Zahnzusatzversicherung für Kinder
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- Leistungen
- Die wichtigsten Bausteine
- Kosten
- Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
Warum ist die Zahnversicherung für Kinder sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung ist bereits für Kinder sinnvoll, da im Kindesalter die Zähne in der Regel noch intakt sind. Denn die Zahnzusatzversicherung bezahlt keine Behandlungen, die bereits angeraten oder schon begonnen wurden. Je früher Sie also Ihr Kind versichern, umso mehr Schutz bietet die Versicherung. Sind Schäden am Zahn aufgetreten oder wird eine Zahnkorrektur empfohlen, ist es für eine Versicherung in der Regel zu spät.
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich außerdem, weil sie zusätzliche Kosten für kieferorthopädische Behandlungen abdecken kann, die oft nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sie ermöglicht den Zugang zu hochwertigeren Behandlungen und Materialien, die ästhetischer oder komfortabler sind.
Zahnzusatzversicherung in der Kieferorthopädie
Am häufigsten treten bei Kindern Zahnfehlstellungen auf, die kieferorthopädisch behandelt werden müssen. Dies verursacht auch die größten Kosten. Ist die Fehlstellung besonders schwerwiegend, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine entsprechende Behandlung und die Zahnspange. Allerdings wird auch hier nur die Grundversorgung erstattet.
Den Schweregrad der Fehlstellung bestimmen die Kieferorthopäden anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG). Insgesamt gibt es fünf KIG:
- KIG 1 und 2: Es liegen nur leichte Fehlstellungen beim Kind vor. Ohne Zahnversicherung müssen die Kosten selbst getragen werden.
- KIG 3 bis 5: Bei deutlich ausgeprägten bis hin zu extremen Zahnfehlstellungen (zum Beispiel Starker Überbiss, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) kommt die Krankenkasse für die medizinische Grundversorgung auf.
Extras wie Mini-Brackets oder zahnfarbene Brackets werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Um die Mehrkosten in der Kieferorthopädie aufzufangen, empfiehlt sich die Zahnzusatzversicherung. Eine Zahnspange mit Keramik-Brackets kann bis zu 8000 Euro teuer werden. Invisalign-Behandlungen (unsichtbare Zahnschiene) werden von den Krankenkassen gar nicht übernommen und müssen komplett privat bezahlt werden.
Leichte Fehlstellungen frühzeitig behandeln
Auf lange Sicht ist es empfehlenswert, selbst leichte Fehlstellungen der KIG 1 und 2 frühzeitig zu behandeln. So können starke Fehlstellungen und Begleiterscheinungen wie erhöhte Plaquebildung an Engstellen und Parodontose sowie Probleme beim Sprechen vermieden werden. Deshalb sollte eine gute Zahnzusatzversicherung auch für diese Kosten ganz oder teilweise aufkommen.
Leistungen der Zahnversicherung für Kinder
Alle Leistungen der Krankenkassen sind in der vertragszahnärztlichen Versorgung geregelt. Alles darüber hinaus ist ein Fall für die Zusatzversicherung. In der Übersicht sehen Sie auf einen Blick, welche Zahnbehandlungen die gesetzlichen Krankenkassen zahlen und wo Mehrkosten durch eine Zahnversicherung für Kinder abgedeckt werden können:
Leistung
|
Altersgruppe
|
GKV
|
---|---|---|
Früherkennungsuntersuchung | 6 Monate bis 6. Geburtstag | ja in bestimmten Abständen |
Kontrolluntersuchungen | 6-17 Jahre | ja, halbjährlich |
Fluoridierung | 6. Monat bis 6 Geburtstag | 4-mal pro Jahr |
Fluoridierung | 6. bis 18. Geburtstag | 2-mal pro Jahr, bei hohem Kariensbefall 4-mal |
Füllung | unter 15 Jahren | ja, Kunststofffüllung |
Füllung | ab 15 Jahren | Grundversorgung |
Zahnreinigung | ab Milchzähnen möglich | nein; Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten: 80 – 150 Euro |
Fissurenversiegelung | 6 – 17 Jahre | nur Molaren; Kosten für weitere Zähne müssen selbst getragen werden (bis zu 50 Euro); Übernahme durch Zusatzversicherung möglich |
Wurzelbehandlung | alle | Grundversorgung für als erhaltenswürdig eingestufter Zähne; Zuzahlung durch moderne Methoden möglich; Behandlung weiterer Zähne muss komplett selbst bezahlt werden (bis zu 1000 Euro pro Zahn); Übernahme durch die Zahnversicherung zu 100 Prozent möglich |
Paradontosebehandlung | alle | Kassen übernehmen grundsätzlich die Therapie; Mehrkosten in Höhe von mehreren Hundert Euro durch moderne Methoden möglich; Übernahme durch Zusatzversicherung möglich |
Kieferorthopädische Maßnahmen (Zahnspange) | 0-17 Jahre | Grundversorgung bei schwereren Fehlstellungen; Mehrkosten entstehen z. B. durch spezielle Brackets oder unsichtbare Zahnspangen (Selbstanteil bis zu mehrere Tausend Euro); manche Zahnzusatzversicherungen übernehmen 100 Prozent |
Die wichtigsten Bausteine für die beste Behandlung
Kieferorthopädie
Ab KIG 3 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Zahnspange. Oft kommen zur Grundversorgung aber weitere Kosten hinzu, wenn die Patienten beziehungsweise deren Eltern sich eine bessere Versorgung wünschen. Nicht von der Krankenkasse übernommen werden beispielsweise:
- Mini-Brackets
- Zahnfarbene Brackets
- Superelastische Bögen
- Festsitzende Retainer (zur Stabilisierung nach der Therapie)
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Glattflächenversiegelung
Achten Sie darauf, welche Kosten die Zahnzusatzversicherung bezahlt. Oft setzen die Versicherer Obergrenzen für die übernommenen Kosten, beispielsweise maximal 8000 Euro. Das Gleiche gilt für kieferorthopädische Maßnahmen für KIG 1 und 2. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte diese möglichst ganz übernehmen.
Füllungen und Fluoridierung
Benötigt ein Kind eine Füllung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Milchzähne und bei Kindern unter 15 Jahren für bleibende Zähne eine Kunststofffüllung ohne Zuzahlung. Ab dem 15. Lebensjahr wird die Basisversorgung geleistet. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung für Kinder zahlt dagegen den Einsatz von hochwertigeren Materialien wie Kunststoff oder Keramik, auch wenn die Krankenkasse dies nicht vorsieht.
Um den Zahnschmelz zu stärken, werden zusätzlich die Zähne fluoridiert. Für Babys und Kleinkinder zwischen dem sechsten Monat und sechs Jahren übernimmt die Krankenkasse die Fluoridierung sogar viermal pro Jahr. Für Kinder über sechs Jahre werden die Kosten für den Fluoridlack zweimal, bei einem hohen Kariesrisiko viermal im Jahr übernommen.
Fragen Sie nach dem zahnärztlichen Kinderpass
Ähnlich wie das gelbe Heft, in dem alle Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9 und J1) des Kindes eingetragen werden, gibt es den zahnärztlichen Kinderpass, in dem alle Zahnarztuntersuchungen und –behandlungen für Kinder von sechs Monaten bis sechs Jahren vermerkt werden. Fragen Sie beim nächsten Arztbesuch einfach nach.
Zahnreinigung und Fissurenversiegelung
Eine regelmäßige Zahnreinigung kann bei Kindern wie Erwachsenen dabei helfen, Karies und Parodontose vorzubeugen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt auch hier die Kosten. Oft wird die Höchstleistung aber begrenzt, zum Beispiel auf 100 Euro pro je Behandlung.
Auch die Versiegelung von Fissuren ist bei Kindern wichtig, um das Ausbreiten von Karies und Zahnstein zu verhindern. In den Vertiefungen auf den Kauflächen der Backenzähne – die Fissuren – sammelt sich schnell Plaque. Da sie nur schwer zu reinigen sind, kann eine Fissurenversiegelung Abhilfe verschaffen. Im Rahmen der gesetzlichen Zahnversorgung werden jedoch nur die Kosten für die großen hinteren Backenzähne, die sogenannten Molaren übernommen. Private Zusatzversicherungen übernehmen dagegen häufig auch die Versiegelung der vorderen Backenzähne (Prämolaren) und anderer Zähne.
Wurzel und Parodontosebehandlungen
Bleibt der Karies dennoch unerkannt, kann er vor allem bei Milchzähnen schnell bis zur Wurzel vordringen. Dann kann mitunter eine Wurzelbehandlung fällig werden. Hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten jedoch nur, wenn der Zahn vom Arzt als erhaltungswürdig eingestuft wurde. Je nach Aufwand und Behandlungsmethode kann dennoch eine Eigenleistung anfallen. Ähnlich verhält es sich mit Parodontosebehandlungen. Hier springen private Zahnzusatzversicherungen ein.
Zahnersatz
Kurz nicht aufgepasst und schon ist beim Sport ein Zahn ausgeschlagen. Dann benötigen auch Kinder einen Zahnersatz. Während die Krankenkasse Zahnersatz nur zu 60 Prozent (mit Bonusheft bis zu 75 Prozent) zahlt, übernimmt eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder den Zahnersatz je nach Tarif komplett. Das gilt sowohl für hochwertige Kronen, Brücken und Prothesen als auch für Vollnarkosen und moderne Behandlungsmethoden.
Bonusheft führen
Kinder und Jugendliche können ab 12 Jahren ein eigenes Bonusheft führen, in dem die halbjährlichen Untersuchungen nachgewiesen werden. Damit können sie die Zuschüsse der Krankenkasse für später notwendigen Zahnersatz erhöhen – nach 5 Jahren auf 70 Prozent Kassenleistung, nach 10 Jahren auf 75 Prozent.
Schmerzausschaltung
Bei manchen Kindern sitzt die Angst vor dem Zahnarzt so tief, dass sie eine Behandlung unter Narkose benötigen. Bei Kindern unter 12 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Vollnarkose, wenn die medizinische Notwendigkeit begründet wird. Alle anderen Fälle müssen privat bezahlt werden. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten übernehmen.
Kosten einer Zahnzusatzversicherung für Kinder
Günstige Zahnzusatzversicherungstarife inklusive Kieferorthopädie für Kinder gibt es bereits ab 1,50 Euro. Dabei steigen die Beiträge jedoch mit dem Alter an.
Beispiel: Tarif ZahnGesund 100 des Münchener Vereins (Alter 3 Jahre, keine Vorschäden):
- 0 – 5 Jahre: 1,50 Euro
- 6 – 15 Jahre: 13,30 Euro
- 16 – 25 Jahre: 16,60 Euro
Weitere Preissteigerungen folgen.
Für ein sechsjähriges Kind ohne Vorschäden gestalten sich die Preise wie folgt:
Leistung
|
Premium
|
Komfort
|
Basis
|
---|---|---|---|
Regelversorgung | 100 % | 100 % | 100 % |
Implantate | 85 % - 90 % | 100 % | 75 % |
Kronen, Brücken | 85 % - 90 % | 100 % | 75 % |
Inlays, Onlays | 85 % - 90 % | 100 % | 75 % |
Kunststofffüllungen | 100 % | 100 % | 75 % |
Parodontalbehandlung | 100 %, ohne Leistungen der GKV 85 % | 100 % | 75 % |
Wurzelbehandlung | 100 %, ohne Leistungen der GKV 85 % | 100 % | 75 % |
Wurzelspitzenresektion | 100 % | 100 % | 75 % |
Wurzellängenmessung | 85 % | 100 % | 75 % |
Professionelle Zahnreinigung | 100 %, 2-mal bis zu 85 € je Behandlung, max. 170 € im Jahr | 100 %, max. 250 € im Jahr | 75 %, max. 100 € im Jahr |
Kieferorthopädie | KIG 1 und 2: 50 %, max. 2.500 €, KIG 3 - 5: 85 %, max. 2.500 €, jeweils nur infolge eines Unfalls | nicht versichert | nicht versichert |
Tarif | Münchener Verein, ZahnGesund 85+ | die Continentale, CEZE | UKV, ZahnPRIVAT 75 |
Preis pro Monat | 3,00 € | 1,58 € | 0,99 € |
Quelle: Verivox Vergleich, Stand: 10/2024
Ab wie vielen Jahren lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Im Grunde lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für jede Altersstufe. Bei Kindern ist eine Versicherung ab drei Jahren sinnvoll, denn hier sind die Milchzähne weitestgehend vorhanden und kieferorthopädische Maßnahmen sind noch nicht nötig. Jugendliche und junge Erwachsene profitieren von niedrigen Beiträgen im Vergleich zu hohen Leistungszahlungen für zum Beispiel Zahnspangen oder Zahnersatz. Zudem haben diese oft noch keine Vorerkrankungen, die die Beiträge erhöhen könnten.
Generell ist eine private Zahnzusatzversicherung bei gesetzlich Versicherten empfehlenswert, denen die Grundversorgung nicht ausreicht.
Günstige Zahnzusatzversicherung für Kinder im Vergleich
Viele Versicherungen bieten Tarife für Kinder mit besonderen Konditionen für kieferorthopädische Leistungen an. Auf Verivox können Sie bequem verschiedene Zahnzusatzversicherungen der jeweiligen Anbieter auf ihre Leistungen hin vergleichen. So geht es:
- Zunächst geben Sie an, wie Sie krankenversichert sind (gesetzlich, privat, Freie Heilfürsorge) und machen Angaben zu Alter und zahnmedizinischen Vorerkrankungen sowie der versicherten Person.
- Anschließend können Sie das Suchresultat mittels der vorhandenen Filter verfeinern: Suchen Sie beispielsweise gezielt nach Anbietern, die Kosten auch für Kinder und kieferorthopädische Leistungen übernehmen oder ohne Wartezeit auskommen.
- Wählen Sie im Anschluss den besten Tarif für Ihre Situation aus und fordern Sie unverbindlich ein Angebot an.
Häufig gestellte Fragen
Es gibt verschiedene Tarife für Kinder Günstige Tarife sind bereits ab 1,50 Euro pro Monat zu haben.
Ausschlaggebender Punkt für die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ist oft die Kostenübernahme von kieferorthopädischen Behandlungen. Denn hier variiert die Höhe der Leistungszahlung von Anbieter zu Anbieter und je nachdem, welche KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) einbezogen wird.
Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Zahnspange und weitere kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese medizinisch notwendig sind (KIG 3-5). Dabei handelt es sich um eine Grundversorgung, die zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ausgerichtet ist. Zusatzleistungen wie transparente Brackets, durchsichtige Zahnschienen oder innen liegende Zahnspangen werden dabei nicht abgedeckt. In der Regel muss der Patient oder die Eltern des behandelten Kindes mit Mehrkosten bis zu 1.000 Euro und mehr rechnen.
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder endet nicht im Erwachsenenalter. Die Beiträge werden jedoch teurer. Erwachsene sollten sich überlegen, ob sie beispielsweise eine Absicherung gegen Zusatzkosten bei Zahnspangen noch benötigen. In der Regel werden Fehlstellungen im Jugendalter korrigiert. In diesem Fall kann sich ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ohne kieferorthopädische Leistungen lohnen.
Jede Person benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag. Dies gilt auch für Kinder. Im Rahmen der Kindernachversicherung besteht die Möglichkeit, Neugeborene innerhalb von zwei Monaten im selben Tarif zu versichern wie die Eltern. Dann entfällt die Gesundheitsprüfung. Eine Zahnzusatzversicherung für Babys ist aber nicht unbedingt sinnvoll. Eine Versicherung empfiehlt sich ab drei Jahren, wenn die Milchzähne voll ausgebildet sind.
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