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Was tun mit der Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Auch wenn die Hinterbliebenen nach dem Tod eines geliebten Menschen in tiefer Trauer sind, besteht in einer solchen Situation die Notwendigkeit, zahlreiche Formalitäten zu regeln. In einigen Fällen stellt sich auch die Frage: Was tun mit der Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall? Welche Regelungen diesbezüglich gelten, können Sie im nachfolgenden Ratgeber nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Todesfall geht die Wohngebäudeversicherung des Verstorbenen auf die Erben über, wobei der Versicherungsschutz zumindest bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit bestehen bleibt.
  • Es ist in jedem Fall notwendig, der Versicherungsgesellschaft den Tod des Versicherungsnehmers anzuzeigen.
  • Erben können die Police entweder übernehmen oder den Vertrag zum Ende der Laufzeit unter Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auflösen.
  • Manche Wohngebäudeversicherungen gewähren Erben ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht, wozu sie jedoch nicht verpflichtet sind.

Geht die Wohngebäudeversicherung auf die Erben über?

Ja, im Todesfall geht die Wohngebäudeversicherung auf die im Testament begünstigten Personen über. Die Erben profitieren bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit vom Versicherungsschutz des Verstorbenen. Kommt es zu einem Schaden an der Immobilie oder dem festen Inventar, trägt die Versicherung die Kosten. Sie sollten es jedoch keinesfalls versäumen, das Versicherungsunternehmen über den Todesfall zu informieren. In diesem Zusammenhang müssen Sie der Assekuranz für gewöhnlich die Originalpolice, die Sterbeurkunde und die Geburtsurkunde der ehemals versicherten Person vorlegen.

Wenn die Erben das Haus behalten und die bereits vorhandene Police übernehmen wollen, setzen sie die Assekuranz darüber in Kenntnis, um zukünftig selbst als Versicherungsnehmer in Erscheinung treten zu können. Außerdem ist es erforderlich, der Versicherung die Bekanntgabe der Grundbucheintragung als Kopie zukommen zu lassen. Die Alternative besteht darin, den Vertrag zum Ende der Laufzeit zu kündigen. In diesem Fall gilt es, die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Ausschlaggebend ist, wann das Schriftstück bei der Versicherungsgesellschaft eingeht.

Besonderer Hinweis:

Falls das versicherte Objekt leer steht, sind die Erben dazu verpflichtet, die Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen. Schließlich steigt durch einen Leerstand das Versicherungsrisiko. Infolgedessen hat die Assekuranz das Recht, die Beiträge anzupassen oder den Vertrag zu kündigen.

Sonderfall: Vertragskündigung mit einer noch laufenden Hypothek

Wenn der Verstorbene eine Hypothek auf das Haus aufgenommen hat, die noch läuft, ist die Kündigung der Gebäudeversicherung in einigen Fällen lediglich mit der Zustimmung der Kreditbank möglich. Diese erhalten Sie, wenn Sie eine neue Police vorweisen können. Um den Vertrag wirksam zu kündigen, muss der Erbe spätestens einen Monat vor Ende der vertraglichen Laufzeit nachweisen, dass der Gläubiger der Kündigung zugestimmt hat. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Paragraph 144 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Liegt die Zustimmung der Bank nicht oder zu spät vor, lehnt die Assekuranz die Kündigung für gewöhnlich ab.

Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Für Versicherungsgesellschaften besteht keine Verpflichtung dazu, den Erben ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren. Assekuranzen können sich diesbezüglich auf Paragraph 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen, der die Gesamtrechtsnachfolge thematisiert. Dort heißt es: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über“.

Kommt es zu einem Erbfall, ist es erforderlich, den neuen Eigentümer im Grundbuch zu vermerken. Manche Assekuranzen räumen Erben im Anschluss ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Dieses müssen Sie gegebenenfalls innerhalb eines Monats wahrnehmen. Alternativ besteht lediglich zum Ende der Laufzeit die Option, zu kündigen. Anders gestaltet sich die Lage, wenn die Erben das Haus veräußern. Schließlich liegt der Eigentumsübertragung hier keine gesetzliche Bestimmung zugrunde, sondern ein Kaufvertrag. Infolgedessen steht dem Käufer des Objekts ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht zu.

Lohnt es sich, die Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall zu wechseln?

Für den Wechsel der Gebäudeversicherung sprechen verschiedene Argumente. Einerseits bietet sich durch einen Versicherungsvergleich oftmals die Option, eine Assekuranz finden, welche die gleichen Leistungen günstiger oder einen breiteren Leistungsumfang zum gleichen Preis anbietet. Darüber hinaus ermöglicht ein Versicherungswechsel Ihnen, das Spektrum der Leistungen an Ihre persönlichen Vorstellungen anzupassen. Auch in diesem Fall müssen Sie natürlich die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist beachten.