Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer: Tipps
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Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer ein Muss, denn sie schützt im Ernstfall vor existenzbedrohenden finanziellen Schäden. Der Versicherungsnehmer hat dabei einige Verpflichtungen zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer seine Immobilie mit einem Darlehen finanziert, ist meist vertraglich zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet.
- Versichert sind zusätzlich zur Bausubstanz des Hauses alle Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sowie die auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude.
- Die Policen bestehen häufig aus drei Bausteinen: Der Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn aufgrund bestimmter Ereignisse wie Feuer, Sturm oder Wasseraustritt ein Gebäude beschädigt oder zerstört wird. Bei freistehenden Einfamilienhäusern sowie Doppelhaushälften und Reihenhäusern ist jeweils das Wohnhaus versichert. Bei Eigentumswohnungen umfasst die Versicherung das gesamte Gebäude, die dafür anfallenden Kosten teilen sich die einzelnen Eigentümer untereinander auf.
Muss ich als Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gibt es nicht mehr, seit die Vorschriften zur Feuerversicherung in den neunziger Jahren abgeschafft worden sind.
Allerdings sind viele Hausbesitzer vertraglich verpflichtet, ihr Gebäude gegen Schadensereignisse zu versichern. Denn: Die Versicherungspflicht ist ein fester Bestandteil in den meisten Kreditverträgen, mit denen eine Wohnimmobilie finanziert wird. Die Bank zahlt das Darlehen an den Finanzierungsnehmer nur aus, wenn dieser eine Wohngebäudeversicherung vorweisen kann.
Auch wenn keine Finanzierungsverpflichtungen bestehen, zählt die Wohngebäudeversicherung zu den unverzichtbaren Versicherungen für Immobilienbesitzer. Im schlimmsten Fall schützt die Versicherung bei einer kompletten Zerstörung des Gebäudes vor dem Verlust von mehreren hunderttausend Euro.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Mit der Wohngebäudeversicherung können Hausbesitzer ihr Eigentum umfassend schützen. Je nach Bedarf lässt sich der Versicherungsumfang noch individuell erweitern.
Versicherte Gegenstände
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind alle Gegenstände versichert, die zur Bausubstanz gehören oder fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Als Bausubstanz zählen unter anderem Dach, Wände, Fundamente und Geschossdecken, Fenster, Türen und alle Bestandteile der Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallation. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz im Regelfall auch auf weitere auf dem Grundstück befindliche Nebengebäude wie Garagen, Geräteschuppen, Gartenhäuser und Carports.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wann Bestandteile der Einrichtung der versicherten Bausubstanz zugerechnet werden und wann nicht. Ausschlaggebend dabei ist die Frage, ob es zwischen Bausubstanz und Einrichtungsgegenstand eine feste Verbindung gibt.
Einrichtungsgegenstand
|
In der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
|
---|---|
Waschbecken und Badewannen | Ja |
Holzdecken, Zimmertüren und Wandbeläge | Ja |
Fest verklebte Bodenbeläge | Ja |
Lose ausgelegte Teppiche | Nein |
Fest installierte Einbauküche | Ja |
Frei aufgestellte Küchenmöbel | Nein |
Sonstige Möbel | Nein |
Abgedeckte Schadensereignisse
Eine Wohngebäudeversicherung besteht im Regelfall aus drei Bausteinen, die jeweils einen bestimmten Schadensbereich abdecken:
- Feuerversicherung. Dieser Baustein umfasst Schäden durch Brand, Blitzeinschlag und Explosion.
- Sturmversicherung. In diesen Bereich fallen Schäden, die durch Sturm und Hagel entstehen. Häufig sind dies abgedeckte Dächer und beschädigte Wintergärten. Meist übernimmt die Versicherung den Schaden nur, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 hatte.
- Leitungswasserversicherung. Entsteht durch den Bruch einer wasserführenden Leitung im Haus ein Schaden, übernimmt die Leitungswasserversicherung die Reparaturkosten. Wichtig in diesem Zusammenhang: Aquarien fallen nicht unter diesen Schutz, gegebenenfalls ist hierfür eine Hausratversicherung empfehlenswert.
Ergänzend hierzu können Hausbesitzer noch eine Elementarversicherung mit aufnehmen, die bei Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung einspringt. Allerdings stufen hier die Versicherer ihre Prämien nach Risikogebieten ein. Das führt dazu, dass die Elementarschadenversicherung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten oft weitaus teurer ist als in risikoärmeren Regionen.
Reparaturkosten: Was ersetzt die Wohngebäudeversicherung?
Grundsätzlich übernimmt die Wohngebäudeversicherung alle Reparaturkosten, die aufgrund des Schadensereignisses anfallen. Darüber hinaus sind innerhalb gewisser Grenzen auch Kosten für Aufräumarbeiten und für die Absicherung des Grundstücks mit abgedeckt. Sollte das Haus für einige Zeit unbewohnbar sein, übernehmen viele Versicherer die Kosten für die Unterbringung der Bewohner in einem Hotel oder einer Mietwohnung.
Ist die Bausubstanz nicht mehr zu retten, bezahlt die Versicherung den Wiederaufbau eines Hauses an gleicher Stelle.
Welche Pflichten habe ich als Hausbesitzer?
Wer als Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließt, profitiert nicht nur im Ernstfall von deren Leistung, sondern muss auch einige Verpflichtungen einhalten:
- Wahrheitsgemäße Angaben. Beim Abschluss des Vertrags muss der Eigentümer die Fragen zu Bauweise, Alter, Ausstattung und Größe der Immobilie angeben. Wer schummelt, um die Prämie zu drücken, muss im Schadensfall mit Abzügen rechnen.
- Meldung bei Veränderungen. Bei Ausbauten oder anderen wichtigen Änderungen, die den Wert des Gebäudes beeinflussen, muss der Eigentümer den Versicherer informieren.
- Sorgfaltspflicht. Der Eigentümer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass das Risiko eines Schadensereignisses möglichst gering bleibt. Wer grob fahrlässig einen Schaden am eigenen Haus verursacht, riskiert unter Umständen Leistungseinbußen. Allerdings lässt sich gegen Aufpreis auch grobe Fahrlässigkeit mitversichern.
- Folgeschäden vermeiden. Wenn der Hausbesitzer einen Schaden bemerkt, muss er so schnell wie möglich Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dazu zählt beispielsweise das Schließen des Haupthahns nach dem Entdecken eines Rohrbruchs.
- Rechtzeitige Schadensmeldung. Im Schadensfall haben Eigentümer den Versicherer so schnell wie möglich in Kenntnis zu setzen. Zwar gibt es keine gesetzlich vorgegebene Frist für die Schadensmeldung. Doch wer sich allzu lange – beispielsweise mehrere Wochen – Zeit lässt, muss mit einer Leistungskürzung rechnen.
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