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Bei der Brandversicherungsurkunde oder Feuerversicherungspolice handelt es sich um einen Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung. Üblicherweise ist die Feuerversicherung Teil einer verbundenen Wohngebäudeversicherung, die neben Feuer Schäden durch Sturm, Hagel oder Leitungswasser abdeckt. Eine Bank will bei der Finanzierung einer Immobilie normalerweise die Brandversicherungsurkunde sehen. Prinzipiell ist es für jeden Hausbesitzer ratsam, das Haus zu versichern und sich vor den hohen Kosten zu schützen, die Brandschäden verursachen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Berechnung des Versicherungswertes
  3. Was zahlt die Gebäudeversicherung bei Brand?
  4. Brandversicherungsurkunde verloren
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Wohngebäudeversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Brandversicherungsurkunde ist festgehalten, was die Wohngebäudeversicherung im Falle eines Schadens durch Feuer zahlt.
  • Die Brandversicherungsurkunde ist meistens zwingend notwendig, um eine Immobilienfinanzierung bei einer Bank zu beantragen.
  • Es gibt verschiedene Methoden, die Versicherungssumme zu berechnen. Diese sollte möglichst immer an die aktuellen Baupreise angepasst sein, damit es nicht zu einer Unterversicherung kommt.

Berechnung des Versicherungswertes

In der Brandversicherungsurkunde ist festgehalten, welche Versicherungssumme die Versicherung im Schadensfall maximal übernimmt. Diese Summe wird bei der Beantragung der Feuerversicherung, beziehungsweise der verbundenen Wohngebäudeversicherung, berechnet. Diese Summe sollte die Kosten für den Wiederaufbau der gesamten Immobilie abdecken und zwar stets zu den aktuellen Baupreisen. Für die Berechnung gibt es verschiedene Methoden.

Gleitender Neuwert

Hierbei wird für die Berechnung der Wert des Gebäudes im Jahr 1914 als Grundlage genommen. Warum gerade 1914? Weil es das letzte Jahr war, in dem die Baupreise stabil waren. Anschließend kam es zur Hyperinflation und die Versicherungsbranche legte das Jahr 1914 als Grundlage der Berechnung des Gebäudeversicherungswertes fest. Diese Berechnungsgrundlage ist bis heute erhalten geblieben.

Bei Vertragsabschluss wird der Wert 1914 berechnet, indem der Neuwert des Gebäudes durch den Baupreisindex geteilt wird. Den aktuellen Baupreisindex veröffentlicht das Statistische Bundesamt. Im ersten Quartal 2018 lag er für Wohngebäude bei 108,2.

Im Schadensfall nimmt die Versicherung den Wert 1914 aus der Brandversicherungsurkunde und multipliziert ihn mit dem zum Zeitpunkt des Schadens aktuellen Baupreisindex. So ist die Versicherungssumme stets so hoch angesetzt, dass sie immer zu den aktuellen Baupreisen passt beziehungsweise nicht ständig neu festgelegt werden muss.

Wohnflächentarif

Hierbei wird die Versicherungssumme nach der Wohnfläche und weiteren Faktoren berechnet, zum Beispiel nach der Qualität der Ausstattung. Eine Rolle spielt beispielsweise die Art des Fußbodenbelags, ob hochwertige Sanitäreinrichtungen verbaut wurden, ob es eine Solaranlage gibt oder welche Qualität die Fenster aufweisen. Kommt es zu einem Schaden, zahlt die Versicherung den ortsüblichen Neubauwert. Da hierbei nicht die Entwicklung der Baukosten einberechnet wird, kann es nach Jahren zu einer Unterversicherung kommen.

Wertgutachten

Wer sich nicht auf Tabellen und allgemeine Werte verlassen möchte, kann einen Gutachter damit beauftragen, den Wert des Gebäudes zu schätzen. Der Gutachter ist jedoch selbst zu bezahlen und er bewertet in der Regel den aktuellen Verkehrswert der Immobilie und nicht den Preis, den der Hausbesitzer für einen Wiederaufbau bezahlen müsste.

Was zahlt die Gebäudeversicherung bei Brand?

Die Wohngebäudeversicherung sichert Immobilienbesitzer gegen Schäden durch Feuer, Brand, Explosion oder Blitzeinschlag ab. Dabei sind zum einen die Schäden direkt an der Bausubstanz abgedeckt, zum anderen alle fest mit dem Haus verbundenen Dinge. Dazu zählen beispielsweise eine Garage, eine Markise, Auslegware sowie Parkett.

Wie bei jedem Vertragsabschluss sollten Versicherte die Konditionen gründlich prüfen. Brände, die durch Kaminfeuer oder eine Kerze ausgelöst wurden, übernimmt nicht jede Versicherung.

Außer den Kosten für die unmittelbaren Schäden sind auch sogenannte sekundäre Schäden abgesichert. Das können Schäden durch das Löschwasser oder durch starke Rußentwicklung sein sowie die Kosten für den Feuerwehreinsatz. Auch Hotelkosten übernehmen manche Versicherungen, falls das Haus unbewohnbar ist.

Brandversicherungsurkunde verloren

Wie bei anderen Sachversicherungen ist es nicht so schlimm, wenn Sie die Brandversicherungsurkunde verloren haben. Auf Nachfrage stellt Ihnen Ihre Versicherung einen neuen Versicherungsschein aus. Das Versicherungsunternehmen hat die Informationen über den Vertrag gespeichert und der Versicherungsschutz bleibt bestehen – auch wenn Sie Ihre Brandversicherungsurkunde verlieren. Diese kann schließlich bei einem Hausbrand ebenfalls zerstört werden.

Wohngebäudeversicherung

  • Ab 6,82 € pro Monat

    Berechnung: Risikoort: 03222 Lübbenau/Spreewald, Gebäudeart: Einfamilienhaus, Wohnfläche: 110 m², Leistungsumfang: Feuer, Sturm inkl. Hagel, Leitungswasser, SB: max. 500 Euro, monatl. Zahlweise

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