Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Künftig mehr Transparenz bei Kleinkrediten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Am 19. November ist eine Neuregelung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten, die Bürgerinnen und Bürger vor allem bei der Aufnahme kleiner Kredite besser vor Kostenfallen und Überschuldung schützen soll.

Strengere Vorgaben für Kleinkredite bis 200 Euro

Banken müssen kreditsuchende Verbraucher vor dem Abschluss eines Kreditvertrags über die Zinsen und Kosten aufklären. Bei Werbeangeboten mit bonitätsabhängigen Zinssätzen ist es zudem Pflicht, die repräsentativen Zinssätze auszuweisen, die für zwei Drittel aller Kunden gelten.

Bislang gelten diese verbraucherfreundlichen Transparenzregeln nur für Verbraucherkredite ab 200 Euro. Das wird sich nun mit der Reform der Verbraucherkreditrichtlinie ändern, die künftig auch auf Kleinkredite unter 200 Euro angewandt werden soll.

14-tägiges Rücktrittsrecht

Damit umfassen die Transparenzpflichten künftig auch Ratenkäufe und so genannte Buy-now-pay-later-Angebote ("Jetzt kaufen, später zahlen"), die sowohl im stationären Handel als auch in Onlineshops häufig beworben werden. Neben strengeren Werbevorschriften für solche Angebote soll ein 14-tägiges Rücktrittsrecht Verbraucher davor schützen, mit Kleinkrediten in die Schuldenfalle zu geraten. Auch Crowdlending, bei dem sich Verbraucher über Online-Plattformen Geld von Privatpersonen leihen, soll mit der neuen Richtlinie reguliert werden.

Mehr Schutz für unerfahrene Kreditnehmer

Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH, begrüßt die Verbesserung des Verbraucherschutzes: "Damit gelten künftig bei Kleinkrediten dieselben Transparenzregeln wie bei größeren Ratenkrediten. Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Kleinkrediten bei finanziell unerfahrenen Verbrauchern, ist das ein wichtiger Schritt." Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Verivox-Marktstudie, wonach vor allem jüngere Menschen auch bei vergleichsweise kleineren Onlinekäufen Ratenzahlungen nutzen. Diese seien jedoch häufig mit hohen Zinsen von mehr als 10 Prozent verbunden.

Neben den hohen Zinskosten sieht Kreditexperte Maier weitere Nachteile von Kleinkrediten beim Ratenkauf: "Jeder einzelne Kredit wird der Schufa gemeldet. Eine hohe Anzahl parallellaufender Kleinkredite kann zu einer Verschlechterung des Schufa-Scores führen." Außerdem würden Kreditnehmer Gefahr laufen, bei häufiger Ratenzahlung den Überblick über ihre Verbindlichkeiten zu verlieren.

Umsetzung im Laufe von zwei Jahren

Bis die neuen Regeln in der Praxis greifen, kann jedoch noch einige Zeit vergehen: Nach dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Inhalte in nationales Recht umzusetzen. Bis dahin gilt für Banken die Verbraucherkreditrichtlinie in ihrer derzeitigen Version.