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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Beamtenstatus: Absicherung durch den Arbeitgeber
  3. So teuer wird der Zahnersatz
  4. Die Zahnstaffel als Auswahlkriterium
  5. Wartezeit
  6. Erstattungshöhe der Zahnzusatzversicherung
  7. Zahnzusatzversicherung lohnt sich auch bei Wurzelbehandlung
  8. Der Ablauf der Kostenübernahme
  9. Was hat Einfluss auf die Prämie

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leistungen der freien Heilfürsorge gleichen denen der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Leistungen der gesetzlichen Kasse bei Zahnbehandlungen bedingen häufig eine Eigenleistung des Patienten.
  • Kommt es zu Zahnersatzleistungen, muss der Patient in der Heilfürsorge mit hohen Zuzahlungen rechnen.
  • Wichtiges Entscheidungskriterium ist die Zahnstaffel.

Beamtenstatus: Absicherung durch den Arbeitgeber

Generell profitieren Beamte von einer direkten Absicherung durch den Arbeitgeber. Der Umfang dieser Absicherung unterscheidet sich allerdings maßgeblich nach Berufsart sowie nach Region. Trotz der Absicherung durch die Private Krankenversicherung kann auch eine Zahnzusatzversicherung für Beamte sinnvoll sein.

Heilfürsorge – die "gesetzliche Krankenversicherung" für manche Beamte

Üblicherweise sind Beamte in der privaten Krankenversicherung gemäß der geltenden Beihilferichtlinien versichert und benötigen daher keine Zahnzusatzversicherung mehr. Es gibt aber auch Beamtengruppen, die der Heilfürsorge oder auch freien Heilfürsorge unterliegen.

Für wen lohnt sich der Zusatzschutz?

Es gibt aber auch Beamtengruppen, die der Heilfürsorge oder auch freien Heilfürsorge unterliegen.

Dazu zählen Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte. Es gibt dabei länderspezifische Unterschiede. Die Heilfürsorge trägt die Kosten der medizinischen Heilbehandlung und entspricht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist also sinnvoll, dass sich dieser Personenkreis mit dem Thema Zahnzusatzversicherung beschäftigt.

So teuer wird der Zahnersatz

Zahnersatz – die Kapitalanlage im Mund

Wer hochwertigen Zahnersatz wünscht, muss mit Kosten im vierstelligen Bereich kalkulieren. Die gesetzlichen Kassen, und damit auch die Heilfürsorge, zahlen nur noch einen Festkostenzuschuss, unabhängig davon, für welche Lösung sich der Versicherte entscheidet.

Die folgende Übersicht dokumentiert an einigen Beispielen die Festkostenzuschüsse und Härtefallregelungen:

Wurde das Bonusheft über fünf Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent und um 30 Prozent, wenn die Dokumentation über zehn Jahre lückenlos erfolgte.

Was eine Zahnkrone, je nach Ausführung, aber wirklich kostet, geht aus der folgenden Tabelle hervor:

Der Vergleich zeigt, dass eine Krone bereits ein Loch in das Haushaltsbudget reißt. Beamten mit Beihilfe sind als Privatpatienten besser aufgestellt. Für den Heilfürsorgeberechtigen bleibt nur eine private Zusatzabsicherung.

Die Bandbreite der Prämien für eine Zahnzusatzversicherung ist enorm. Daher ist ein eingehender Versicherungsvergleich extrem wichtig, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden, wenn es zum Leistungsfall kommt. Zunächst einmal ist es wichtig, welche grundlegenden Leistungen die Zahnzusatzversicherung bietet. Dazu sollten

  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Zahnprophylaxe
  • Erweiterte Zahnbehandlung

zählen. Gerade die Zahnprophylaxe hilft am Ende, teure Zahnbehandlungen zu vermeiden. Die Bandbreite reicht bei den Zuschüssen von 50 Euro im Jahr bis zu 200 Euro jährlich.

Zahnersatz – die Zahnstaffel als Auswahlkriterium

Der Begriff "Zahnstaffel" bezeichnet die Leistungshöhe in den ersten Versicherungsjahren. Die Versicherer setzen hier generell Limits, die allerdings sehr unterschiedlich ausfallen.

Hier zwei Beispiele:

Beispiel 1

1.-3. Versicherungsjahr: insgesamt maximal 3.000 Euro für Zahnersatz und Kieferorthopädie und 3.000 Euro für Zahnbehandlung; ab dem 4. Versicherungsjahr entfällt die Begrenzung.

Beispiel 2

Etwas anders verhält es sich bei diesem Anbieter, allerdings ausschließlich bei Zahnersatz:

  • 1.250 EUR im ersten Kalenderjahr
  • 2.500 EUR in den ersten zwei Kalenderjahren
  • 3.750 EUR in den ersten drei Kalenderjahren
  • 5.000 EUR in den ersten vier Kalenderjahren

Die Begrenzung entfällt erst ab dem fünften Kalenderjahr. Wichtig ist auch der Unterschied zwischen Versicherungsjahr und Kalenderjahr. Wer im Dezember die erste Behandlungsrunde beginnt, kann bei der Kalenderjahrregelung bereits im Januar daran anschließen. Wer das Versicherungsjahr als Leistungszeitraum in der Police stehen hat, muss bis zum nächsten Dezember warten.

Fehlende Zähne wirken sich auf den Beitrag aus

Wer einen Vergleich vornimmt und diesen auswertet, stellt fest, dass die Anzahl der fehlenden Zähne von Versicherer zu Versicherer variiert. Während die eine Gesellschaft ab dem dritten fehlenden Zahn einen Beitragszuschlag erhebt, gilt dies bei einer anderen Versicherung erst ab dem vierten fehlenden Zahn.

Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung für Beamte

Üblich ist eine Wartezeit. Ausnahme bilden hier nur die Tarife "ohne Wartezeit". Diese weisen aber auch extrem unglückliche Zahnstaffeln auf. Die Wartezeit beträgt üblicherweise sechs Monate für Zahnbehandlung und für Zahnersatz. Bei diesen klassischen Tarifen ist auch kein Vertragsabschluss möglich, wenn eine Zahnbehandlung begonnen wurde oder die Notwendigkeit bereits schriftlich dokumentiert wurde.

Erstattungshöhe der Zahnzusatzversicherung

Ein weiterer Aspekt, dem Beamte auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung Aufmerksamkeit widmen sollten, ist die Definition der Erstattungshöhe.

Ein Passus kann lauten "80 Prozent der Restkosten nach Vorleistung der Heilfürsorge". Alternativ kann die Versicherung auch 100 Prozent der Restkosten nach Vorleistung der Heilfürsorge leisten. Grundsätzlich bietet die Zahnzusatzversicherung verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Erstattungssätzen an.

Entscheidet sich der Patient generell für die Regelleistungen, entfällt die Maximierung der Leistung. Die Versicherung erstattet dann alle Kosten.

Zahnzusatzversicherung lohnt sich auch bei Wurzelbehandlung

Die Zahnzusatzversicherung leistet jedoch nicht nur für Zahnersatz. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Zahnwurzelbehandlung. Hier noch einige Zahlenbeispiele, die zeigen, wie hoch der Eigenanteil des Patienten ohne Zahnzusatzversicherung ausfällt:

  • Die Aufwendungen für eine Dentalwurzelbehandlung liegen bei rund 650 Euro, der Kassenanteil beläuft sich auf ca 280 Euro.
  • Bei einem Goldinlay muss der Patient mit bis zu 350 Euro, bei einem Keramikinlay mit bis zu 450 Euro rechnen. Die freie Heilfürsorge erstattet nur die Kosten für eine Amalgamfüllung.
  • Der Eigenanteil einer dreigliedrigen Dentalbrücke beträgt rund 1.200 Euro.

Der Ablauf der Kostenübernahme

Zunächst muss der Patient der privaten Zahnzusatzversicherung einen Heil- und Kostenplan vorlegen. Erst wenn dieser genehmigt wurde, darf die Behandlung beginnen. Fehlt ein genehmigter Heil- und Kostenplan, hat der Versicherer das Recht, die Leistung um bis zu 50 Prozent zu kürzen. Nach abgeschlossener Behandlung muss der Versicherte der Zahnzusatzversicherung die Bestätigung der Kostenübernahme für den Festzuschuss vorlegen. Erst dann wird der Anteil der Zahnzusatzversicherung beglichen.

Welche Faktoren wirken sich auf die Prämie der Zahnzusatzversicherung aus?

In die Prämienkalkulation einer Zahnzusatzversicherung spielen mehrere Punkte hinein. Zunächst muss der Leistungsumfang berücksichtigt werden. Neben der Höhe des Zuschusses und der Anzahl der jährlichen Behandlungen zur Zahnprophylaxe hat natürlich auch der Leistungsumfang bei Zahnersatz Auswirkungen auf die Höhe der Prämie. Die Anzahl der fehlenden Zähne kann einen Beitragszuschlag bewirken. Letztendlich gibt auch das Eintrittsalter der versicherten Person Ausschlag bei der Höhe der Prämie. Wie bei jeder privaten Zusatz- oder Vollversicherung gilt, je jünger die versicherte Person ist, um so niedriger ist der Beitrag.

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