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Kostenschutz für kieferorthopädische Behandlungen
Eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie (KFO) bewahrt Patienten vor den enormen Kosten, die im Rahmen der langwierigen Behandlung entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nämlich nicht in jedem Fall die Rechnung des Kieferorthopäden. Sinnvoll ist eine Zusatzversicherung insbesondere für Kinder und Jugendliche. Denn etwa jeder Zweite von ihnen benötigt eine Zahnspange. Darüber hinaus bezahlt eine Zahnversicherung auch moderne und schmerzärmere Behandlungsmethoden, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.
- Warum kieferorthopädisch behandeln lassen?
- Kieferorthopädische Maßnahmen
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Was kostet es?
- Leistungen der GKV
- Kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG)
- Zusatzleistungen für KFO-Behandlungen
- Was sollten Sie beachten?
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
Zahnversicherung für kieferorthopädische Behandlungen vergleichen
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Warum kieferorthopädisch behandeln lassen?
Kieferorthopädische Behandlungen sind notwendig, um Zahn- und Gebissfehlstellungen zu korrigieren – sowohl medizinisch als auch ästhetisch. Zahnschienen und Zahnspangen mitunter auch chirurgische Eingriffe helfen gegen Zähneknirschen, sorgen für den richtigen Biss und gerade Zahnreihen. Sie beugen einer Abnutzung der Zähne und des Kieferknochens vor und helfen dabei, Sprech- und Kauproblemen zu beheben.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen dabei oft nur die Grundversorgung. Wer schmerzärmere und moderne Methoden oder ästhetische Lösungen nutzen möchte, muss mit hohen Mehrkosten rechnen – für die eine gute Zahnzusatzversicherung aufkommen kann.
Kieferorthopädische Maßnahmen
Die Kieferorthopädie und ihre Behandlungsmethoden lassen sich in verschiedene Bereiche einteilen, zum Beispiel Orthodontie (das Bewegen von Zähnen), die Funktionskieferorthopädie (Skelettstrukturen korrigieren) und die Kiefer- und Gesichtschirurgie. Operative Eingriffe sind vor allem bei einer Kiefer-Gaumen-Spalte notwendig oder bei Fehlstellungen, die nach dem Auswachsen im Erwachsenenalter auftreten und eine Zahnspange hier nicht ausreicht.
Kieferorthopädische Behandlungen
Zahnschienen können aus weichem oder hartem Kunststoff gefertigt sein und helfen bei falschen Bissführungen, Zähneknirschen und Abnutzungen der Zähne oder Kiefergelenke. Hierbei wird zwischen adjustierten – individuell an den Kiefer angepasst – und nicht adjustierten Schienen unterschieden. Vor der Anfertigung werden oft eine Kiefergelenkanalyse und ein Abdruck vorgenommen, um eine passende Schiene auszuwählen bzw. anzufertigen.
Die klassische Variante bei Zahnfehlstellungen ist die Zahnspange. Sie sorgt dafür, dass Zähne begradigt und ein Eng- oder Weitstand aufgehoben werden. Denn durch eng stehende Zähne werden Plaque-Ablagerungen begünstigt, die Karies und Parodontose auslösen können. Hier stehen dem Patienten verschiedene Varianten von festen Metallbrackets über transparente Kunststoffbrackets bis hin zu innen liegenden Zahnspangen oder herausnehmbaren Zahnschienen aus Metall- oder Kunststoff zur Verfügung.
Eine Zahnspange lässt sich auch bei Vor- oder Rückbiss mit Methoden und Techniken kombinieren, die zum Beispiel den Kieferknochen aktivieren und diesen nach vorn oder hinten bewegen. In diesem Fall ist von Funktionsorthopädie die Rede.
Operative Maßnahmen werden nur in äußerst schweren Fällen und bei Erwachsenen vorgenommen, deren Kieferknochen und Gebiss bereits ausgewachsen sind. In diesem Fall würden übliche Zahnspangen nicht mehr ausreichen, um Fehlstellungen aufzuheben. Im Zuge der chirurgischen Eingriffe werden zum Beispiel der Kieferknochen neu ausgerichtet oder der Gaumen erweitert, um mehr Platz für die Zähne zu schaffen.
Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung variieren je nach Schweregrad der Fehlstellungen, Aufwand sowie den eingesetzten Materialien und der verwendeten Technik bzw. Methode.
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht über mögliche Kosten:
Behandlung
|
Preis in Euro
|
---|---|
lose Zahnspange | ab 600 € |
feste Zahnspange | 1.500 -15.000 € |
weiche Aufbissschiene | 20-50 € |
harte Aufbissschiene | 50-500 € |
nicht Aufbissschiene | bis 500 € |
adjustierte Aufbissschiene | 500 - 3.000 € |
Leistungen der gesetzlichen Versicherung
Stellt ein Zahnarzt bei einem Patienten eine ausgeprägte Fehlstellung fest und ist eine Korrektur aus medizinischer Sicht notwendig – und nicht allein aus ästhetischen Gründen angebracht – zahlt die Krankenkasse. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zunächst 80 Prozent der Aufwendungen bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Allerdings handelt es sich hierbei um die Grundversorgung, zum Beispiel Metallbrackets. Befinden sich mehrere Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, steigt der Anteil auf 90 Prozent. Für die restlichen Kosten müssen die Eltern zunächst selbst aufkommen. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Therapie erstattet die Versicherung den Eigenanteil von 20 bzw. 10 Prozent zurück.
Eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen ist in der Regel eine private Leistung und muss selbst getragen werden. Nur bei sehr schwerwiegenden Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung möglich. Die gesetzliche Versicherung entscheidet anhand sogenannter kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG) über die Kostenübernahme. Hierbei macht sie fünf verschiedene Schweregrade aus:
Kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG)
KIG
|
Beschreibung der Fehlstellung
|
Kostenübernahme durch GKV
|
---|---|---|
KIG 1 & 2 | leichte, ästhetische Fehlstellungen, wie | keine, Zusatzversicherung notwendig |
- Überbiss bis 6 mm | ||
- offener Biss bis 2 mm | ||
- tiefer Biss bis 3 mm | ||
KIG 3 | deutliche Zahnfehlstellungen, wie | ja, aber nur Grundversorgung, Mehrkosten können entstehen |
- offener Biss 2-4 mm | ||
- Deckbiss bis 3 mm | ||
KIG 4 | starke Zahnfehlstellungen, wie | ja, aber nur Grundversorgung, |
- Durchbruchstörung | Mehrkosten können entstehen | |
- Überbiss 6-9 mm | ||
- einseitiger Kreuzbiss | ||
KIG 5 | Extreme Zahnfehlstellungen, wie | ja, aber nur Grundversorgung, Mehrkosten können entstehen |
- Anomalien (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) | ||
- Verlagerung von Zähnen |
Wie die Tabelle zeigt, trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten erst ab KIG 3. Kleinere Makel wie zum Beispiel ein leichter Überbiss fallen hingegen in die Klasse KIG 1 und 2, für die keine Kostenübernahme vorgesehen ist.
Zusatzleistungen für KFO-Behandlungen
Für gewöhnlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die kostengünstigste Behandlungsmethode. Wer keine Zahnzusatzversicherung abschließt und beispielsweise ein modernes Verfahren in Anspruch nimmt oder eine ästhetisch ansprechendere Lösung wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen.
Was ist bei einer Zahnzusatzversicherung zu beachten?
Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie sollten Patienten sich darüber informieren, ob bei ihnen bereits eine Fehlstellung diagnostiziert wurde. In diesem Fall lehnt die private Versicherung eine Kostenübernahme für die Korrektur ab. Schließlich lag der entsprechende Versicherungsfall bereits im Vorhinein vor. Daher empfiehlt es sich im Zweifelsfall, beim behandelnden Arzt nachzufragen, ob die Patientenakte einen derartigen Vermerk aufweist. Dies ist insbesondere für Erwachsene von Bedeutung.
Auch wenn jede Versicherung dazu dient, Patienten vor hohen Rechnungen zu bewahren: Welche und wie viele Behandlungen sie bezahlt, hängt von der Versicherungsgesellschaft sowie dem gewählten Tarif ab. Am Markt existieren zahlreiche und bisweilen sehr unterschiedliche Tarife. Aus diesem Grund lohnt sich ein Vergleich. Bei ihrer Entscheidung sollten Patienten unter anderem die folgenden Kriterien berücksichtigen:
- Erstattungsanteil: Eine gute Zahnzusatzversicherung trägt bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten.
- Anfängliche Leistungsstaffel: Bei den meisten Versicherungen gelten in den ersten Jahren der Mitgliedschaft Erstattungshöchstgrenzen.
- Prophylaxe: Auch die Kosten für eine Zahnreinigung übernehmen die Gesellschaften bis zu 100 Prozent. Allerdings gibt es ein jährliches Limit, das je nach Anbieter bei 100 bis 200 Euro liegt.
- Wartezeit: Um Missbrauch vorzubeugen, gibt es bei vielen Versicherern eine sogenannte Wartezeit. Diese bezeichnet den Zeitraum zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Beginn des Versicherungsschutzes für die Kieferorthopädie. Je nach Tarif beträgt die Frist bis zu acht Monaten.
- Kosten: Der Beitrag hängt im Wesentlichen vom Leistungsumfang sowie vom Alter des Versicherten ab. Je jünger der Versicherte ist, desto niedriger ist die Rate. Je nach Anbieter ist mit Kosten zwischen 5 und 40 Euro pro Monat zu rechnen.
- Zahnersatz: Hochwertiger Zahnersatz kostet oftmals eine vierstellige Summe. Allerdings übernehmen zahlreiche Versicherungen die Kosten zumindest anteilig.
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Häufig gestellte Fragen
Eine sehr gute Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen auch die Kosten, die für Zahnspangen oder kieferorthopädische Behandlungen anfallen. Kostenübernahmen von bis zu 100% sind hier möglich.
Wichtig: Ihr Zahnarzt oder Ihr Kieferorthopäde darf Ihnen noch keine Behandlung angeraten haben. Im Regelfall zahlt die Zahnzusatzversicherung nur für Kieferorthopädie, solange noch keine kieferorthopädischen Maßnahmen oder Fehlstellungen diagnostiziert wurden.
Die Kosten für eine Zahnspange stehen immer in Abhängigkeit von dem Schweregrad der Fehlstellung als auch der Art der Zahnspange. Für eine festsitzende Zahnspange liegen die Kosten im Schnitt zwischen 1.500 - 15.000 Euro. Lose Zahnspangen sind in der Regel günstiger, hier sind Kosten ab 600 Euro realistisch.
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Zahnspange bei Erwachsenen nicht. Ausnahmen können bestehen, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen, welche sowhol kieferchirurgische als auch -orthopädische Behandlung erfordern.
Bei Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Zahnspange ganz oder teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Behandlungen, welche medizinische notwendig sind, können bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Wann eine Behandlung als medizinisch notwendig gilt, wird durch die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen festgehalten.
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