Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei undichtem Dach?
Stand: 21.11.2023
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Die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung für ein undichtes Dach und Folgeschäden aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Faktor ist, ob das Dach bereits vor Schadenseintritt undicht war und der Hausbesitzer davon wusste. Der andere Faktor ist, ob es sich um einen klassischen Schaden aus der Wohngebäudeversicherung handelt oder um einen Elementarschaden. War das Dach schon über einen längeren Zeitpunkt kaputt, hätte der Eigentümer im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht dafür Sorge tragen müssen, dass das Dach repariert wird. Wurde der Schaden beispielsweise durch eine zu hohe Schneelast hervorgerufen, wäre der Schaden nur versichert, wenn eine Elementarschadenversicherung besteht.
Das Wichtigste in Kürze
- Schäden bei einem undichten Dach beziehen sich auf Schäden durch Regenwasser oder Schnee. In beiden Fällen ist der Einschluss einer Elementarschadenversicherung Voraussetzung für die Regulierung.
- Wurde das Dach allerdings durch einen Sturm undicht, woraufhin Hagel oder Regenwasser in das Haus eingetreten ist und einen Schaden verursacht hat, besteht auch ohne Elementarschadenversicherung Versicherungsschutz.
- Wichtig ist, dass die Police auch die Regulierung von Allmählichkeitsschäden vorsieht.
- Auch bei Einfamilienhäusern greift die Wohngebäudeversicherung nur für Schäden am Gebäude, der Hausrat ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Undichtes Dach: Das zahlt die Wohngebäudeversicherung
Undichte Stellen an einem Dach sind nicht unbedingt von außen sichtbar. Ein verschobener Ziegel oder ein Riss im Schornstein können zu so genannten Allmählichkeitsschäden führen.
Wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass das Dach aufgrund von Starkregen undicht wurde und er über eine Elementarschadenversicherung verfügt, hat er Anspruch auf Leistungen. Gleiches gilt, wenn Schnee auf dem Dach lag und das Tauwasser in das Gebäude eingetreten ist.
Eine Leistung erfolgt auch, wenn ein Sturm, Ziegel herausreißt und Regenwasser durch das Loch ein das Gebäude eindringt. Die Leistung der Versicherung erstreckt sich bei gerechtfertigten Ansprüchen auf alle durch das Regenwasser oder den Schnee hervorgerufenen Schäden am Haus.
Wohngebäudeversicherung kommt nur für Schäden am Gebäude auf
Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sollten bei einem Wasserschaden unverzüglich ihren Vermieter informieren. Dieser wendet sich an seine Wohngebäudeversicherung, um Schäden am Gebäude selbst zu melden. Ist nur der Hausrat betroffen, kommt die eigene Hausratversicherung für die entstandenen Kosten auf. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Wohnung oder Haus besitzen oder in Miete wohnen.
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