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Was tun gegen Schneedruck?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Für viele Menschen ist Schneetreiben ein beruhigender Anblick. Allerdings kann die weiße Pracht für Hausbesitzer gefährlich werden, wenn durch das Gewicht des auf dem Dach liegenden Schnees Schneedruck-Schäden entstehen oder wenn Dachlawinen Autos beschädigen oder Menschen verletzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schneedruck-Schäden am Gebäude sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sofern in diesem Rahmen eine Elementarschadenversicherung besteht.
  • Kommen Dritte durch Dachlawinen zu Schaden, springt die Haftpflichtversicherung ein, wenn der Hauseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
  • Eigentümer sollten Schnee nur dann vom Dach räumen, wenn dies auf gefahrlose Weise etwa mit einem Besen aus dem Dachfenster heraus möglich ist.
  • Auch Photovoltaikanlagen lassen sich gegen Schäden durch Schneedruck versichern.

So sind Schäden durch Schneedruck und Dachlawinen versichert

Nachgebende Dachkonstruktionen sowie Sach- oder Personenschäden durch Dachlawinen sind die häufigsten Schadensereignisse, die durch starken Schneefall verursacht werden können. Je nach Art des Ereignisses sind unterschiedliche Versicherungen für die Regulierung der Schäden zuständig.

Schneedruck-Schäden am eigenen Gebäude

Wenn aufgrund Schneedruck die Dachkonstruktion nachgibt, können zwei Versicherungen relevant sein:

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude sowie an fest verbundenen Gebäudebestandteilen ab
  • die Hausratversicherung übernimmt Schäden am beweglichen Hausrat, wenn z.B. durch eindringende Nässe Möbel beschädigt wurden

Allerdings erbringen beide Versicherungen ihre Leistungen nur dann, wenn die Police auch Elementarschäden abdeckt. Bei Elementarschäden handelt es sich um Schäden aus bestimmten Naturereignissen, zu denen neben anderen Ereignissen wie Starkregen oder Erdbeben auch Schneedruck zählt. Die Elementarschadenversicherung lässt sich als optionaler Zusatzbaustein zu Wohngebäude- und Hausratversicherungen abschließen.

Personen- und Sachschäden durch Dachlawinen

Wenn eine Dachlawine auf die Straße oder den Gehweg stürzt, können dadurch Autos beschädigt oder Passanten verletzt werden. Der Eigentümer des betreffenden Hauses muss dann dafür haften, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn in schneereichen Regionen die Gemeinde ein Schneefanggitter vorgeschrieben hat und der Hauseigentümer dieses nicht angebracht hat.

Liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, dann springt die bei selbst genutzten Häusern die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers ein. Ist das Haus vermietet, benötigt der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Was versteht man unter Schneedruck?

Als Schneedruck bezeichnet man die Belastung, der ein Dach durch das Gewicht des darauf liegenden Schnees ausgesetzt ist. Wie hoch die Last ist, hängt von zwei Faktoren ab: der Höhe des Schnees und dessen Konsistenz. So hat luftiger Pulverschnee eine weitaus geringere Dichte als nasser oder vereister Altschnee. Als groben Anhaltspunkt können Sie die folgenden Formeln verwenden:

  • Bei Pulverschnee ergibt sich für einen Quadratmeter Fläche ein Gewicht von rund 20 kg pro 10 cm Schneehöhe
  • bei nassem Altschnee steigt die Belastung pro Quadratmeter auf bis zu 80 kg pro 10 cm Schneehöhe
  • bei einer massiven Eisschicht beträgt das Gewicht pro 10 cm Dicke 100 kg pro Quadratmeter

Beispiel: Bei einer Dachfläche von 100 Quadratmetern, auf denen 10 cm nasser Altschnee liegt, lastet somit ein Gesamtgewicht von rund acht Tonnen.

Welche Gebäude haben ein besonders hohes Schneedruckrisiko?

Grundsätzlich gilt für Flachdächer ein höheres Risiko bei Schneefall als bei Sattel- oder Walmdächern mit entsprechendem Neigungswinkel. Während bei geneigten Dächern der Schnee nach und nach abrutscht, bleibt er auf dem Flachdach liegen. Besonders gefährdet sich Flachdach-Fertigbungalows älterer Baujahre, bei denen die Statik nicht auf starke Dachlasten ausgelegt ist und möglicherweise einzelne Dachbalken bereits durch Undichtigkeiten beschädigt sind.

Auch Nebengebäude wie Schuppen, Gartenhäuser oder Carports können ein hohes Gefährdungspotenzial aufweisen – vor allem dann, wenn es sich um Eigenbau-Konstruktionen mit vergleichsweise dünnem Dachgebälk handelt.

Schäden vermeiden: Welche Pflichten und Möglichkeiten habe ich als Hauseigentümer?

Hauseigentümer haben die Pflicht, durch umsichtiges und vorbeugendes Handeln Schäden nach Möglichkeit zu vermeiden. Das bedeutet beispielsweise, dass in schneereichen Regionen an Steildächern Schneefanggitter oder ähnliche Vorrichtungen anzubringen sind, wenn dies die örtliche Baubehörde vorschreibt. Sind Schäden am Dachstuhl erkennbar, die sich negativ auf die Stabilität der Konstruktion auswirken, müssen Eigentümer diese zügig beheben lassen. Ansonsten würden sie riskieren, aufgrund ihrer Untätigkeit im Schadensfall die Leistungen gekürzt zu bekommen.

Auf der anderen Seite darf eine Versicherung von einem Eigentümer nicht verlangen, dass er sich selbst einer Gefahr aussetzt. Das Besteigen des Daches, um bei starkem Schneefall den Schnee vom Dach wegzuräumen, ist daher aufgrund des hohen Unfallrisikos nicht zumutbar.

Wie kann ich das Dach ohne Gefahr von Schneedruck befreien?

Wenn Sie Schnee vom Dach räumen, sollten Sie einige wichtige Sicherheitsregeln beachten:

  • Betreten Sie das Dach auf keinen Fall – nicht nur wegen der Rutschgefahr, sondern auch um die Gewichtsbelastung nicht noch mehr zu erhöhen.
  • Steildächer können Sie zumindest teilweise mit einem Besen von einer geeigneten Dachluke oder einem Dachfenster aus räumen.
  • Wenn Sie von außen eine Leiter anlegen, sollten Sie sowohl die Leiter als auch sich selbst so sichern, dass Sie auch dann nicht herunterfallen, wenn sich unverhofft eine Dachlawine löst.
  • Geht ein Steildach zum Gehweg hinaus, sollten Sie diesen mit Warnschildern und gegebenenfalls einer Absperrung sichern, um Passanten vor Dachlawinen zu schützen.

Schneedruck bei Photovoltaikanlagen

Auch Photovoltaikanlagen können durch Schneedruck gefährdet sein. Das betrifft nicht nur die Module selbst, sondern auch die Halterungen für die Dachmontage. Daher sollten Hauseigentümer bei der Beauftragung eines Photovoltaik-Installateurs sicherstellen, dass sowohl Anlage die regionalen Anforderungen an die Schneelast erfüllt.

Sind Solarmodule mit Schnee bedeckt, liefern sie auch bei Sonnenschein kaum Energie, da die Schneeschicht den größten Teil des Lichts absorbiert. Wer in solchen Situationen die Schneedecke entfernen will, sollte dafür ausschließlich spezielle Räumwerkzeuge verwenden, die vom Boden aus benutzt werden und keine scharfen Kanten haben, die an den Modulen Schäden verursachen könnten. Die einfachste Option ist, den Schnee einfach liegen zu lassen – denn im Winter liefern die Anlagen aufgrund der geringeren Sonneneinstrahlung ohnehin nur einen vergleichsweise niedrigen Ertrag.

Tipp

Besitzer einer Photovoltaikanlage können diese gegen Schneedruck-Schäden versichern. Hierfür muss der Versicherungsnehmer im Rahmen der Gebäudeversicherung oder einer eigenständigen Photovoltaikanlagen-Police eine Absicherung gegen Elementarschäden vereinbaren.