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Wasserschaden durch undichte Fugen: Zahlt die Versicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung bieten explizit Versicherungsschutz für Schäden durch das versicherte Risiko “Leitungswasser”. Es stellt sich allerdings die Frage, wie umfassend der Versicherungsschutz ausfällt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung kommt bei Leitungswasserschäden nach bestimmungswidrigem Austritt auf.
  • Nicht versichert sind solche Schäden, die zwar durch Leitungswasser entstehen, aber eine andere Ursache haben, beispielsweise undichtes Silikon.
  • Versicherer unterscheiden sich bei den Bedingungen in den Details. Ein Vergleich vor Vertragsabschluss hilft, Irrtümer zu vermeiden.

Wann zahlt die Versicherung bei Wasserschaden?

Die Definition, wann ein leistungspflichtiger Wasserschaden vorliegt, ist sowohl bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung als auch bei der Hausratversicherung in den Bedingungen klar definiert:

A 4.2 Leitungswasserschäden Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:

A 4.2.1 Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;

A 4.2.2 den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;

A 4.2.3 Heizungs- oder Klimaanlagen;

A 4.2.4 Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;

A 4.2.5 Wasserbetten oder Aquarien.

Quelle: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV)

Nun könnte man davon ausgehen, dass ein Wasserschaden, der durch eine undichte Fuge hervorgerufen wurde, ebenfalls versichert ist, da ja Leitungswasser der Schadensverursacher ist.

Dem ist aber bei weitem nicht so, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2021 entschied.

BGH definiert mit Urteil leistungspflichtigen Wasserschaden

Dem Urteil der Karlsruher Richter lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer undichten Fuge zwischen Duschbecken und Badezimmerwand war im Laufe der Jahre Wasser aus der Dusche in das Mauerwerk versickert. Theoretisch handelt es sich hier nicht nur um einen Leitungswasserschaden, sondern vielmehr auch um einen sogenannten Allmählichkeitsschaden. Diese Schäden fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz.

Exkurs: Was ist ein Allmählichkeitsschaden?

Ein Allmählichkeitsschaden ist nicht sofort bei Schadenseintritt feststellbar, sondern zeigt sich erst nach einem gewissen Zeitraum. Der Klassiker ist der Haarriss im Wasserrohr in der Hauswand, durch das langsam Wasser in das Gemäuer sickert und dadurch zu Schimmel und Fäule führt.

Leitungswasser bei undichter Fuge nicht direkter Auslöser

Zurück zum Urteil der Richter des BGH, die dem Anspruchsteller, einem Hauseigentümer aus Bayern, eine klare Absage erteilten. Das Urteil des BGH basierte auf dem in den Versicherungsbedingungen formulierten Sachverhalt des bestimmungswidrig ausgetretenen Leitungswassers.

Eine Bestimmungswidrigkeit konnte in diesem Kontext nicht festgestellt werden, im Gegenteil. Das Leitungswasser trat, wie vom Nutzer der Dusche gewünscht, ordnungsgemäß aus dem Duschkopf aus. Das Versickern in der Hauswand hatte mit dem Wasseraustritt nichts mehr zu tun.

Die Versicherungsnehmer vertraten die Auffassung, dass es sich bei dem Schaden um einen versicherungswürdigen "sonstigen Nässeschaden” handle, zu denen auch Schäden durch Wasserdampf oder durch Rohrbruch zählen. Gemäß den Ausführungen der Karlsruher Richter lag aber weder das eine noch das andere vor. Da sich die Silikonfuge außerhalb des Rohrleitungssystems befand, konnte auch hier kein Zusammenhang festgestellt werden.

Der BGH bezog sich im Übrigen nicht auf die Musterbedingungen des GdV, sondern auf das Bedingungswerk der betroffenen Versicherungsgesellschaft und unterzog dies im Zusammenhang mit der Leitungswasserklausel auch einer Überprüfung hinsichtlich der Formulierungen. Diese seien ebenfalls klar und präzise, ohne einen Interpretationsspielraum zuzulassen. (Urteil vom 20.10.2021, Az.: IV ZR 236/20). Der Hauseigentümer musste für die Reparaturkosten in Höhe von 17.500 Euro selbst aufkommen.

Versicherungsbedingungen vor Vertragsunterzeichnung prüfen

Die Lektüre der Versicherungsbedingungen und auch der Vergleich verschiedener Gesellschaften hilft im Vorfeld, Irrtümer oder Fehleinschätzungen, auch bei einem Wasserschaden durch undichte Fugen, zu vermeiden. Dieser spezielle Fall wird im Übrigen von keinem Versicherer gedeckt.

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