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Ökostromzertifikate und Gütesiegel

Für Ökostrom gibt es verschiedene Label, die den Markt transparenter und die Qualität der Angebote überprüfbar machen sollen. Wichtig ist hier der Unterschied zwischen Ökostromzertifikaten und Gütesiegeln. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Ökostromzertifikaten und Gütesiegeln, die im Folgenden vorgestellt werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Bedeutung Ökostromzertifikat und Gütesiegel
  3. Gütesiegel des TÜV
  4. Gütesiegel "OK power"
  5. Gütesiegel "Grüner Strom Label"
  6. RECS-Zertifikate
  7. Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt
  8. Jetzt Ökostrompreise vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ökostromzertifikate: Verlässliche Auskunft über die Herkunft und die Zusammensetzung des Stroms. Dazu gehört der Herkunftsnachweis vom Umweltbundesamt und das RECS-Zertifikat.
  • Gütesiegel: Auskunft über die Qualität des Ökostromtarifs. Es gibt das Gütesiegel von OK Power, das Gütesiegel Grüner Strom Label und das des TÜV.
  • Jedes Ökostromzertifikat und Gütesiegel gibt Auskunft über unterschiedliche Kriterien.

In unserem Stromvergleich können Sie einfach nach Stromanbietern mit Öko- und Klimatarifen filtern.

Bedeutung Ökostromzertifikat und Gütesiegel

Ökostromzertifikate geben verlässlich Auskunft über die Herkunft und die Zusammensetzung des Stroms. Für die Vergabe solcher Zertifikate ist die Zusammensetzung des Stroms (aus welchen Quellen stammt der Strom zu welchen Anteilen?) entscheidend. Die Ökostrom-Zertifikate können gehandelt werden und sagen nichts über die Qualität des jeweiligen Ökostromtarifes aus.

Über die Qualität des Ökostromtarifes geben Gütesiegel Auskunft, bei denen in den meisten Fällen Voraussetzung ist, dass ein bestimmter Anteil der Einnahmen in den Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert wird und dass die Anlagen ein gewisses Alter nicht überschreiten.

Gütesiegel des TÜV

Das TÜV Nord Zertifikat „Geprüfter Ökostrom“ bestätigt Energieversorgern, Stromerzeugern und Stromhändlern, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt und die Produkte einen echten Beitrag zur Förderung regenerativer Energien leisten.

Zum Kriterienkatalog „Geprüfter Ökostrom“

Der TÜV Süd bietet folgende zwei Zertifizierungen an:

EE01: Der bereitgestellte Ökostrom wird zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien gewonnen. 30 Prozent der Strommenge sollen dabei aus Neuanlagen kommen. Die auf den Ökostrom erhobenen Preisaufschläge dienen dem Ausbau regenerativer Energien.

Zum EE01 Kriterienkatalog

EE02: Der Ökostrom wird vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt. Darüber hinaus müssen Anbieter von EE02 zertifizierten Tarifen den Ökostrom zeitgleich ins Netz einspeisen. Das bedeutet, dass stets so viel Ökostrom eingespeist wird, wie der Kunde zum jeweiligen Zeitpunkt verbraucht. Die auf den Ökostrom erhobenen Preisaufschläge dienen dem Ausbau regenerativer Energien.

Zum EE02 Kriterienkatalog

Gütesiegel "OK power"

Siegel OK-Power TeaserDas Gütesiegel "OK power" wird vom Verein EnergieVision e.V. vergeben, der vom Öko-Institut e.V. und vom gemeinnützigen HIR Hamburg Institut Research gGmbH getragen wird. Im Mittelpunkt steht die Garantie, dass Stromtarife mit OK power Label einen zusätzlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Um die Kriterien des Gütesiegels zu erfüllen, müssen Ökostrom-Produkte mindestens zwei Bedingungen erfüllen:

  • Belieferung der Kunden zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien, die gleichzeitig strenge ökologische Anforderungen erfüllen und entweder
  • die Systemintegration von erneuerbaren Energien durch entsprechende Projekte fördern oder
  • den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beschleunigen.

Darüber hinaus gelten für Anbieter, die ihr Ökostromprodukt nach ok-power zertifizieren lassen, folgende weitere Kriterien: Der Anbieter

  • darf nicht an Atom- und Braunkohlekraftwerken beteiligt sein.
  • darf nicht an Planungen von neuen Kohlekraftwerken und Atomkraftwerken beteiligt sein.
  • muss verbraucherfreundliche Vertragskonditionen gewährleisten.

Ökostromanbieter, die ihren gesamten Stromabsatz durch ok-power zertifizieren lassen, erhalten zur besonderen Kennzeichnung das zum Jahr 2016 neu eingeführte Gütesiegel „ok-power-plus“.

Gütesiegel "Grüner Strom Label"

Energy_Oekostrom_TV-Spot_LP_Siegel_Gruener-StromDer Grüner Strom Label e.V. wurde 1998 von verschiedenen Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden ins Leben gerufen. Gründungsmitglieder sind u.a. der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sowie EUROSOLAR.

Ziel des Grüner Strom Label e.V. ist es, Verbrauchertransparenz durch Kennzeichnung empfehlenswerter Angebote von grünem Strom zu schaffen. Als grüner Strom gilt gemäß den Kriterien Elektrizität, die naturverträglich aus regenerativen Energiequellen erzeugt wurde. Dafür müssen Stromanbieter die gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes verwenden. Zusätzlich muss eine Kopplung des Herkunftsnachweises mit der zugrunde liegenden Strommenge vorliegen. Der Stromanbieter muss also echte Ökostrommengen bei einem regenerativen Kraftwerk einkaufen. Die virtuelle Übertragung von Umweltvorteilen (RECS-Zertifikate) ist beim Grüner Strom Label nicht zulässig.

Das Grüner Strom Label wird darüber hinaus nur dann verliehen, wenn der im Strompreis erhaltene Förderbetrag ausschließlich für den Ausbau regenerativer Energien genutzt wird. Das Label schafft so einen Doppelnutzen für Verbraucher: Sie erhalten zu 100 Prozent echten Ökostrom und bewirken garantierte Investitionen in neue Anlagen und innovative Energieprojekte.

Die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom ist für den Grüner Strom Label e.V. das wesentlichste Förderinstrument. Gefördert werden aber auch innovative Maßnahmen in die notwendige Infrastruktur, die die Energiewende hin zu einer vollen Versorgung mit erneuerbaren Energien voranbringen.

RECS-Zertifikate

RECS ist eine Organisation, welche die Förderung regenerativer Energie zum Ziel hat, wobei eine Trennung zwischen physisch geliefertem Strom und den Umweltvorteilen vorgenommen wird. Weiterhin wird eine Harmonisierung auf europäischer Ebene angestrebt. Die Abkürzung RECS steht dabei für "Renewable Energy Certificate System". Das Renewable Energy Certificate System (RECS) ist ein in 15 europäischen Ländern eingeführtes System, das anhand national harmonisierter und international kompatibler Kriterien, dem Basic Commitment (BC), die Produktion von und den Handel mit Grünstromzertifikaten (RECS Zertifikate) ermöglicht.

Um umweltfreundlich produzierten Strom gesondert verkaufen und handeln zu können, kommt folgendes Modell der Zertifizierung von Strom zur Anwendung: Für jede vorher spezifizierte Einheit (hier MWh) erzeugten grünen Stroms wird ein sogenanntes RECS- Zertifikat erstellt. Dieses verkörpert den Umweltnutzen grünen Stroms gegenüber herkömmlich produzierter Energie pro MWh.

Die Ausgabe der RECS Zertifikate erfolgt über einen sogenannten "Issuing Body", der für ein bestimmtes Gebiet dieses Systems (Domäne) bestellt ist und den gesamten Prozess der Zertifizierung überwacht und verwaltet. In Deutschland wird diese Funktion vom Öko-Institut e.V. in Freiburg übernommen.

RECS Zertifikate können unabhängig von der physikalischen Stromproduktion gehandelt werden und sollen den Ausbau regenerativer Energien in Europa fördern. Ein Käufer von RECS Zertifikaten kann diese in unterschiedlichen verpflichtenden oder freiwilligen Programmen einsetzen. So können die Zertifikate zum Beispiel weiterverkauft oder für Marketing-Aktivitäten eingesetzt werden.

Das RECS-System wird bis 2016 eingestellt und durch das EECS-GoO-System ersetzt. Dieses neue System beruht auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009.

Verbraucherschützer werfen RECS vor, Atom- oder Kohlestrom als Ökostrom auf legalem Wege umzuetikettieren und so eine Täuschung der Verbraucher in Kauf zu nehmen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich RECS als Zertifikatehändler und nicht als Gütesiegel für Ökostrom versteht. Es soll lediglich ein System bereitgestellt werden, das die Richtigkeit der Angaben zu Herkunft und Zusammensetzung des Stroms garantiert.

Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt

Seit Ende 2012 gibt es das „Herkunftsnachweisregister“ beim Umweltbundesamt. Wer Strom aus regenerativen Energien produziert, die nicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergütet werden, kann sich für diesen Strom vom Umweltbundesamt Herkunftsnachweise ausstellen lassen, die dann getrennt vermarktet werden können. Das System ähnelt RECS, mit dem entscheidenden Unterschied, dass es sich bei RECS um eine nicht-staatliche Initiative handelt. Das Herkunftsnachweisregister stellt die Umsetzung einer EU-Richtlinie in Deutschland dar. Auch die anderen Mitgliedsstaaten müssen derartige Register führen, was den europaweiten Handel mit Herkunftsnachweisen ermöglicht.

Um das „Greenwashing“ mit Herkunftsnachweisen zu verhindern, dürfen sie nur Elektrizitätsversorgern benutzt werden, die auch tatsächlich an Letztverbraucher liefern. Die Herkunftsnachweise enthalten Informationen zur Erzeugungsanlage, die erzeugte Strommenge, die erhaltenen Förderungen sowie Datum, Land und Kennziffer. Es können auch weitere Zusatzangaben gemacht werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt Verbrauchern, die darauf Wert legen, dass ihr Stromversorger nicht nur Herkunftsnachweise, sondern auch tatsächlichen Ökostrom einkauft, auf die Zusatzangabe „optionale Kopplung“ zu achten. Diese Angabe bedeutet, dass der Versorger sowohl Strom als auch Herkunftsnachweise eingekauft hat.

Das Herkunftsnachweisregister dient in erster Linie zur Zählung und Systematisierung der regenerativen Strommengen in Europa. Es ist damit kein klassisches Gütesiegel.

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