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Der Begriff „Anpassungsfaktor“ ist allgemein besser bekannt als „gleitender Neuwertfaktor“ oder „Prämienfaktor“. Er wird jährlich an gestiegene Kosten angepasst und ist sehr wichtig für die Berechnung der Wohngebäudeversicherung.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Anpassungsfaktor gleicht Baukostenanstieg aus
  3. Anpassungsfaktor: Das sind die Kostenfaktoren
  4. Die Berechnungsgrundlage für den Anpassungsfaktor
  5. Anpassungsfaktor: 2010 bis 2023
  6. Neuwert, gleitender Neuwert und Zeitwert

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anpassungsfaktor korrigiert steigende Herstellungskosten für Immobilien gegenüber dem ursprünglichen Baupreis.
  • Die Eckdaten für den Anpassungsfaktor werden vom Statistischen Bundesamt geliefert und beziehen Material- und Personalkosten mit ein.
  • Berechnungsgrundlage für den Anpassungsfaktor ist der Wert 1914.
  • Der Anpassungsfaktor wird jährlich zum 1. Januar aktualisiert.

Anpassungsfaktor gleicht Baukostenanstieg aus

Bei einem beschädigten oder zerstörten Gebäude kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Sie übernimmt im Leistungsfall die Kosten dafür, das Gebäude wieder in den Zustand vor Schadenseintritt zu versetzen.

Ein Haus, das vor 30 Jahren gebaut wurde, kann heute nicht mehr zu den damaligen Kosten gefertigt werden. Um die gestiegenen Kosten abzubilden, gibt es den Anpassungsfaktor. Dieser gleitende Faktor passt den Wert des Gebäudes jährlich an die aktuellen Gestehungskosten an. Gestehungskosten sind die Gesamtkosten, die beim Bau einer Immobilie entstehen.

Anpassungsfaktor: Das sind die Kostenfaktoren

  • Gestiegene Lohn- und Lohnnebenkosten für Handwerker
  • Preisanstieg bei Baumaterialien
  • Neue Materialien, für die es keine Vergleichspreise zum Zeitpunkt des Baus der Immobilie gibt

Die Berechnungsgrundlage für den Anpassungsfaktor

Die Berechnungen für den Anpassungsfaktor basieren auf den Daten, die das Statistische Bundesamt ermittelt. Zu 80 Prozent wird der Baupreisindex für Wohngebäude berücksichtigt. Mit 20 Prozent fließt der Tariflohnindex für das Baugewerbe mit ein. Diese Vorgaben sind zwar nicht bindend, es gibt aber kaum Abweichungen bei den Versicherern.

Die Ermittlung der Daten und Änderung des Anpassungsfaktors erfolgt jeweils jährlich, allerdings zu unterschiedlichen Zeiten:

  • Die Anpassung des Neuwertfaktors erfolgt zum 1. Januar eines Jahres
  • Für den Baupreisindex gilt die Entwicklung vom Mai des laufenden Jahres gegenüber dem Mai des Vorjahres
  • Der Tariflohnindex berücksichtigt den Zeitraum von April bis April

Was ist der Wert 1914?

Im Zusammenhang mit dem Anpassungsfaktor spielt der Begriff Wert 1914 eine wichtige Rolle. Das Jahr 1914 wurde als Basis für die Herstellungskosten eines Hauses festgeschrieben, da es als letztes Jahr stabiler Preise galt. Die Währung Reichsmark war noch durch die Goldvorräte gedeckt, die Zerstörung der Bausubstanz durch den Ersten Weltkrieg und die durch den Neubau stark steigenden Preise setzten erst danach ein.

Anpassungsfaktor: 2010 bis 2023

Jahr
Anpassungsfaktor
2023 24,06
2022 20,97
2021 19,87
2020 19,36
2019 18,55
2018 17,87
2017 17,39
2016 17,03
2015 16,74
2014 16,45
2013 16,08
2012 15,78
2011 15,40
2010 15,20

Der Wert 1914 stellt einen hypothetischen Rechenwert dar. Er dient dazu, eine einheitliche Grundlage für die Wertermittlung einer Immobilie nach einem Totalschaden zu schaffen. Dabei handelt es sich um ein dreistufiges Vorgehen. Über den Wert 1914 und den Baupreisindex wird der heutige Gestehungswert der Immobilie ermittelt. Gemäß den Versicherungsbedingungen für Wohngebäude aus dem Jahr 2000 (VGB 2000) erfolgt die jährliche Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors im Versicherungsvertrag automatisch, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Neuwert, gleitender Neuwert und Zeitwert

Gleitender Neuwert, Neuwert und Zeitwert sind unterschiedliche Ansätze zur Bestimmung des Werts einer Immobilie als Grundlage für die Berechnung der Wohngebäudeversicherung. Beim Neuwert wird der aktuelle Neubauwert zugrunde gelegt, der aber nach Vertragsabschluss nicht mehr verändert wird. Steigen die Baukosten, kann das Gebäude aufgrund der niedrigeren Versicherungssumme im Schadenfall nicht mehr voll hergestellt werden. Dieses Problem verstärkt sich bei einer Versicherung zum Zeitwert. Hier wird zusätzlich eine Wertminderung abgezogen, die durch Abnutzung und Alter der Immobilie bedingt ist. Nur bei einer Wohngebäudeversicherung, der der gleitende Neuwert zugrunde liegt, können Sie eine Unterversicherung umgehen.

Ein Beispiel

Angenommen, die Immobilienpreise geben nach. Ein Haus, das in der Gestehung 300.000 Euro gekostet hat, fällt mit dem Verkehrswert, also dem Preis, den es in der aktuellen Marktlage bei einem Verkauf erzielen würde, auf 200.000 Euro. Der Eigentümer geht davon aus, dass er nun auch die Versicherungssumme nach unten korrigieren kann. Durch einen Brand kommt es zum Totalschaden. Die Gestehungskosten für den Neubau belaufen sich inzwischen auf 320.000 Euro. Dies ist auch der Fall, wenn der Verkehrswert nur noch bei 200.000 Euro liegt. Der Eigentümer ist nun mit 120.000 Euro unterversichert und kann mit der Versicherungssumme sein Haus nicht wieder neu bauen, ohne selbst mehr als ein Drittel des Baupreises aus der eigenen Tasche beizusteuern.

Ein Versicherungstarif auf Grundlage des Anpassungsfaktors sorgt dafür, dass Ihre Versicherungssumme stets an die Marktentwicklung angepasst wird und Sie keine Unterversicherung fürchten müssen.

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