De-Mail: Rechtsrahmen von Bundesrat genehmigt
Stand: 18.03.2011
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Berlin - Der Versand vertraulicher Nachrichten über das Internet soll mit der De-Mail sicherer werden. Der Bundesrat hat am Freitag den Rechtsrahmen für den De-Mail-Dienste gebilligt. Diese Mail-Form soll den vertraulichen und verbindlichen Austausch elektronischer Dokumente per Online-Brief über das Internet ermöglichen.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden heute nur fünf Prozent aller E-Mails verschlüsselt gesendet. Bei 95 Prozent könnten die Absender und Empfänger nicht sicher sein, ob ihre elektronische Post nicht abgefangen, mitgelesen oder in ihrem Inhalt verändert wird.
Jetzt sollen per De-Mail Nachrichten und Dokumente vertraulich, zuverlässig und sicher über das Internet versendet werden können. Dazu soll es Sicherheitsfunktionen geben wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner sowie Versand- und Eingangshinweise.
Betrieben wird De-Mail von staatlich zugelassenen, zumeist privaten Anbietern. Die De-Mail-Provider müssen strenge Auflagen erfüllen und sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akkreditieren. Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen können bei einem zugelassenen De-Mail-Provider dann ein Postfach eröffnen. Hierfür wird eine sichere Identifizierung, etwa durch Vorlage eines Personalausweises, erforderlich sein.
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