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Kaum ein Thema beschäftigt die Familiengerichte in Deutschland im Rahmen von Scheidungsverhandlungen neben den Unterhaltszahlungen so sehr wie der Versorgungsausgleich. Was genau ist der Versorgungsausgleich, wer muss ihn bezahlen? Diese Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
  3. Welche Versorgungsarten fließen ein?
  4. So wird der Ausgleich geregelt
  5. Berechnung
  6. Wer muss an wen bezahlen?
  7. Keine Barabfindung
  8. Beide Parteien in Rente
  9. Das passiert im Todesfall
  10. Wann entfällt der Versorgungsausgleich?
  11. Verwandte Themen
  12. Weiterführende Themen
  13. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versorgungsausgleich stellt eine Gleichstellung der Ex-Ehepartner im Alter sicher, wenn Rentenansprüche in unterschiedlicher Höhe bestehen.
  • Die Ex-Partner können beim Familiengericht beantragen, dass kein Versorgungsausgleich stattfindet.
  • In diesem Fall müssen allerdings beide nachweisen, dass sie im Alter finanziell abgesichert sind.
  • Ein Versorgungsausgleich kann entfallen, wenn die Ehe weniger als drei Jahre bestand.

Was ist der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?

Der Versorgungsausgleich regelt Ansprüche auf Rentenzahlungen, die während der Ehe entstanden sind. Ein ganz einfaches Beispiel, wie es immer noch bei vielen Familien anzutreffen ist:

Der Ehemann ist berufstätig und zahlte Beiträge in eine Altersversorgung ein. Die Ehefrau kümmert sich in den ersten Jahren ausschließlich um die Kinder, später übt sie eine Halbtagstätigkeit aus. Ohne Zweifel erwirbt der Ehemann während der Ehe Rentenansprüche, die seiner Frau unmöglich waren.

Die Ehe verläuft harmonisch, im Alter profitiert die Frau von der Rente des Mannes. Verläuft die Ehe nicht harmonisch und wird geschieden, würde die Ehefrau in die Altersarmut geraten. Der Ehemann muss ihr aus seinen erworbenen Rentenansprüchen eine Kompensation, den Versorgungsausgleich, bezahlen.

Welche Versorgungsarten fließen in den Versorgungsausgleich mit ein?

Folgende Anwartschaften fließen gemäß Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in die Berechnung mit ein:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes
  • berufsständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen)
  • private Lebensversicherungen (nur Rente, § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG)

Nutzt der Begünstigte einer privaten Altersvorsorge das Kapitalwahlrecht, fällt dieser Vertrag aus dem Versorgungsausgleich heraus.

Die Meinungen über die Höhe der Ansprüche des Begünstigten gehen aber häufig auseinander. Berücksichtigt werden beispielsweise auch nach der Scheidung rückwirkende Erhöhungen der Versorgungsleistung. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehepartner einen Karrieresprung macht und der Arbeitgeber rückwirkend eine Firmenrente einrichtet oder erhöht.

Muss der Versorgungsausgleich extra beantragt werden?

Der Ablauf einer Scheidung unterliegt in der Regel einem bestimmten Muster. Ein Ehepartner sucht einen Anwalt auf, um die Scheidung einzureichen. Der Anwalt schreibt den anderen Ehepartner an und setzt ihn von dem Vorhaben in Kenntnis.

Gegenstand dieses Anschreibens ist allerdings auch die Aufforderung, mögliche Vermögenswerte mitzuteilen sowie die Informationen hinsichtlich der eigenen Altersversorgung offenzulegen. Diese Informationen sind dem Familiengericht vorzulegen. Die Ehepartner können allerdings bereits im Vorfeld oder während des laufenden Scheidungsverfahrens auf einen Versorgungsausgleich verzichten. Dieser Sachverhalt wird dann in der eigentlichen Scheidungsverhandlung vor Gericht vom Richter im Verfahrensprotokoll explizit festgehalten. Allerdings müssen beide Ehepartner nachweisen, dass ihre wirtschaftliche Existenz im Alter auch ohne Versorgungsausgleich gesichert ist. Die nicht-berufstätige Ehefrau kann beispielsweise auf den Versorgungsausgleich verzichten, wenn sie über eine schuldenfreie Immobilie verfügt.

Für welchen Zeitraum und wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?

Der Versorgungsausgleich bezieht sich ausschließlich auf die Dauer der rechtskräftig bestandenen Ehe vom Tag der Eheschließung bis zum Tag der Scheidung. Für die gesetzliche Rentenversicherung gilt, dass der jeweilige Rentenwert mit der Anzahl der Ehejahre multipliziert wird. Grundlage sind die Rentenpunkte bei Scheidung. Wer den höheren Wert aufweist, muss dem Noch-Partner aus der Differenz einen Ausgleich bezahlen.

Wer muss an wen bezahlen?

Grundsätzlich muss derjenige eine Zahlung leisten, der die höheren Versorgungsansprüche aufweist. Im ersten Schritt werden die Versorgungsansprüche der Ehepartner zusammengerechnet und durch zwei geteilt.

Die Teilungsarten

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der internen Teilung und der externen Teilung. Im Rahmen der internen Teilung wird das betreffende Rentenversicherungskonto gesplittet und getrennt für die Ex-Partner fortgeführt. Bei der externen Teilung, wenn die Kontosplittung nicht möglich ist, wird der Ausgleichswert auf ein externes Konto, im Zweifelsfall auf ein Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einbezahlt. Diese Regelung kann beispielsweise bei innerbetrieblichen Versorgungswerken greifen, wenn der Ex-Partner keinen Anspruch darauf hat, dort als Begünstigter einen Vertrag zu führen.

Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich

Diese Variante greift für Ansprüche, die nicht bereits durch die Versorgungsausgleichsregelung gedeckt sind. Sie entsteht in dem Moment, in dem der zahlungspflichtige Partner einen Versorgungsanspruch gegenüber einer Institution hat. In diesem Fall muss er die Leistung an den Ex-Partner direkt erbringen, es erfolgt keine Zahlung auf ein anderes Konto, beispielsweise wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Antrag auf einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich muss bei dem zuständigen Familiengericht gestellt werden.

Wie erfolgt die Zahlung beim Versorgungsausgleich?

Im Fall von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgungswerke erhält der Begünstigte des Versorgungsausgleichs keine Barabfindung. Es wird für ihn vielmehr ein eigenes Konto erstellt, sofern noch keines besteht. Die ihm zustehenden Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung, die Rentenpunkte, werden auf dieses Konto übertragen.

Was passiert, wenn beide Parteien bereits in Rente sind?

In diesem Fall geschieht das Gleiche wie zur Zeit der Berufstätigkeit. Es werden die Rentenanwartschaften gegenübergestellt und neu verteilt

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich im Todesfall?

In diesem Fall ist der Zeitraum entscheidend. Bestand der Versorgungsausgleich bereits mehr als drei Jahre, bleibt es bei dem Zahlungspflichtigen bei der Rentenkürzung. Verstirbt der Begünstigte vor Ablauf der drei Jahre, wird der Versorgungsausgleich wieder nichtig.

Wann entfällt der Versorgungsausgleich?

Es gibt mehrere Gründe, weshalb ein Versorgungsausgleich nicht zum Tragen kommen kann:

  • Die Ehepartner haben einen Ehevertrag geschlossen, der einen Versorgungsausgleich ausschließt.
  • Die Ex-Partner verzichten auf einen Versorgungsausgleich.
  • Bei den zur Zahlung stehenden Beträgen handelt es sich um Bagatellbeträge.
  • Die Ehe bestand weniger als drei Jahre.

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