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Die Thesaurierung bezeichnet die direkte Wiederanlage der Erträge eines Investmentfonds. Dies gilt für klassische Fonds ebenso wie für ETFs.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Thesaurierung?
  3. Thesaurierende Fonds und ETFs
  4. Thesaurierung und die Steuer
  5. Beispiel für die Thesaurierung
  6. So ermitteln sich die Erträge ausländischer thesaurierender Fonds
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Depots vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Thesaurierende Fonds lohnen sich bei langfristigen Sparplänen.
  • ETFs sind auch in einer Wiederanlagevariante erhältlich.
  • Die Erträgnisaufstellung der Bank gibt Informationen über die Höhe der steuerpflichtigen thesaurierten Erträge bei Auslandsfonds.

Was ist Thesaurierung?

Der Begriff "Thesaurierung" steht für die direkte Wiederanlage der jährlichen Erträge eines Investmentfonds. Die Fondsgesellschaften unterscheiden zwischen Fonds, welche die Erträge zu einem Stichtag im Jahr ausschütten, also an den Anleger auszahlen, und Fonds, welche die Erträge direkt wieder in Fondsanteile anlegen. Natürlich kann ein Anleger den ausgezahlten Geldbetrag wieder in Fondsanteile anlegen, muss dann aber einen reduzierten Ausgabeaufschlag bezahlen. Bei einem thesaurierenden Fonds entfallen diese Kosten.

Thesaurierende Fonds und ETFs

Die direkte Wiederanlage der Ausschüttung eines Fonds ist nicht nur bei klassischen, aktiv gemanagten Fonds möglich. Bei den ETFs, der kostengünstigeren Variante, bieten die Emittenten ebenfalls thesaurierende Lösungen an.

Die Ertragsthesaurierung lohnt sich vor allem bei langfristigen Sparzielen. Sie entspricht dem Zinseszinseffekt beim Tagesgeld oder Sparbuch. Durch die direkte Wiederanlage der Erträge steigt das Fondsvermögen des Anlegers kontinuierlich nicht nur um die Kurssteigerungen. Eine klassische Form der Ertragsthesaurierung findet sich bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen.

Thesaurierung und die Steuer

Thesaurierende Fonds führten in der Vergangenheit dazu, dass die deutschen Finanzämter bei den Inhabern von solchen Anteilen automatisch Steuerhinterziehung unterstellten. Da keine Ausschüttung stattfand, wurden die Erträge auch nicht automatisch von der Bank um die Abgeltungssteuer bereinigt. Verkaufte ein Anteilsinhaber seine Anteile, fiel automatisch eine Abgeltungssteuer auf den gesamten Gewinn an. Wer seine thesaurierten Ausschüttungen im Rahmen der Steuererklärung jedes Jahr ehrlich versteuerte, war gut beraten, Steuererklärung und Steuerbescheid aufzubewahren, um zum Zeitpunkt des Verkaufs zu belegen, dass die Steuer bereits abgeführt wurde. Das Investmentsteuergesetz 2018 hat hier eine Besserung geschaffen.

Im Zusammenhang mit ausländischen Fonds taucht immer wieder der Begriff "ausschüttungsgleiche Erträge" auf. Dabei handelt es sich um wiederangelegte Ausschüttungen, die im Ausland allerdings einer tatsächlichen Ausschüttung gleich gestellt sind.

Beispiel für die Thesaurierung

Angenommen, ein Anleger hält für 5.000 Euro 50 Anteile eines Investmentfonds zum Wert von 100 Euro je Anteil. Am Tag der Ausschüttung zahlt der Fonds zwei Euro. Der Kurs des Fonds fällt an diesem Tag um zwei Euro, da die aufgelaufenen Dividenden dem Sondervermögen entnommen werden. Im Zuge der Thesaurierung legt die Fondsgesellschaft für den Kunden 100 Euro Ausschüttung sofort wieder zum Kurs von 98 Euro an. Damit bekommt der Anleger 1,02 neue Anteile in sein Depot gebucht.

So ermitteln sich die Erträge ausländischer thesaurierender Fonds

Bei ausländischen Fondsgesellschaften stehen nicht nur die großen US-Investmenthäuser wie Black Rock oder Fidelity und Pionier im Fokus. Irland und Luxemburg sind wichtige Bankplätze auch deutscher Anbieter, um Fonds nach ausländischem Recht auflegen zu können.

Anleger müssen jedoch nicht zurückschrecken, wenn sie feststellen, dass der Fonds ihrer Wahl in der Kennziffer kein "DE" führt und es sich um einen ausländischen Fonds handelt. Die Depotbank erstellt einmal jährlich die Erträgnisaufstellung für das Finanzamt. Darin sind alle steuerpflichtigen Gewinne genau aufgelistet, im Idealfall auch mit einem Hinweis versehen, in welchem Feld der Steuererklärung sie angegeben werden müssen. Die Erträge ausländischer Fonds muss der Sparer in der Anlage „AUS“ der Steuererklärung angeben.

Wer im Vorfeld wissen möchte, wie hoch die thesaurierte Ausschüttung seines ausländischen Fonds war, kann dies im Fondsportrait nachlesen. Fand während der Haltedauer der Anteile keine Besteuerung der thesaurierten Erträge bei ausländischen Fonds statt, nimmt das Finanzamt diese bei Verkauf der Anteile vor.

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