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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Der Begriff „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ kommt im Zusammenhang mit Immobilieneigentum zum Tragen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist notwendig, um Sondereigentum zu schaffen. Von Sondereigentum ist die Rede, wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt. Wer stellt diese Bescheinigung aus, was sind die Voraussetzungen?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Worauf basiert die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
  3. Wer stellt sie aus?
  4. Anforderungen für eine Ausgeschlossenheitsbescheinigung
  5. Abgeschlossenheitsbescheinigungen als statistische Größe
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Bausparvertrag-Vergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet den Grundstock für Eigentumswohnungen.
  • Die Grundlage für die Ausstellung bildet das Wohnungseigentumsgesetz.
  • Eine Ausstellung erfolgt nur, wenn das dadurch gebildete Sondereigentum den Anforderungen an Wohnraum entspricht.
  • Die Anzahl der ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Bestandsimmobilien gibt Auskunft über die Zahl der vom Markt genommenen Mietwohnungen.

Worauf basiert die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Diese Bescheinigung bildet die Rechtsgrundlage, um Teile einer Immobilie von anderen Bestandteilen abzugrenzen. Als Grenze gelten dabei Decken, Wände und Türen unter Berücksichtigung von Schall- und Wärmeschutzauflagen. Das durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung definierte Sondereigentum muss einen von anderen Sondereigentumseinheiten getrennten Zugang aufweisen. Weiterhin sind eine eigene Küche und ein eigenes Bad notwendig, um eine Wohnung in Sondereigentum umzuwandeln.

Einfacher formuliert: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung legt den Umfang einer Eigentumswohnung und das dazugehörige weitere Sondereigentum, beispielsweise einen Keller oder eine Garage fest.

Die Rechtsgrundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung basiert auf den Paragrafen 3, Absatz 2 und 7, Absatz 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus?

Wer ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen wandeln möchte, muss die notwendige Bescheinigung bei der Baubehörde beantragen, die auch die Baugenehmigung erteilte. Die Abgeschlossenheitserklärung ist die Voraussetzung, dass die Eigentümer des jeweiligen Sondereigentums in das Grundbuch eingetragen werden können.

Sie stellt weiterhin den wichtigsten Faktor dar, um an einer Immobilie Sonder- und Gemeineigentum begründen zu können.

Welche Unterlagen sind für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig?

Für den Antrag benötigen die Eigentümer

  • Einen formlosen Antrag, welcher das Gebäude bezeichnet, den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthält und vom Eigentümer unterschrieben ist.
  • Einen Lageplan, der alle Gebäude und Anlagen auf dem betreffenden Grundstück ausweist.
  • Den aktuellen Grundbuchauszug
  • Einen Aufteilungsplan für die Abgeschlossenheit einschließlich Grundriss und Ansicht des Gebäudes.

Was kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Ist eine Behörde für eine Bescheinigung involviert, fallen üblicherweise Gebühren an. Dies ist auch bei einer Abgeschlossenheitsbescheinigung der Fall. Die Kosten dafür sind jedoch nicht einheitlich, sondern variieren. Dabei spielt nicht nur die Gebührenordnung der jeweiligen Kommune eine Rolle, sondern auch der Umfang der Teilung.

Die Bandbreite der möglichen Kosten liegt zwischen 29 Euro und 160 Euro. Muss auch ein Aufteilungsplan erstellt werden, erhöhen sich die Auslagen um weitere 40 Euro.

Der Aufteilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung. Er weist die Grundrisse des jeweiligen Sondereigentums aus und beinhaltet die Schnitte und die Gebäudeansichten. Die Anfertigung erfolgt durch einen Architekten oder Statiker.

Welche Anforderungen gelten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Zunächst einmal muss das jeweilige Sondereigentum entsprechend der Definition von Wohnraum eine Haushaltsführung ermöglichen. Dazu zählt auch das Vorhandensein von Küche und Bad. Wurden die Räumlichkeiten gewerblich als Büro genutzt, tut dies der Bescheinigung keinen Abbruch, wenn sie künftig auch als Wohnräume zur Verfügung stehen können.

Die Entscheidung, ob die Kriterien zutreffen, basieren auf den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes. Für einen Neubau gilt, dass die Prüfung nicht unter baurechtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann ausgestellt werden, auch wenn im Nachgang keine Baugenehmigung erteilt wird. Es macht also Sinn, zunächst die Genehmigung des Bauantrages abzuwarten, bevor die Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen als statistische Größe

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung hat in erster Linie für Bauträger oder Besitzer von Mehrfamilienhäusern Bedeutung. Nur durch sie ist die Erstellung von Gebäuden mit Eigentumswohnungen möglich. Für die Wohnungsbaupolitik birgt sie ebenfalls eine wichtige Kennziffer.

Anhand der Abgeschlossenheitsbescheinigungen lässt sich feststellen, wie viele bestehende Mietwohnungen in Sondereigentum gewandelt wurden. Daraus wiederum lässt sich der Bedarf an künftigen zusätzlichen Mietwohnungen ableiten, auch wenn nicht klar ist, ob nach der Wandlung eine Selbstnutzung durch den Käufer erfolgt. Die Wandlung von vermietetem Wohnraum in sanierte Eigentumswohnungen stellt einen der Brennpunkte in der Wohnungspolitik dar.

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