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Stellungnahme Verivox zur Sendung von Plusminus

23.01.2015 | 10:17

Heidelberg (aktualisiert am 28. Mai 2015). Das Bundeskartellamt bestätigt Verivox: Das Bundeskartellamt hat Verivox mitgeteilt, dass keine kartellrechtlichen Bedenken gegen unsere im Bereich Energie angebotenen Datenprodukte und Dienstleistungen bestehen.

Verivox ist zu Beginn des Jahres 2015 auf das Bundeskartellamt mit der Bitte zugegangen, bestimmte Angebote und Prozesse zu prüfen, die Verivox seinen Partnern für die Auswertung der im Tarifrechner ersichtlichen Daten unterbreitet. Auslöser dieses Prüfungsersuchens war ein Beitrag des SWR für das Nachrichtenmagazin Plusminus. In dem Beitrag wurden zu Unrecht Vorwürfe erhoben, dass Teile des Geschäftsmodells von Verivox im Energiebereich (insbesondere Datenprodukte und Dienstleistungen für Energieversorger) regelwidrig seien. Diese Vorwürfe haben sich nach der Prüfung des Bundeskartellamts als haltlos erwiesen: Die untersuchten Teile des Geschäftsmodells von Verivox werden vom Kartellamt als unbedenklich angesehen.

Die Vorwürfe haben Verivox schwer getroffen, weil sie nicht nur der Unternehmensphilosophie, sondern auch dem von Verivox selbstauferlegten Anspruch an Integrität, Neutralität und Transparenz widersprechen. Verivox sieht sich und das zu Grunde liegende Geschäftsmodell durch die Mitteilung des Bundeskartellamts bestätigt und ist froh, dass die zu Unrecht erhobenen Vorwürfe damit aus dem Weg geräumt wurden.

Pressemeldung vom 23.01.2015:

Stellungnahme Verivox zur Sendung von Plusminus

Verivox weist alle Vorwürfe, die im Plusminusbetrag erhoben wurden, vollumfänglich zurück.

Heidelberg. In einem Beitrag vom 21. Januar 2015 berichtet das ARD-Nachrichtenmagazin Plusminus über Vergleichsportale am Beispiel Verivox. Dazu wurde Verivox zu den Themen Unabhängigkeit & Neutralität, Rankings (= Tarifrechnerergebnisliste), Geschäftsmodell sowie Provisionen speziell im Bereich Energietarife befragt.

Zu den Vorwürfen, die im Plusminusbeitrag erhoben wurden, stellen wir fest:

  1. Wir weisen alle Vorwürfe vollumfänglich zurück.
  2. Es gab und gibt keine Preisabsprachen mit den Energieversorgern. Sollte sich indes herausstellen, dass ehemalige Mitarbeiter von Verivox sich insoweit nicht rechtmäßig verhalten haben, werden wir die Einleitung von rechtlichen Schritten umgehend prüfen.
  3. Bislang ist das Bundeskartellamt nicht auf uns zugekommen. Wir werden aber von uns aus Kontakt mit dem Bundeskartellamt aufnehmen, da Verivox an einer schnellen Klarstellung interessiert ist.

Verivox behält sich vor, gegebenenfalls mit juristischen Mitteln gegen diese Behauptungen vorzugehen.

Wie unterstützt Verivox den Verbraucher seit Jahren?

Wer den Strom-, Gas- oder Internetanbieter wechseln möchte, steht einem unübersichtlichen Tarifdschungel gegenüber.

Verivox hat seit 1998 als Vergleichsportal laut Politik und Verbraucherschutz einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass die Preise für Verbraucher transparenter werden. Davon profitieren die Verbraucher – die Ersparnis im Strombereich z.B. hat sich in den letzten zehn Jahren versiebenfacht.

Verivox stellt seinen Service sämtlichen Verbrauchern kostenlos zur Verfügung. Mit einem Team von rund 40 Mitarbeitern in der Redaktion und der Marktforschung werden sowohl Tipps als auch tagesaktuelle Informationen und Daten der mehr als 27.000 Tarife aus den Bereichen Energie, Telekommunikation und Finanzen recherchiert und übersichtlich auf der Webseite dargestellt.

Dabei kann Verivox weder das Verhalten der Verbraucher noch das Verhalten der Versorger beeinflussen. Unser Ziel ist es, mit unserem Service den Markt für unsere Kunden transparent abzubilden.

Seit seiner Gründung hat Verivox über sieben Millionen Verbrauchern geholfen, mehr als 1 Milliarde Euro an Kosten einzusparen.

Kunden, Verbraucherschützer oder Medien befragen uns regelmäßig kritisch. Darüber sind wir froh, gibt es uns doch die Möglichkeit, Transparenz, Integrität und Unabhängigkeit unserer Arbeit darzustellen.

Über das Kundenfeedback ist es uns gelungen, eine Kundenzufriedenheit von rund 97% zu erreichen – wie von dem unabhängigen externen Anbieter eKomi bestätigt. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. Weil wir an unseren Service sehr hohe Anforderungen haben, unterziehen wir uns auch immer wieder Tests und Zertifizierungen.

Die Stiftung Warentest hat im Übrigen die Richtigkeit unserer Tarifdaten mit „sehr gut“ bewertet. Darüber hinaus sind wir vom TÜV ausgezeichnet worden als „geprüftes Vergleichsportal“ bzw. haben wir die Note 1,6 für eine geprüfte Servicequalität bekommen.

So arbeiten wir für Sie:

Unabhängigkeit & Neutralität

  • Verivox stellt den jeweiligen Markt objektiv und neutral dar. Kein Anbieter ist an Verivox beteiligt. Für alle Anbieter gelten bei Verivox zudem die gleichen Kriterien und Richtlinien für Verbraucherschutz. Die Angebote werden mathematisch nach dem Preis sortiert und sind daher für jeden transparent und eigenständig überprüfbar.
  • Bereits 2007 hat Verivox Richtlinien zum Verbraucherschutz entwickelt und im kritischen Dialog mit Verbraucherschützern, Kunden und Medien stets weiterentwickelt. So war Verivox beispielsweise das erste Portal, welches in seinen Voreinstellungen (der Tarifempfehlungsliste) zum Schutz der Verbraucher den Neukundenbonus limitiert und eine speziell an den Anforderungen der Stiftung Warentest entwickelte Voreinstellung in seine Rechner implementiert hat.

Rankings (Tarifrechner-Ergebnisliste)

  • Auf Position eins der Tarifrechner-Ergebnisliste (Ranking) steht immer der günstigste Tarif. Diese Reihenfolge ergibt sich mathematisch und ist für jeden Verbraucher überprüfbar. Unabhängig davon, ob Verivox eine Provision erhält.
  • Neben der Höhe des Preises haben lediglich die Voreinstellungen des Tarifrechners einen Einfluss auf die Ergebnisliste. Diese Voreinstellungen orientieren sich an strengen Verbraucherschutzkriterien, können jedoch von jedem Nutzer ganz leicht geändert werden:
  • In den Voreinstellungen werden Versorger auf Herz und Nieren geprüft und unfaire Tarife ausgeschlossen, um den Verbraucher zu schützen. Neben der maximalen Vertragslaufzeit von 12 Monaten oder dem Ausschluss von Vorauskassetarifen ist das wichtigste Kriterium für diesen Bereich eine von Verivox selbst auferlegte Kundenzufriedenheitsquote von mindestens 70%. Diese Einstellung ist auf unerfahrene Verbraucher zugeschnitten.
  • Der erfahrene Verbraucher findet mit einem Klick in den farblich markierten Bereich „alle Tarife“ den gesamten Energiemarkt mit seinen mehr als 24.000 Tarifen von über 1.200 Anbietern. Selbstverständlich auch die laut dem Bericht angeblich nicht aufgeführten Stadtwerke.

Geschäftsmodell

Politik und Verbraucherschützer haben mehrfach betont, dass Verivox mit seinen Vergleichsrechnern einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass die Preise für Verbraucher transparenter werden. Verivox ist somit ein Garant für einen immer besser funktionierenden Markt. Davon profitiert der Verbraucher – die Ersparnis im Strombereich z.B. hat sich in den letzten zehn Jahren versiebenfacht.

Das Geschäftsmodell von Verivox steht auf drei Säulen:

  • Provisionen: Als „Supermarkt im Internet“ erhält Verivox für Verträge, die direkt auf unserem Portal abgeschlossen werden, eine Provision. Selbstverständlich stellt Verivox auch die Tarife dar, für die wir keine Provision erhalten. Wichtig ist hier aber, dass diese Tarife im Internet auffindbar und abschließbar sind und auch allen Neukunden zur Verfügung gestellt werden können.
  • Marktdaten: Verivox stellt seinen Service sämtlichen Verbrauchern kostenlos zur Verfügung. Allerdings ist die Pflege und Aktualisierung von Datenbanken mit mehr als 24.000 Energietarifen von über 1.200 Anbietern sehr aufwändig. Aus diesem Grund stellt Verivox sowohl Verbraucherschützern als auch Energieversorgern den Aufwand für die Zurverfügungstellung der Marktdaten bzw. IT-Tools in Rechnung.
  • Unsere im Beitrag erwähnte Dienstleistungstochter VX Sales Solutions bietet Energieversorgern – ebenso wie viele andere Wettbewerber im Markt – IT-Tools zur Tarifanalyse an. So können Versorger, wenn sie das wünschen, z.B. Marktdaten des Vortages für die von ihnen angegebenen Postleitzahlen und Verbrauchsstufen erhalten. Auf Grundlage dieser öffentlich zugänglichen Daten, die die Versorger auch selbst erheben könnten, kann ein Versorger überlegen, wie er seine Preisbestandteile gestalten möchte, um für Kunden attraktiv zu sein.
  • Werbung: Auch Werbung, die auf dem Portal geschaltet wird, bekommt Verivox vergütet.