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Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

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    Berechnung: Risikoort: 03222 Lübbenau/Spreewald, Gebäudeart: Einfamilienhaus, Wohnfläche: 110 m², Leistungsumfang: Feuer, Sturm inkl. Hagel, Leitungswasser, SB: max. 500 Euro, monatl. Zahlweise

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    Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger. Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale.

Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

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PLZ: 03222, Alte Bahnhof Str.1, Baujahr: 2023, Geburtsdatum Versicherungsnehmer: 10.09.1989, Wohnfläche: 150 m² (EFH), Feuer: ja, Leitungswasser: ja, Sturm/Hagel: ja, Elementarschäden: nein, Laufzeit: 5 Jahre, SB: ja €

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation

Das Wichtigste zum Sonderkündigungsrecht in der Gebäudeversicherung

  • Bei Eigentümerwechsel, Schadensfall oder Beitragserhöhung, ohne dass sich gleichzeitig die Versicherungsleistung erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

  • Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Grundbucheintrag, Erhalt des Erhöhungsschreibens oder Bestätigung der Schadensmeldung.

  • Die Kündigung des bestehenden Vertrags sollte erst ausgesprochen werden, wenn ein neuer Vertrag nahtlos anschließt. So kann eine Versicherungslücke vermieden und dauerhafter Schutz gewährleistet werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
  2. Achtung: Hier gilt kein Sonderkündigungsrecht
  3. Welche Fristen gibt es?
  4. Vorlage: Sonderkündigung der Gebäudeversicherung
  5. Sonderkündigung richtig aussprechen
  6. Bestätigung vom Versicherer einfordern
  7. Hat mein Versicherer ein Sonderkündigungsrecht?
  8. Häufig gestellte Fragen

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung?

Für die meisten Versicherungsverträge in der Wohngebäudeversicherung gilt eine Laufzeit von einem Jahr und eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende. Es gibt allerdings einige Fälle, in denen das sogenannte Sonderkündigungsrecht greift. In diesen Situationen kann der Versicherungsnehmer unterjährig und unabhängig vom ursprünglichen Ende des Versicherungsjahres seine Gebäudeversicherung kündigen.

Sonderkündigung bei Preiserhöhungen

Erhöht die Gebäudeversicherung den Beitragspreis oder die Selbstbeteiligung für eine Wohngebäudeversicherung, ohne dass sie gleichzeitig die Leistung verbessert, kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Erhöhungsschreibens beim Versicherer eingehen.

Sonderkündigungsrecht im Schadensfall

Tritt ein Schaden am versicherten Gebäude oder Grundstück ein, muss dieser zeitnah an die Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Ob der Schaden reguliert oder die Regulierung abgelehnt wird – es besteht nun ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb von einem Monat ab Bestätigung des Eingangs der Schadensmeldung erfolgen.

Kündigung bei Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel besteht die Möglichkeit, die bereits vorhandene Wohngebäudeversicherung unterjährig zu kündigen. Nach der Eintragung im Grundbuch hat der neue Eigentümer einen Monat Zeit, sein Sonderkündigungsrecht auszuüben.

Achtung: Hier gilt kein Sonderkündigungsrecht

Erhöht sich der Versicherungsbeitrag aufgrund der Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors, die jährlich anhand des Baupreisindex vorgenommen wird, besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Todes- und Erbfall?

Auch im Todesfall haben die Erben kein Sonderkündigungsrecht. Eine ordentliche Kündigung drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres ist jedoch jederzeit möglich. Sollten die Erben die Immobilie veräußern, kann der Käufer ab Eintrag im Grundbuch die Versicherung außerordentlich kündigen. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, was nach einem Todesfall mit der Wohngebäudeversicherung zu tun ist.

Welche Fristen gibt es beim Sonderkündigungsrecht?

Eine ordentliche Kündigung muss in der Regel spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erfolgen - andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Bei den speziellen Fällen, in denen das Sonderkündigungsrecht gilt, ist es besonders wichtig, die schriftliche Kommunikation des Wohngebäudeversicherers genau zu prüfen. In dieser muss der Versicherer den Vertragspartner auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht und die betreffenden Fristen hinweisen. In der Regel gilt eine Frist von einem Monat ab Zugang des Schreibens beziehungsweise Eintragung im Grundbuch im Falle eines Verkaufs.

Vorlage: Sonderkündigung der Gebäudeversicherung

Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts ist es notwendig, den Kündigungsgrund anzugeben. Hier können Sie eine kostenlose Kündigungsvorlage herunterladen:

Vorlage Sonderkündigungsrecht

Sonderkündigung richtig aussprechen

Für die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts gelten bestimmte Bedingungen. Neben der Wahrung der durch den Versicherer gesetzten Frist ist auch die Form der Kündigung relevant.

Richtig kündigen

Eine Kündigung muss in der Regel in Schriftform mit einer händischen Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail oder ein Fax reichen hier nicht. Manche Wohngebäudeversicherer bestehen nicht auf die Schriftform und es genügt, die Kündigung in Textform abzugeben. Hier sind E-Mail und Fax miteinbegriffen. Die genauen Bestimmungen sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

Versicherungslücken vermeiden

Vor der Kündigung eines bestehenden Vertrags sollten Sie genau wissen, welche Fristen und Formen einzuhalten sind. Weiterhin ist es wichtig, dass direkt an den auslaufenden Vertrag bereits ein neuer Vertrag anschließt, damit keine Versicherungslücke entsteht. So vermeiden Sie, dass Sie im Schadensfall ohne Versicherungsschutz dastehen.

Bestätigung vom Versicherer einfordern

Im Falle einer ordentlichen und auch außerordentlichen Kündigung sollten Sie Ihren Versicherer unbedingt dazu auffordern, Ihnen die Kündigung schriftlich zu bestätigen. So vermeiden Sie, dass bei Verlust Ihrer Kündigung die Kündigungsfrist verstreicht und Ihr Vertrag weiterläuft.

Hat mein Gebäudeversicherer ein Sonderkündigungsrecht?

Es gibt einige Fälle, in denen auch der Versicherer den Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen kann. Bei

  • Vertragsverletzungen durch den Versicherungsnehmer, wie zum Beispiel eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften am Gebäude,

  • Eigentümerwechsel oder

  • einem Versicherungsfall

kann der Versicherer unter Angabe der Gründe eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Der Vertrag endet vier Wochen nach Aussprache der Kündigung. Eine Kündigung bis drei Monate vor dem regulären Vertragsablauf ist nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Gebäudeversicherer ohne Angabe von Gründen möglich.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Beitragserhöhung, einem Eigentümerwechsel oder einem Schadensfall können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und Ihre Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen.

Um die Wohngebäudeversicherung fristgerecht außerordentlich zu kündigen, gilt in der Regel eine Frist von vier Wochen. Diese Frist beginnt ab Zugang des Schreibens des Versicherers oder Eintragung im Grundbuch bei Eigentümerwechsel.

Auf dem Schreiben zur Preiserhöhung muss der Versicherer eine Frist angeben, in der der Versicherungsnehmer sein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen kann. In der Regel sind das vier Wochen.

Bei Eigentümerwechsel, einer Beitragserhöhung oder einem Schaden hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Die Sonderkündigung kann er auch während der Mindestvertragslaufzeit innerhalb von vier Wochen aussprechen.

Das sagen unsere Kunden über uns
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