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Fahrzeugwechsel: Das gibt es zu beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer sein Auto verkauft oder ein neues kauft, muss auf den korrekten Übergang bei der Kfz-Versicherung achten. Sowohl beim Verkauf des bisherigen Autos als auch beim anschließenden Erwerb des nächsten Wagens sollten Verbraucher aufpassen, dass der Übergang bei der Kfz-Versicherung auf korrekte Weise erfolgt. Eine wichtige Rolle beim Fahrzeugwechsel spielt dabei die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Fahrzeuge nur in versichertem Zustand am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
  • Der Übergang zwischen der Versicherung des Vor- und Neubesitzers erfolgt im Regelfall mit der Ummeldung des Fahrzeugs.
  • Bei der Neuanmeldung eines Autos benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihres Versicherers.

Rechtliche Grundlagen zur Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel

Sowohl die Versicherungsunternehmen als auch die Halter von Fahrzeugen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die bei der An- und Ummeldung von Autos gelten.

Keine Teilnahme am Straßenverkehr ohne Haftpflichtversicherung

Motorisierte Fahrzeuge sowie Anhänger dürfen nur am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn der Halter des Fahrzeugs eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Diese Regel gilt vom Mofa bis zum 40-Tonnen-Truck. Einzige Ausnahme sind Pedelecs: Fahrräder mit unterstützendem Elektromotor müssen nicht extra versichert werden, wenn sich der Motor beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern abschaltet.

Übergang der Versicherungspflicht beim Halter- und Fahrzeugwechsel

Wenn ein Fahrzeug den Besitzer wechselt, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Vorbesitzer meldet das Fahrzeug ab und der neue Eigentümer meldet es wieder an.
  2. Der Vorbesitzer übergibt das Fahrzeug in angemeldetem Zustand und der neue Eigentümer verpflichtet sich, die Ummeldung umgehend vorzunehmen.

Im ersten Fall endet die Kfz-Versicherung mit der Abmeldung des Fahrzeugs. Die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde entfernen das Siegel und die Hauptuntersuchungs-Plakette von den Nummernschildern und teilen automatisch der Versicherung mit, dass das Auto nun abgemeldet ist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Halter keine Versicherungsprämie mehr bezahlen und die so genannte Ruheversicherung beginnt: Meldet der Versicherungsnehmer je nach Vertrag innerhalb von 12 bis 18 Monaten wieder ein Fahrzeug an, kann er den Vertrag fortführen. Ansonsten endet der Vertrag.

Im zweiten Fall bleibt der Versicherungsvertrag nahtlos bestehen. Der Vertrag mit dem Alteigentümer bleibt bis zur Ummeldung des Fahrzeugs bestehen und geht zunächst auf den neuen Fahrzeughalter über. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Versicherung weiterführt oder den Vertrag kündigt und das Fahrzeug bei einem anderen Anbieter versichert.

Wie gehe ich beim Verkauf meines alten Autos vor?

Wie bereits erläutert können Sie beim Verkauf Ihres alten Autos wählen, ob Sie das Fahrzeug im ab- oder angemeldeten Zustand an den Käufer übergeben.

Bei der Abmeldung in Eigenregie montieren Sie die Nummernschilder ab, bringen diese zusammen mit der Zulassungsbescheinigung I und II sowie dem aktuellen Hauptuntersuchungs-Bericht zur Zulassungsstelle und veranlassen die Abmeldung. Hierbei müssen Sie sich mit dem Personalausweis oder Pass legitimieren. Eine extra Mitteilung an die Versicherung ist nicht notwendig.

Versicherungsübergang beim Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs

Wenn Sie das Fahrzeug angemeldet an den Käufer übergeben, müssen Sie sich darauf verlassen, dass dieser innerhalb weniger Tage die Ummeldung selbst vornimmt. Üblich ist es daher, dass der schriftlich abgeschlossene Kaufvertrag eine Klausel enthält, in der sich der Käufer zur Ummeldung innerhalb von maximal 7 Tagen verpflichtet.

Um in einem eventuellen Schadensfall zwischen Übergabe und Ummeldung Nachteile zu vermeiden, sollten Sie unbedingt zwei Punkte beachten:

  • Halten Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe fest.
  • Lassen Sie sich vom Käufer zwei Veräußerungsanzeigen unterzeichnen – jeweils eine für die Versicherung und eine für die Zulassungsbehörde.

Die Veräußerungsanzeige enthält die Personalien von Verkäufer und Käufer, die Daten des verkauften Fahrzeugs sowie den exakten Zeitpunkt der Übergabe. Mit der Übersendung der Anzeige an die Versicherung und die Zulassungsbehörde weisen Sie nach, dass ab diesem Moment der Käufer für das Fahrzeug verantwortlich ist.

Das bedeutet konkret: Wenn das verkaufte Auto noch nicht umgemeldet ist und der Käufer einen Unfall verursacht, kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf. Weil Sie mit der Veräußerungsanzeige nachweisen können, dass die Übergabe bereits stattgefunden hat, muss der Käufer eine Hochstufung seiner Schadenfreiheitsklasse hinnehmen, sobald er nach der Ummeldung den Vertrag übernimmt oder eine neue Versicherung abschließt. Ihr eigener Schadenfreiheitsrabatt bleibt hingegen bestehen.

Was passiert beim Fahrzeugwechsel mit bereits bezahlten Versicherungsbeiträgen?

Wenn Sie Ihre Versicherungsbeiträge jährlich bezahlen, dann entrichten Sie die Prämie jeweils für 12 Monate im Voraus. Bei einem Verkauf führt dies im Regelfall dazu, dass Ihnen die Versicherung die zu viel bezahlen Beiträge anteilig zurückerstattet.

Die Kfz-Versicherung beim Autokauf

Der zweite Teil des Fahrzeugwechsels besteht in vielen Fällen darin, dass nach dem Verkauf des Altfahrzeugs die Anschaffung des nächsten Autos folgt.

Ganz gleich ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen: Ihr neues Fahrzeug können Sie nur zulassen, wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Daher müssen Sie sich vor der Anmeldung um die Versicherung kümmern.

Auch wenn beim Kauf eines noch angemeldeten Gebrauchtwagens noch eine Versicherung besteht, ist es meist unüblich, diese ohne einen Vergleich mit anderen Tarifen einfach weiterzuführen. Daher sollten Sie unabhängig davon, ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt, diese Reihenfolge beachten:

  • Schritt 1: Sobald Sie sich für ein bestimmtes Auto entschieden haben, sollten Sie die Tarife verschiedener Versicherungen vergleichen und den günstigsten Anbieter ermitteln.
  • Schritt 2: Schließen Sie direkt nach dem Abschluss des Kaufvertrags die Versicherung ab, um das Auto anmelden zu können. Eine bereits bestehende Versicherung endet dann automatisch.

Wie Sie die eVB erhalten

Die Zulassungsbehörde verlangt als Nachweis für die Versicherung bei der An- oder Ummeldung die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Zeichen- und Ziffernfolge, anhand derer die Behörde das Bestehen eines Versicherungsvertrags prüfen kann.

Das Beantragen der eVB ist denkbar einfach: Sie fordern die Bestätigung bei Ihrem Versicherer an und erhalten diese je nach Wunsch per Post, E-Mail oder SMS.

Oft bieten Händler als Serviceleistung die Zulassung des Fahrzeugs gleich mit an. In diesem Fall müssen Sie dem Händler eine Vollmacht für die Zulassung ausstellen und ihm die eVB übermitteln.

Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs

Wenn der Vorbesitzer das Auto abgemeldet hat, müssen Sie es bei der Ummeldung wieder neu zulassen. Voraussetzung ist auch hier, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Darüber hinaus benötigt die Zulassungsbehörde neben der eVB, den Fahrzeugpapieren und der Legitimation noch den Nachweis, dass die letzte Hauptuntersuchung noch gültig ist. Erst wenn Sie die neuen Nummernschilder montiert haben, dürfen Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen.