Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Zisterne über die Wohngebäudeversicherung abdecken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Unter ökologischen Gesichtspunkten haben Zisternen in den letzten Jahren wieder zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Rede ist dabei sowohl von Brauchwasserzisternen als auch Regenwasserzisternen. Zum einen spart eine Zisterne generell Trinkwasser zur Gartenbewässerung, zum anderen belastet sie während einer Trockenperiode auch das Trinkwasservorkommen nicht. Am Ende spart sie dem Hauseigentümer auf jeden Fall bares Geld. Die Frage ist nur, wie sieht es mit der Versicherung aussieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht alle Versicherungsverträge schließen Leitungswasserschäden durch Zisternen mit ein.
  • Üblicherweise können Zisternen gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden.
  • Zisternen fallen unter das versicherte Risiko „Leitungswasser“.
  • Mieter eines Einfamilienhauses, die eine Zisterne nutzen möchten, sollten den Vermieter auch auf den entsprechenden Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ansprechen.

Zählt eine Zisterne zum Wohngebäude?

Zisternen zählen, ebenso wie Photovoltaikanlagen, zu den Wohngebäudebestandteilen, auch wenn sie als Regenwasserzisterne nicht zwingend fest mit dem Haus verbunden oder auf dem Grundstück errichtet sind. Während sich die klassische Zisterne noch unterirdisch befand, werden heute Regenwassertanks in der Regel oberirdisch aufgestellt.

Der Versicherungsschutz für Zisternen deckt Feuerschäden, Sturm- und Hagelschäden sowie Leitungswasserschäden ab. Wurde die Police um Elementarschäden erweitert, ist die Zisterne auch dagegen versichert.

Wie sind Zisternen versichert?

Es stellt sich die Frage, welche Risiken von einer Zisterne ausgehen können oder welchen Risiken sie ausgesetzt ist. Ein Punkt ist zur ersten Frage relevant. Zunächst fällt die Zisterne unter das Risiko „Leitungswasser“. Es können Bruchschäden auftreten, und es kommt zu einem Wasseraustritt. Dieser muss nicht tragisch sein, wenn das Wasser im Garten im Boden versickert. Steht die Zisterne jedoch am Haus neben einem Souterrainfenster, ist ein Wasserschaden in der Wohnung nicht auszuschließen. In diesem Fall wäre, bedingt durch den Bruch, der Sachverhalt des „bestimmungswidrig ausgetretenen Leitungswassers“ als Leistungsgrund für den Versicherer gegeben.

Brauchwasserzisternen müssen zwangsläufig mit einem Rohr mit dem Hauptabwasserrohr verbunden sein. Kommt es an der Zuleitung zur Zisterne zu einem Wasserschaden, beispielsweise durch Rohrbruch, fällt auch dieser Sachverhalt unter das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser. Bohrt sich eine Baumwurzel in das Brauchwasserrohr der Zisterne, kann es zu einem Rückstau kommen, der im schlimmsten Fall den Keller des Hauses unter Wasser setzt.

Zisternen selbst können aber auch einer Gefährdung ausgesetzt sein. Vandalismus am Gebäude mit Beschädigung der Zisterne wäre eine denkbare Option. Eine andere wäre, dass die Zisterne aufgrund eines Gebäudebrandes zerstört wird. Schlammlawinen oder Schneelawinen können unter Umständen die Zisterne ebenfalls beschädigen. Für eine Leistung durch die Versicherung setzt dies allerdings den Einschluss der Elementarschadenversicherung voraus.

Wie sollte ich die Zisterne richtig versichern?

Gerade Regenwasserzisternen und Regenwasserfallrohre beschäftigen die Gerichte immer wieder. Versicherungsnehmer machen einen Schaden geltend, der Versicherer verweigert die Leistung. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied im Jahr 2015:

„Ein Ausschluss von Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes erstreckt sich daher auch auf Nässeschäden im Gebäude durch Regenwasser, das außerhalb aus einer solchen Leitung ausgetreten ist.“ (OLG Frankfurt a.M. 25.3.15, 7 U 12/14).

Rechtsgrundlage waren die Versicherungsbedingungen zur verbundenen Wohngebäudeversicherung (VGB) 2008. Dieser Passus findet sich auch noch in den VGB 2018. Das bedeutet aber nicht, dass Zisternen grundsätzlich nicht versicherbar sind. Versicherungen wollen Geld verdienen, und wenn die Beitragseinnahmen das mögliche finanzielle Risiko übersteigen, findet sich eine Lösung.

Für die Versicherer liegt die Lösung in den unterschiedlichen Tarifvarianten. Wer sich mit einer Wohngebäudeversicherung beschäftigt, stellt schnell fest, dass üblicherweise zwei oder drei Tarifoptionen zur Auswahl stehen. Für die Basisabsicherung zahlt der Versicherungsnehmer die günstigste Prämie. Dafür finden sich aber gerade für das Risiko „Leitungswasser“ die meisten Ausschlüsse, beispielsweise kein Versicherungsschutz der Rohre über die Grundstücksgrenze hinaus oder Ausschluss von Wasserschäden durch Zisternen. Anders sieht es dann bei den höherwertigen Tarifvarianten aus. Diese schließen auch Wasserschäden durch Zisternen einschließlich der hinführenden Rohrleitungen mit ein.

Im Versicherungsvergleich lässt sich sehr schnell feststellen, welcher Anbieter Zisternen in welchem Umfang mitversichert. Wichtig ist, dass die Versicherungsnehmer bei einem nachträglichen Einbau einer Zisterne prüfen, ob ihre Wohngebäudepolice dieses Risiko einschließt. Ist es nicht der Fall, wäre es Zeit für einen Wechsel.

Mieter eines Einfamilienhauses sollten die Aufstellung einer Zisterne auch unter versicherungstechnischen Gründen mit ihrem Vermieter absprechen. Da die Wohngebäudeversicherung teil der Umlagen ist, muss der Vermieter keinen finanziellen Mehraufwand befürchten. Die möglichen Mehrkosten trägt der Mieter.