  • Cholera
  • Diphterie
  • FSME Zecken-Hirnhautentzündung
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Japanische Enzephalitis
  • Malariaprophylaxe
  • Meningokokken-Meningitis
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Erbracht werden auch Leistungen im Rahmen des Auslandsnotfall-Services und bei Dialyse im Ausland. Dafür bestehen Verträge mit Leistungserbringern im Ausland, beispielsweise für Feriendialyse.

Gesundheitsförderung und Gesundheitskurse

  • Die Techniker bezuschusst zahlreiche Gesundheitskurse, sofern sie von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Übernommen werden 80 Prozent der Kursgebühren (maximal 75 Euro für den Einzelkurs und 150 Euro für einen Kombinationskurs). Online-Kurse werden zu 100 Prozent erstattet (bis maximal 100 Euro). TK-eigene Kurse werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Einmaliger Zuschuss für Apple-Watch oder Fitness-Tracker in Höhe von 60 Euro über TK-Bonusprogramm.
  • Tinnitus-App (therapiebegleitend)
  • Migräne- und Kopfschmerzen (therapiebegleitend)
  • Psychische Erkrankungen (therapiebegleitend)
  • Diabetes-App (therapiebegleitend)

Das Bonusprogramm der Techniker Krankenkasse

Die Techniker Krankenkasse wartet mit einem umfangreichen Bonusprogramm auf, welches sich über die verschiedensten Bereiche erstreckt und unterschiedliche Nutzung der Boni ermöglicht.

Den Bonus können sich die Versicherten bar auszahlen lassen oder als Zuschuss für Gesundheitsmaßnahmen verwenden.

Angenommen, ein Mitglied nimmt an folgenden Maßnahmen teil:

  • 1x Zahnvorsorge
  • 1x Professionelle Zahnreinigung
  • 1x Krebsfrüherkennung
  • 1x Mitglied im Sportverein oder Fitnessstudio
  • 1x Teilnahme an Gesundheitskurs

Diese fünf Maßnahmen bedeuten 5.000 Punkte, die einen Gegenwert von 50 Euro in bar haben. Alternativ kann sich das Mitglied auch 100 Euro als TK-Dividende gutschreiben lassen, um daraus beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung zu bezahlen.

Pro Maßnahme erhalten die Mitglieder 1.000 Bonuspunkte.

Die Wahltarife bei der Techniker Krankenkasse

Die Techniker Krankenkasse hat, wie viele andere Krankenkassen auch, erkannt, dass Wahltarife für Versicherer und Versicherte Vorteile bringen. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer für einen Wahltarif, bindet er sich drei Jahre an die Techniker Krankenkasse.

Der TK-Tarif Select bietet die Möglichkeit, bis zu fünf Leistungen abzuwählen. Für jede abgewählte Leistung erhält das Mitglied einen Prämiennachlass von 90 Euro pro Jahr. Abwählbare Leistungen sind:

  • Ambulante und stationäre Vorsorgekuren sowie Vorsorgekuren für Mütter und Väter
  • Fahrkosten
  • Haushaltshilfe
  • Homöopathie nach dem TK-Vertrag

sowie bestimmte TK-Zusatzleistungen:

  • Alternative Arzneimittel
  • Osteopathie
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
  • Rufbereitschaft für Hebammen
  • Künstliche Befruchtung Ambulante und stationäre Behandlung von nicht zugelassenen Leistungserbringern

Der Tarif TK 300Plus sichert eine Beitragsrückerstattung von 300 Euro bei Leistungsfreiheit zu. Der Selbstbehalt beträgt 400 Euro. Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen von mindestens 30.000 Euro.

Mit dem Wahltarif PrämieXtra erhalten Versicherte eine Geldprämie, wenn sie ein Jahr lang nur bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen. Mit den Wahltarifen Krankengeld wendet sich die Techniker Kasse an selbstständige Versicherte.

Das sagen unsere Kunden über uns
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