Verivox filtert Angebote der Flexstrom AG
Stand: 10.01.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Verivox wird in Zukunft die Angebote der Flexstrom AG und ihr rechtlich, personell oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen nicht mehr direkt in seinen Tarifvergleichen berücksichtigen. Die Angebote werden nur noch angezeigt, wenn sich die Verbraucher bewusst dafür entscheiden, auch Tarife darstellen zu lassen, die nicht den Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen. Die Gründe dafür sind die nicht verbraucherfreundliche Tarifgestaltung, die mangelnde Bereitschaft, Konflikte außergerichtlich zu lösen und die fehlende Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen von Seiten der Flexstrom AG.
„Das können wir den Verbrauchern nicht zumuten. Wer mit Flexstrom nicht einer Meinung ist, muss sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen einrichten“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.
Verivox hat derzeit zahlreiche juristische Auseinandersetzungen mit Flexstrom und anderen mit ihr rechtlich, personell oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen auszutragen. Fast täglich treffen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen bis hin zu Strafanzeigen des streitlustigen Energie-Discounters ein.
„Aktuell versuchen diese Unternehmen, unsere Tarifvergleiche mit unrealistisch billigen Angeboten zu fluten. Dass Verbraucher tatsächlich davon profitieren werden, bezweifeln wir stark. Die Angebote der Flexstrom AG und solcher verbundener Unternehmen werden wir nicht mehr direkt berücksichtigen, um das Risiko für Verbraucher zu minimieren und sie vor langwierigen juristischen Auseinandersetzungen zu bewahren“, sagt Reese.
Der Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Verivox und der Flexstrom AG sind Bonuszahlungen, die Neukunden im Rahmen des Anbieterwechsels versprochen wurden. Verbraucher, die ihren Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beenden wollen, wird die Auszahlung dieser Boni verweigert. Die Flexstrom AG beruft sich dabei auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die häufig geändert und unklar formuliert werden.
Verivox hält diesen Umgang mit Verbrauchern nicht für fair und hat daher die Vertriebspartnerschaft mit dem Unternehmen im vergangenen Jahr gekündigt. Dennoch wurden die Tarife der Flexstrom AG und ihr verbundener Unternehmen weiterhin dargestellt.
Die neu eingerichtete Schlichtungsstelle Energie hat eine Schlichtungsempfehlung veröffentlicht, nach der die Bonuszahlungen zu leisten sind. Die Flexstrom AG will sich diesem Schiedsspruch nicht beugen und ist auch nicht bereit, der Schlichtungsstelle Energie die vorgeschriebene Schlichtungsgebühr zu bezahlen.
„Die Flexstrom AG ist nicht bereit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und scheint Entscheidungen, die nicht in ihrem Sinne ausfallen, einfach zu ignorieren“, sagt Peter Reese. "Wir bilden nach wie vor den gesamten Energiemarkt ab. Die direkte Darstellung dieses Anbieters ohne Verbraucherschutzfilter können wir jedoch nicht mehr verantworten.“