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Wann lohnt sich ein Wechsel der Gebäudeversicherung?

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Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2023 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2022 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

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Das Wichtigste zum Wechsel der Wohngebäudeversicherung

  • Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist immer zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. In bestimmten Situationen gilt zusätzlich ein unterjähriges Sonderkündigungsrecht.

  • Um den Wechsel einzuleiten, muss die Kündigung des bestehenden Vertrags drei Monate vor Ablauf und spätestens vier Wochen ab Kenntnisnahme des Sonderkündigungsrechts beim Versicherer eingehen.

  • Für einen lückenlosen Versicherungsschutz sollte die Kündigung erst erfolgen, wenn ein neuer Versicherungsvertrag nahtlos anschließt und ein direkter Wechsel gewährleistet ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann kann ich wechseln?
  2. Die finanzierende Bank muss dem Wechsel zustimmen
  3. So funktioniert der Wechsel
  4. Schnell und einfach Wohngebäudeversicherung wechseln
  5. In nur 3 Schritten zur Gebäudeversicherung
  6. Wann lohnt sich ein Wechsel?
  7. Darauf kommt es beim Wechsel an
  8. Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich die Wohngebäudeversicherung wechseln?

Eine Wohngebäudeversicherung wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen und kann drei Monate vor Ablauf dieses Jahres ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Manche Versicherer bieten zusätzlich inzwischen Tarife an, die monatlich kündbar sind. Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist somit mindestens einmal im Jahr möglich.

Es gibt darüber hinaus drei Fälle, in denen ein Sonderkündigungsrecht greift. Die Versicherungsgesellschaft muss den Versicherungsnehmer schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass ihm ein Sonderkündigungsrecht zusteht und wie viel Zeit er hat, es auszuüben, um seinen Vertrag zu wechseln.

Wechsel bei Eigentümerwechsel

Wenn ein Gebäude den Eigentümer wechselt, kann der neue Eigentümer die bestehende Wohngebäudeversicherung vorzeitig kündigen, um in einen anderen Tarif zu wechseln. Der Käufer hat nach der Eintragung im Grundbuch einen Monat Zeit, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ist die Immobilie allerdings Teil eines Nachlasses und die Erben entschließen sich, sie nicht zu verkaufen, besteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung der bestehenden Gebäudeversicherung. Nur bei einem Verkauf kommt das Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung ins Spiel.

Wechsel nach Schadensfall

Kommt es zu einem Schaden am versicherten Gebäude oder Grundstück, ist es notwendig, diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden. Unabhängig davon, ob der Schaden übernommen oder die Übernahme abgelehnt wird, hat der Versicherungsnehmer anschließend das Recht auf eine außerordentliche Kündigung und einen Versicherungswechsel. Nach der Eingangsbestätigung der Schadensmeldung durch den Versicherer hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, sein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen.

Wechsel bei Preiserhöhung

Über Preiserhöhungen jeglicher Art muss der Versicherer den Versicherungsnehmer informieren. Häufig passt der Versicherer die Versicherungsleistung ebenfalls an und erhöht beziehungsweise verbessert sie. Sollte allerdings nur der Versicherungsbeitrag steigen, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Dieses Recht erlischt vier Wochen, nachdem die Versicherungsgesellschaft ihn über die Beitragserhöhung in Kenntnis gesetzt hat.

Ist das Haus noch nicht abbezahlt, muss die Bank dem Versicherungswechsel zustimmen

Besteht eine laufende Finanzierung für die versicherte Immobilie, muss der Versicherungsnehmer seine Bank informieren, will er seine Wohngebäudeversicherung wechseln. Diese kann dem Wechsel der Gebäudeversicherung widersprechen.

Wechsel der Wohngebäudeversicherung: So funktionierts

Manche Versicherer akzeptieren eine Kündigung in Textform, das heißt eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist ebenfalls möglich. Mit einer Kündigung in Schriftform, also per Post und mit händischer Unterschrift, sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Wechsel nach ordentlicher Kündigung

Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung bis 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres ist ohne Angabe von Gründen möglich. Bevor Sie Ihren Vertrag kündigen, sollten Sie sich allerdings nach Wechsel-Alternativen umsehen. Um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, muss der neue Vertrag nahtlos an den gekündigten anschließen.

Wechsel nach Sonderkündigung

Beim Sonderkündigungsrecht gilt in der Regel eine Frist von vier Wochen. In dieser Zeit ist es sinnvoll, Versicherungen zu vergleichen und einen Überblick über Beitragshöhe und Versicherungsleistungen zu gewinnen. So haben Sie direkt eine Alternative, sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.

Schnell und einfach Wohngebäudeversicherung wechseln

Hier können Sie unsere Kündigungsvorlage kostenlos herunterladen:

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In nur 3 Schritten zur Wohngebäudeversicherung

1

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Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Wohnungstyp an.

2

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Tarifdetails eintragen

Mit Hilfe Ihrer Objekt- und Rabattdaten stellen wir Ihnen eine Übersicht der besten Versicherungstarife zusammen.

3

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Vertrag online abschließen

Wunschtarif gefunden? Dann schließen Sie Ihre neue Wohngebäudeversicherung einfach online ab.

Wann lohnt sich ein Wechsel der Gebäudeversicherung?

Da die Versicherungsgesellschaften im stetigen Wettbewerb miteinander stehen, lohnt es sich, jedes Jahr Tarife zu vergleichen. Bewegen sich die Versicherungsbeiträge in einem ähnlichen Rahmen, besteht häufig die Option, mit einem Wechsel seine Versicherungsleistungen zu verbessern. In vielen Fällen ist bei einem Wechsel eine Beitragsminderung und zusätzlich eine Erhöhung der Leistung möglich.

Gebäudeversicherung wechseln: Darauf kommt es an

Der Versicherungsschutz sollte den individuellen Bedarf genau abbilden. Dafür ist es notwendig, alle Besonderheiten des zu versichernden Gebäudes sowie Grundstücks beim Versicherungsvergleich anzugeben. Hierzu zählen zum Beispiel auch:

  • weitere auf dem Grundstück befindliche Gebäude wie Garagen, Carports oder Nebengebäude,

  • eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder

  • bereits fertige oder noch geplante Anbauten.

Es gibt Bausteine und Klauseln, die den Basisschutz der Wohngebäudeversicherung sinnvoll ergänzen. Hierzu zählen:

  • Elementarversicherung: Schäden durch Elementargefahren wie Starkregen, Hochwasser oder Erdbeben sind im Standardschutz nicht enthalten und müssen zusätzlich versichert werden.
  • Glasversicherung: Fest verbaute Glasteile wie Scheiben von Türen und Fenstern können über die Glasbruchversicherung zusätzlich versichert werden.
  • Einschluss grober Fahrlässigkeit: Diese Klausel schützt Sie davor, dass der Versicherer bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden die Leistung verweigert.

Bei der Versicherungsleistung sollten Sie zudem darauf achten, dass die Deckungssumme beziehungsweise Versicherungssumme ausreicht, um im schlimmsten Fall den Wiederaufbau Ihres Hauses zu gewährleisten. Mit einem Vertrag auf Basis des gleitenden Neuwertfaktors sind Sie hier auf der sicheren Seite. Die meisten Versicherer legen diesen für ihre Berechnung zugrunde, um eine Unterversicherung ihrer Kunden zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Jeder Versicherungsvertrag hat Fristen, die Sie einhalten müssen. Die meisten Verträge können jährlich gewechselt werden, selten ist auch ein monatliches Kündigungsrecht festgelegt. In besonderen Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Ein Versicherungswechsel ist immer zum Versicherungsende möglich, wenn die Kündigung rechtzeitig bis drei Monate zuvor ausgesprochen wird. Außerdem gibt es bestimmte Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung innerhalb von vier Wochen erfolgen kann.

Der Versicherungsmarkt entwickelt sich ständig. So ist es möglich, jedes Jahr einen Vertrag mit einem günstigeren Beitrag oder besserer Versicherungsleistung oder sogar beides zu finden. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich jährlich, ein Wechsel in der Regel ebenso.

Das Ende des Versicherungsjahres finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Sie haben bis drei Monate vor dem Enddatum Zeit, Ihren Vertrag zu kündigen, bevor er sich meist automatisch um ein Jahr verlängert.

Ja. Im Kreditvertrag ist festgelegt, ob Ihre Bank vor dem Wechsel nur informiert werden muss oder dem Wechsel sogar erst zustimmen muss. Die genauen Bestimmungen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

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