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Inhalt dieser Seite
  1. Die freie Krankenhauswahl
  2. Differenzierung bei medizinischer Notwendigkeit
  3. Voraussetzungen
  4. Vorteile und Nutzen
  5. Wann lohnt es sich?
  6. Nutzen für GKV Mitglieder

Die freie Krankenhauswahl

Die freie Krankenhauswahl ist inzwischen eingeschränkt auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen möglich. Bei bundeslandübergreifender Unterbringung ist eine Abstimmung mit der Krankenkasse notwendig. Der Patient hat jedoch nicht das Recht auf freie Wahl des behandelnden Arztes.Eine private Krankenhauszusatzversicherung stellt die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung sicher.

Zum Vergleich

Das medizinisch Notwendige – die freie Krankenhauswahl zählte lange nicht dazu

Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland haben einen Anspruch auf eine medizinische Versorgung, die sich am Notwendigen orientiert, nicht am Möglichen oder Optimalen.

Die freie Wahl des Krankenhauses zählte lange Zeit nicht dazu. Wer sich in stationäre oder teilstationäre Behandlung begeben musste, war verpflichtet, bei „Standardbehandlungen“ das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen. Befand sich beispielsweise ein Krankenhaus fünf Kilometer vom Wohnort eines an einer Blinddarmentzündung Erkrankten entfernt, musste er dieses aufsuchen oder dort eingewiesen werden. Dabei spielte es keine Rolle, ob der Patient aus welchen Gründen auch immer lieber in ein 15 Kilometer entferntes Krankenhaus eingeliefert werden wollte.

Differenzierung bei der medizinischen Notwendigkeit

Etwas anderes war es allerdings, wenn die Erkrankung eine Behandlung durch einen Spezialisten notwendig machte und sich im nächstgelegenen Krankenhaus keine solche Abteilung befand. In diesem Fall erfolgte die Einweisung in eine Klinik, welche die medizinische Notwendigkeit sicherstellte, auch wenn sie weiter entfernt war. Eine Abweichung von der Regelung des nächstgelegenen Krankenhauses konnte es auch geben, wenn dieses über keine freien Betten mehr in der jeweiligen Station verfügte.

Voraussetzung für die freie Wahl des Krankenhauses

Inzwischen bieten die Krankenkassen ihren Mitgliedern jedoch eine eingeschränkte freie Krankenhauswahl. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Das Krankenhaus muss in der Lage sein, die medizinischen Anforderungen der Behandlung zu erfüllen.
  2. Das Krankenhaus muss ein Vertragskrankenhaus sein und über die gesetzliche Zulassung für die Behandlung verfügen.

Auf der einen Seite können die Versicherten der Krankenkasse das Krankenhaus in den vorgegebenen Grenzen selbst wählen. Auf der anderen Seite haben sie aber nicht das Recht zu entscheiden, welcher Arzt sie behandeln soll. Die freie Arztwahl einschließlich der grundsätzlichen Behandlung durch den Chefarzt ist nach wie vor den Mitgliedern der privaten Krankenversicherung vorbehalten

Vorteile und Nutzen der freien Krankenhauswahl

Vorteil und Nutzen haben zum einen medizinische Gründe als auch Gründe der Bequemlichkeit. Wohnen die Angehörigen im Umkreis eines weiter entfernten Krankenhauses, macht es vielleicht Sinn, sich dort behandeln zu lassen. Der Besuch für die Angehörigen ist weniger aufwendig und kann täglich erfolgen.

Auf der anderen Seite gibt es Kliniken, die für bestimmte Behandlungen einfach einen besseren Ruf haben als andere Krankenhäuser. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, wenn ein Patient, gerade, wenn es nicht nur um einen Beinbruch oder eine Blinddarmentzündung geht, lieber dort eingewiesen werden möchte.

Entscheidet sich der Patient für ein Krankenhaus in einem anderen Bundesland, sollte er die Kostenübernahme allerdings im Vorfeld mit seiner Krankenkasse abklären. Diese Regelung entfällt natürlich, wenn die Einlieferung aufgrund eines Notfalls erfolgte.

Wann lohnt sich eine private Krankenhauszusatzversicherung?

Das Mitglied der Krankenkasse hat Anspruch auf Unterbringung, Verpflegung und Behandlung durch einen Arzt. Die Unterbringung kann im Mehrbettzimmer erfolgen, die Behandlung durch den Stationsarzt.

Das Tarifmerkmal einer privaten Krankenhauszusatzversicherung sieht aber neben der uneingeschränkten freien Krankenhauswahl noch zwei weitere wichtige Faktoren vor. Eine Krankenzusatzversicherung beinhaltet zunächst einmal die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer. Einige Versicherer machen hier keinen Unterschied bei den Tarifmerkmalen, andere bieten sowohl das eine als auch das andere an.

Der zweite wichtige Aspekt ist die Chefarztbehandlung. Diese bleibt Kassenpatienten nur vorbehalten, wenn das medizinische Wissen und Können des Stationsarztes keine 100-prozentige Sicherheit bei der Behandlung mehr gewährleistet.

Wann lohnt sich die Zusatzversicherung für GKV-Mitglieder?

Das Argument der freien Krankenhauswahl hat nur noch bedingt Gewicht. Entscheidender für eine Krankenhauszusatzversicherung sind die Unterbringung und die Behandlung. Eine solche Police macht für jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse Sinn, das sicher sein will, dass es mit maximal einer anderen Person im Zimmer untergebracht ist. Sie macht auch für all diejenigen Sinn, die grundsätzlich und immer nur auf die Behandlung durch den Chefarzt vertrauen.

Zum Vergleich