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Inhalt dieser Seite
  1. Darum ist sie sinnvoll
  2. Kosten einer Zahnversicherung
  3. Kostenüberblick: Zahnbehandlungen
  4. Wichtigste Leistungen
  5. Für wen lohnt es sich?
  6. Zahn-Tarife im Vergleich
  7. Was muss ich beim Vergleich beachten?
  8. Mit Verivox zum passenden Tarif
  9. Häufig gestellte Fragen
  10. Weitere interessante Artikel
  11. Vertrauen Sie auf Verivox

Darum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei Zahnbehandlungen nur die Kosten einer Standardtherapie. Bei einer Füllung bedeutet dies beispielsweise die einfachste und kostengünstigste Lösung. Dies gilt auch für Zahnersatz. Hier bezahlt die Krankenkasse nur die Regelversorgung, zum Beispiel Metallkronen.

Wer Wert auf eine umfassende zahnmedizinische Versorgung legt und zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte eine Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen.

Hier finden Sie einen Vergleich der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und der Zahnzusatzversicherungen:

Leistungsbereich
Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Zahnzusatzversicherung
Regelversorgung (Zahnersatz) Festzuschuss (60 – 75 % der Regelversorgungskosten) Übernahme der Restkosten
Füllungen Nur Kostenübernahme für Standard Erstattung für hochwertige Füllungen (z. B. Keramik, Kunststoff)
Professionelle Zahnreinigung Keine oder geringe Zuschüsse Je nach Tarif bis zu 100 % der Kostenübernahme
Wurzelbehandlung Nur unter bestimmten Bedingungen Restkosten oder Behandlung, auch wenn GKV ablehnt
Kieferorthopädie bei Kindern Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit in schwereren Fällen Kostenübernahme auch bei leichten Fehlstellungen
Kieferorthopädie bei Erwachsenen Nur bei schweren Kieferanomalien Bei medizinischer Notwendigkeit
Implantate Keine Kostenübernahme; aber Festzuschuss für Regelversorgung Kostenübernahme für Implantate, oft mit jährlicher Höchstgrenze
Kronen, Brücken, Inlays Festzuschuss nur für die Regelversorgung Kostenübernahme für höherwertige Materialien und ästhetische Lösungen

Kosten einer Zahnversicherung

Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung hängen vor allem vom Alter des Versicherten, dem Versicherungsumfang und möglichen Vorschäden ab. Je früher man also die Zahnzusatzversicherung abschließt, desto günstiger ist sie.

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Kinder
Münchner Verein

ZahnGesund 100

  • Zahnersatz "Note 1"
  • Zahnbehandlung "Note 1"
  • Prophylaxe "Note 1"
  • Sonderleistung "Note 1,2"
  • Kieferorthopädie "Top"

Verivox Tarifnote: 1,5

1,50 Euro*
pro Monat
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Erwachsene
Advigon

AZM

  • Zahnersatz "Note 1,7"
  • Zahnbehandlung "Note 1,7"
  • Prophylaxe "Note 1,9"
  • Sonderleistung "Note 3,3"

Verivox Tarifnote: 2,1

5,69 Euro**
pro Monat
Ertragsanteilbesteuerung
Senioren
ottonova

Zahn 70

  • Zahnersatz "Note 1,8"
  • Zahnbehandlung "Note 1"
  • Prophylaxe "Note 2,3"
  • Sonderleistung "Note 1,7"

Verivox Tarifnote: 1,9

18,89 Euro***
pro Monat

* 3 Jahre, keine Vorschäden, Basistarif, inkl. kieferorthopädischer Leistungen
** 22 Jahre, keine Vorschäden, Basistarif
*** 65 Jahre, keine Vorschäden, Basistarif

Quelle: Verivox Vergleich, Stand: Oktober 2024

Zähne rechtzeitig absichern

Zahnzusatzversicherungen zahlen in der Regel nicht für bereits angeratene Behandlungen. Das bedeutet, dass Sie nicht mit der Versicherung warten sollten, bis der Zahnarzt eine Fehlstellung feststellt. Denn dann könnte die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern.

Das sagen unsere Kunden über uns
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4.9 von 5

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  • 96% zufriedene Kunden

  • 100% neutrale Bewertungen

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  • 44885 Bewertungen
  • insgesamt bei Trustpilot

Das sind die teuersten Zahnbehandlungen

Kostenübersicht von Zahnbehandlungen

Die größten Kostenverursacher sind in der Regel

Ersattungsbeispiele der Zahnzusatzversicherung

Bei Zahnersatz erstattet die Krankenkasse immer den Festzuschuss zur Regelversorgung. Wer also zum Beispiel ein Implantat als Zahnersatz wählt, das von der Kasse nicht bezahlt wird, erhält dennoch den Zuschuss, den die Kasse für eine einfache Brücke bezahlt hätte. Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Regelversorgung. Ist das Bonus-Heft gut gepflegt, erhöht sich der Zuschuss auf 70 beziehungswiese 75 Prozent (abhängig davon, welche Lücken das Bonus-Heft vorweist).

Behandlung
Gesamtkosten
Übernahme durch gesetzliche KV
Kosten ohne Zahnversicherung
Kosten mit Zahnversicherung (90%)
Keramik-Brücke 1760 € 507,59 € (Basisversorung sieht Brücke aus Metall vor, ohne Keramikverblendung) 1252,41 € 176 €
Keramik-Inlay 500 € 50 € (Kosten für Standardfüllung) 450 € 50 €
Implantat (Keramik-Krone) 2584 € 507,59 € (Regelversorgung sieht Brücke aus Metall vor, ohne Keramikverblendung) 2076,41 € 258 €
Hochwertige Kunststofffüllung 180 € 50 € 130 € 0 €
Professionelle Zahnreinigung 120 € 0 € 120 € 0 €

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

In einer Zeit, in der Zahngesundheit und ästhetisches Erscheinungsbild immer wichtiger werden, bietet eine Zahnzusatzversicherung wertvolle finanzielle Unterstützung für Behandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte dabei individuell auf die Bedürfnisse der versicherten Person abgestimmt sein, sei es für Kinder oder Erwachsene. Idealerweise deckt sie Leistungen in vier Kernbereichen ab: Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Prophylaxe und Kieferorthopädie.

Was sollte die Zahnversicherung beinhalten?

Zu den Leistungen von Zahnbehandlungen gehören:

  • Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
  • Kunststofffüllungen
  • Knirscherschienen
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontosebehandlungen

Zahlreiche Tarife bieten die Kostenübernahme für Zahnbehandlungen an. Oft werden diese Behandlungen nur teilweise oder auch gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hier lohnt sich der Schutz durch eine Zahnzusatzversicherung also besonders.

Je nach Tarif können Sie so Ihren selbst zu zahlenden Eigenanteil sehr gering halten.

Übernahme Wurzelbehandlung

Die gesetzliche Krankenkasse gibt nur dann einen Zuschuss zu Wurzelbehandlungen, wenn es sich um einen erhaltungswürdigen Zahn handelt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie selbst alle Kosten der Behandlung aus eigener Tasche übernehmen.

Übernahme Kunststoff-Füllungen

Auch hier greift der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nur begrenzt. Generell werden Kosten nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich um einen Zahn im sichtbaren Bereich (Vorderzähne) handelt. Fissurenversiegelungen für Backenzähne werden im Regelfall nur bei Kindern von der Krankenkasse übernommen. Eine Kunststofffüllung kann je nach Material und schwere der Behandlung schnell über 100 Euro kosten – während Sie als Kassenpatient mindestens die Hälfte der Kosten übernehmen müssen, können Sie mit Hilfe der Zahnzusatzversicherung eine Kostenübernahme von bis zu 100 % erreichen.

Zu den Leistungen für Zahnersatz gehören:

  • Kronen
  • Brücken
  • Implantate

Hohe Kosten kommen auf den Versicherten besonders beim Zahnersatz zu. Je nach Tarif werden bei der GKV 60 bis 75 Prozent erstattet. Sollen zum Zahnersatz hochwertige Materialien verwendet werden sinkt der effektive Festzuschuss weiter.

Zu den Standards einer Zahnversicherung gehören auch Inlays aus Edelmetall sowie Verblendungen aus Keramik bei Kronen und Brücken. Alle, die Implantate möchten, müssen darauf achten, dass auch der teure Knochenaufbau mitversichert ist. Mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten sollten dabei von der Zahnzusatzversicherung getragen werden.

Von den gesetzlichen Versicherungen nicht immer bezahlt, übernimmt eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. In der Regel sollte die Zahnreinigung ein- bis zweimal im Jahr durchgeführt werden.

Da bei der professionellen Zahnreinigung schwer erreichbare Bereiche, wie Zahnzwischenräume, gesäubert werden, beugt diese Behandlung späteren Erkrankungen vor. Die Zahnreinigung sollte deshalb unbedingt im Tarif der Zahnzusatzversicherung enthalten sein.

Auf Wunsch können auch Kosten für die Kieferorthopädie mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Für Kinder kommt teilweise auch die gesetzliche Versicherung für Kosten auf, gewisse Behandlungen werden jedoch nur von Zahnzusatzversicherungen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr werden Behandlungen in diesem Bereich fast gar nicht mehr erstattet.

Bleaching in der Zahnzusatzversicherung

Bleaching ist ein kosmetisches Verfahren zur Aufhellung der Zähne und wird von manchen Zahnzusatzversicherungen übernommen. Zu beachten sind dabei Erstattungshöchstbeträge, die für prophylaktische und zahnaufhellende Maßnahmen pro Jahr gesetzt werden können – zum Beispiel insgesamt 170 Euro pro Kalenderjahr für Zahnprophylaxe-Maßnahmen, professionelle Zahnreinigung sowie zahnaufhellende Maßnahmen.

Für wen lohnt sich die Zahnzusatzversicherung?

Prinzipiell profitieren alle von einer Zahnzusatzversicherung, insbesondere Personen über 50 Jahre und Senioren. Im Laufe eines Lebens kommen nahezu alle Menschen in eine Lebenslage, in welcher Zahnersatz benötigt wird. Ohne eine Zusatzversicherung kann der zu zahlende Eigenanteil bei 40 % der Kosten liegen. Vor allem bei hochwertigem Zahnersatz, der ein Leben lang halten soll, sind die Zuschüsse durch die gesetzliche Krankenversicherung recht gering.

Junge Menschen erhalten besonders günstige Tarife

Bei jungen Menschen ist ein kompletter Schutz in der Regel nicht nötig, bei älteren ab 50 Jahren aber schon. So bleibt in jungen Jahren der Monatsbeitrag sehr gering und bei steigenden Schutzbedürfnissen kann der Vertrag jederzeit angepasst werden. Sollte eine umfangreiche Sanierung schon früh absehbar sein, muss natürlich eine umfassendere Leistung im Vertrag vereinbart werden.

  • Zahnzusatzversicherung für Kinder: Eine Zahnzusatzversicherung bei Kindern ist grundsätzlich sinnvoll, um die teuren kieferorthopädischen Behandlungen abzudecken. Eine günstige Zahnversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen ist bereits ab 13,30 Euro pro Monat möglich
  • Zahnzusatzversicherung für Studenten: Als Student erhalten Sie oft günstige Tarifoptionen, da Versicherer von einem geringen Kostenrisiko ausgehen.

Als Faustregel gilt: 70 % des Eigenanteils sollten mindestens von der Zahnzusatzversicherung getragen werden. Pauschale Obergrenzen sollten nicht vorgesehen sein. Es gibt auch Zahnzusatztarife mit 100 % Kostendeckung. Diese fallen in der monatlichen Prämie oft teurer aus, können sich aber besonders dann rentieren, wenn Sie mit hohen Behandlungskosten rechnen (beispielsweise bei erblich veranlagten Zahnproblemen).

Altersrückstellung in der Zahnzusatzversicherung

Manche Zahnversicherungen bieten Tarife mit Altersrückstellungen an. Dabei wird ein Teil der Beiträge angespart, um die im Alter steigenden Kosten auszugleichen. Die Beiträge bleiben so lebenslang weitgehend stabil.

Durch den zusätzlichen Sparanteil sind die Versicherungsbeiträge aber etwas teurer als Tarife ohne Altersrückstellungen. Zudem empfiehlt sich dies nur für junge Versicherungsnehmer, die sich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen binden möchten. Denn die Altersrückstellungen lassen sich bei einem Versicherungswechsel nicht übertragen. Die Versicherungsdauer sollte außerdem lange genug sein, um ausreichend Altersrückstellungen bilden. Wer erst spät in die Versicherung einsteigt, sollte die Tarife mit und ohne Altersrückstellungen intensiv vergleichen.

Ausgeschlossen sind bei den Tarifen mit Altersrückstellungen nur altersbedingte Beitragssteigerungen. Allgemeine höhere Kosten, beispielsweise durch Preissteigerungen in der medizinischen Versorgung, können dennoch an die Versicherten weitergeben werden.

Zahnschutzversicherungen im Vergleich

Leistungen
Premium
Komfort
Basis
Regelversorgung 100 % 100 % 100 %
Implantate 85 %-90 % 75 % 50 %
Kronen, Brücken 85 %-90 % 75 % 50 %
Inlays, Onlays 85%-90% 75 % 50 %
Kunststofffüllungen 100 % 100 % 50 %
Parodontalbehandlung 100 % (inklusive GKV-Anteil) 100 % 50 %
Wurzelbehandlung 100 % (inklusive GKV-Anteil) 100 % 50 %
Wurzelspitzenresektion 100 % 100 % 50 %
Wurzellängenmessung 85 % 100 % 50 %
Professionelle Zahnreinigung inklusive Prophylaxe 100 %, 2-mal bis zu 85 € je Behandlung, max. 170 € je Jahr 100 %, maximal 120 € jährlich 50 %, maximal 100 € jährlich
Tarif Münchener Verein, ZahnGesund 85+ Janitos, JA dental 75plus LKH, ZahnUpgrade50
Kosten pro Monat 9,90 € 7,78 € 4,50 €

Tarifbeispiele für einen 25-jährigen Versicherungsnehmer, ohne Vorschäden (Quelle: Verivox Vergleich, Stand Oktober 2024)

Was muss ich beim Tarifvergleich beachten?

Wartezeiten

Bei manchen Zahnzusatz-Tarifen müssen Sie mit Wartezeiten zwischen drei bis acht Monaten rechnen, bevor Sie die Leistungen Ihrer Versicherung vollständing in Anspruch nehmen können. Viele Zahntarife können aber auch ohne Wartezeit abgeschlossen werden.

Bei einem Unfall verzichten außerdem viele Versicherer auf die Wartezeit und bieten eine sofortige Kostenübernahme an.

Leistungsstaffel

Viele Tarife beinhalten eine Leistungs- beziehungsweise Zahnstaffel. Das bedeutet, dass die Kostenübernahme in den ersten Jahren auf einen bestimmten Betrag limitiert ist. Zum Beispiel kann der Zahnersatz im ersten Jahr auf 1000 Euro begrenzt sein und mit verschiedenen Zwischenschritten erst nach vier Jahren ohne Grenze übernommen werden.

Mindestvertragsdauer

Die meisten Verträge haben eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. Vorher können Sie also nicht kündigen beziehungsweise die Versicherung wechseln.

Erstattungssätze

Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen Leistungen nicht zu 100 Prozent. So können beispielsweise die Kosten von Zahnersatz nur zu 70 Prozent erstattet werden. Grundsätzlich gilt: Je teurer der Tarif, umso mehr sollte er auch leisten. Im Verivox-Vergleichsrechner können Sie per Klick in den Tarifdetails einsehen, wie hoch der Anteil der Kosten ist, den die Versicherer übernehmen.

Gesundheitsfragen

Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie Fragen zum Zustand Ihrer Zähne beantworten. Bleiben Sie hier unbedingt ehrlich. Kann die Versicherung im Leistungsfall nachweisen, dass Sie die Fragen nicht korrekt beantwortet haben, entfällt im äußersten Fall der Versicherungsschutz und Sie müssen alle Kosten selbst übernehmen.

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  1. Persönliche Angaben: Geben Sie einfach Ihr Geburtsdatum, Ihren Krankenversicherungsstatus (gesetzlich, privat oder freie Heilfürsorge) sowie Ihren gewünschten Versicherungsbeginn an.
  2. Gesundheitsfragen: Beantworten Sie nur vier Fragen zu bereits stattgefundenen Vorbehandlungen.
  3. Detaillierter Tarifvergleich: Vergleichen Sie auf einen Blick alle angebotenen Tarife zur Zahnzusatzversicherung. Außerdem können Sie jetzt nach Zusatzoptionen (beispielsweise stabile Beiträge im Alter oder Tarife ohne Wartezeit) filtern, um den besten Zahntarif für Ihre individuellen Bedürfnisse finden.
  4. Geschafft! Schließen Sie jetzt Ihre neue Zahnzusatzversicherung ab. Wir senden Ihnen hierfür Ihren Versicherungsvertrag per Post. So können Sie sich ganz in Ruhe mit den Versicherungsbedingungen vertraut machen. Nun unterzeichnen Sie nur noch Ihr Angebot und schon sind Sie in Ihrer Zahngesundheit bestens abgesichert.

Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen ab. Vor allem bei teuren Behandlungen wie Implantaten, Brücken oder hochwertigen Füllungen bleiben oft hohe Eigenanteile. Diese lassen sich mit einer Zahnzusatzversicherung abdecken.

Welche Leistungen die Versicherung zu welchem Anteil erstattet, hängt vom gewählten Tarif ab. Dieser setzt sich für gewöhnlich aus vier Leistungsbausteinen zusammen. Die Versicherung kommt nicht nur für Zahnbehandlungen (auch mit hochwertigen Füllungsmaterialien) und Zahnersatz wie Implantate auf. Das Leistungsportfolio umfasst ebenfalls prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Behandlungen. Allerdings wird hier für gewöhnlich nur ein Anteil der Kosten übernommen. Ob die Versicherung auch für spezielle Therapien wie eine unsichtbare Zahnspange oder für die Behandlung durch einen Privatarzt zahlt, darüber entscheiden die Vertragskonditionen.

Ähnlich wie es auch die gesetzliche Krankenkasse verlangt, fertigt der Zahnarzt einen Behandlungsplan an. Die Krankenversicherung teilt dem Patienten anschließend mit, ob und in welcher Höhe die vom Zahnarzt angesetzten Kosten übernommen werden. Diese Bestätigung schicken Sie zusammen mit dem Behandlungsplan an die Zahnzusatzversicherung und erhalten von dieser die Zusage der Kostenübernahme. Verlangt Ihr Zahnarzt eine Bezahlung via Vorkasse, müssen Sie zwar zunächst erst einmal selbst die Kosten übernehmen, können die Rechnung allerdings auch nachträglich an Ihre Zahnversicherung schicken, um eine zeitnahe Erstattung zu erhalten.

Je früher Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto geringer fallen für Sie die Versicherungskosten aus. Für Kinder sind die Zahntarife besonders günstig.

Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich auch bei einer laufenden oder vor einer angeratenen Behandlung möglich. Allerdings übernimmt der Versicherer in einem solchen Fall die Kosten für gewöhnlich nicht. Schließlich liegt aufgrund der vorhandenen Diagnose bereits ein Versicherungsfall vor, weshalb sich das Risiko nicht mehr absichern lässt.

Für gewöhnlich gibt es eine Wartezeit. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer Leistungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne (üblicherweise drei Monate bei Zahnbehandlungen und acht Monate bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) in Anspruch nehmen kann, die mit dem Vertragsbeginn startet. Vereinzelt gibt es Tarife, bei denen sich der Versicherungsschutz auch auf laufende und bereits geplante Behandlungen erstreckt.

Natürlich kann Sie niemand dazu zwingen, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Sollten Sie sich jedoch dazu entscheiden, den entsprechenden Bereich oder einzelne Fragen im Versicherungsantrag unausgefüllt zu lassen, wird die Versicherung das Dokument mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bearbeiten. Es besteht die Notwendigkeit, wahrheitsgetreu zu antworten. Falschangaben gefährden nicht nur die Kostenübernahme im Leistungsfall, sondern auch den Versicherungsschutz an sich. Prinzipiell darf die Versicherung sämtliche Informationen einholen, die sie zur Einschätzung des Krankheitsrisikos eines Antragstellers benötigt. Fragen nach Gentests verbietet der Gesetzgeber jedoch. Als einzige Alternative bietet sich ein Tarif ohne Gesundheitsfragen an.

Die sogenannte Zahnstaffel – auch unter den Bezeichnungen Leistungsstaffel und Summenbegrenzung bekannt – gibt an, welchen Betrag die Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren höchstens zahlt. Für gewöhnlich beschränken die Versicherungen ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren nämlich auf einen gewissen Höchstbetrag. Die Versicherung begrenzt mit dieser Maßnahme ihre Kosten. Sie verhindert auf diese Weise, dass Personen die Versichertengemeinschaft ausnutzen – beispielsweise, weil sie bereits vermuten, dass demnächst eine umfangreiche Behandlung notwendig ist. Nach dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Erstattungsgrenze. In den meisten Fällen betrifft die Einschränkung sämtliche Leistungen. Manchmal gelten für einzelne Tarifbausteine wie die Kieferorthopädie oder Zahnersatz jedoch unterschiedliche Höchstbeträge.

Ein Heil- und Kostenplan (abgekürzt HKP) stellt hierzulande die Grundlage jeder geplanten Versorgung mit Zahnersatz dar. Das Formular setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil umfasst sämtliche Informationen, die für die Krankenkasse von Bedeutung sind. Das Dokument beinhaltet die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers, eine Beschreibung der angedachten Behandlung, aber auch Festzuschussbefunde, eine Kostenprognose und die Unterschrift des Patienten. Der zweite Teil listet dagegen die Privatleistungen auf, die der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlen muss. Den unterschriebenen Heil- und Kostenplan schickt der Patient an seine Versicherung, die daraufhin über die Kostenübernahme entscheidet.

Ja, prinzipiell besteht diese Möglichkeit. Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann die Beitragskosten in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Einkommenssteuererklärung eintragen. Allerdings hat der Staat die Höhe der abzugsfähigen Sonderausgaben gedeckelt. Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr; für Selbstständige sind es 2.800 Euro jährlich. In den meisten Fällen ergeben sich daher lediglich geringe oder gar keine Steuervorteile, da die Krankenversicherungsbeiträge die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen gänzlich oder zum größten Teil aufzehren.

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