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Hohe Nachzahlungen - was tun bei Strom- und Gassperre?

16.03.2009 | 15:00

Heidelberg - In diesen Tagen flattern vielen Verbrauchern saftige Nachzahlungen für Strom und Gas ins Haus. Durch Zahlungsverzögerungen oder Abrechnungsfehler kann es schnell zur Sperre der Strom- oder Gasversorgung kommen. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox erklärt, was zu tun sollte, wenn eine Strom- oder Gassperre angedroht wird.

Kein Haushalt in Deutschland kann ohne Strom auskommen – Beleuchtung, Kühlschrank und Unterhaltungselektronik sind aus dem Alltag kaum wegzudenken. Wer mit Gas heizt und kocht, ist auch auf diesen Energieträger angewiesen. Dennoch wird laut Bund der Energieverbraucher jährlich bei etwa zwei Prozent der deutschen Haushalte der Strom oder das Gas abgestellt. Aufgrund der im Jahr 2008 um mehr als 20 Prozent gestiegenen Gaspreise sowie des langen Winters ist in diesem Jahr mit einer weitaus höheren Anzahl von Versorgungssperren zu rechnen.

Eine solche Strom- oder Gassperre wird meistens wegen ausbleibender Zahlungen verhängt. Unter Umständen kann aber auch bereits ein falsch ausgefüllter Dauerauftrag dazu führen, dass plötzlich das Licht ausgeht. Daher sollte jeder wissen, was in einem solchen Fall zu tun ist.
Liefersperren sind gesetzlich geregelt
Die Energieunternehmen dürfen die Versorgung nicht ohne Vorankündigung unterbrechen. Laut Gesetz muss diese Ankündigung mindestens vier Wochen vor der Sperrung erfolgen. Hier ist wichtig: Die Androhung der Versorgungsunterbrechung kann zusammen mit einer herkömmlichen Mahnung erfolgen. Wer eine Mahnung von einem Strom- oder Gasversorger erhält, sollte daher in jedem Fall reagieren.
Denn die Versorger dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Lieferung unterbrechen. So darf keine Versorgungssperre verhängt werden, wenn der Wert der offenen Rechnungen unter 100 Euro liegt. Auch darf durch die Sperre nicht die Gesundheit von Kranken, Schwangeren oder Kindern gefährdet werden. Zusätzlich darf die Versorgung laut Gesetz nicht unterbrochen werden, wenn der Verbraucher darlegt, dass eine „hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt“.
Wer eine Rechnung schriftlich beanstandet oder Preiserhöhungen widersprochen hat und die alten Preise weiterhin bezahlt, darf nicht von Strom oder Gas abgeklemmt werden und dies auch nicht angedroht bekommen.
Drei Tage vor der endgültigen Versorgungssperre muss der Verbraucher noch einmal vom Energieversorger informiert werden. Tritt dieser Fall ein, muss schnell gehandelt werden. Zunächst sollte der Energieversorger kontaktiert und eventuell offene Forderungen begleichen werden. Ist dies nicht möglich, sollte versucht werden, eine Stundung oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Geht es um Forderungen, die bereits beglichen wurden, muss die Zahlung nachgewiesen werden.
Sobald die Gründe für die Einstellung der Versorgung entfallen sind, muss die Energieversorgung unverzüglich wieder aufgenommen werden. Allerdings muss die Entsperrung vom Verbraucher bezahlt werden. Die Kosten für die Entsperrung sind alles andere als einheitlich – je nach Versorger können hier zwischen 20 und 100 Euro fällig werden. Um diese Zusatzkosten zu vermeiden, sollte auf Androhungen von Versorgungssperren immer so schnell wie möglich reagiert werden.
Der Energieversorger sitzt am längeren Hebel
Die Kooperationsbereitschaft der Energieversorger bei Versorgungssperren ist Verbraucherberichten zufolge höchst unterschiedlich. Während einige Versorger sich kulant zeigen, gibt es zahlreiche Berichte von wenig kundenfreundlichen Energieanbietern. Bei der Sperrung von Strom oder Gas sitzt der Versorger tatsächlich „am längeren Hebel“ – kurzfristig kann nur mit einer einstweiligen Verfügung Abhilfe geschaffen werden. Die Erfolgsaussichten dieses Schrittes sollten allerdings vorher mit einem Rechtsanwalt abgeklärt werden. Diese Lage ist vor allem für Verbraucher mit geringen finanziellen Mitteln alles andere als befriedigend, weshalb die Einrichtung einer unbürokratischen Schlichtungsstelle nach dem Vorbild anderer europäischer Länder längst überfällig ist.
„Die Zahl der Strom- Gassperren wird durch den langen und kalten Winter und den damit verbundenen Nachzahlungen in diesem Jahr besonders hoch sein. Umso bedauernswerter ist es, dass die deutschen Regelungen für Versorgungssperren nicht besonders verbraucherfreundlich sind“, so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.
Ärgerliche Nachzahlungen lassen sich auch durch einen schnellen und risikolosen Anbieterwechsel vermeiden. Mit einem Wechsel des Gasanbieters lassen sich je nach Region über 300 Euro einsparen, beim Stromanbieterwechsel sogar über 400 Euro. Die günstigsten Angebote finden sich am schnellsten mit dem Strom-Preisvergleich und Gas-Preisvergleich bei Verivox.