Sturmschäden richtig bei der Versicherung melden
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Hamburg/Berlin – Wenn es stürmt, kann einiges passieren: Dachziegel und Äste fallen zu Boden, Gartenzäune werden niedergedrückt, Bäume stürzen um. Alles, was dann im Weg steht, ist akut gefährdet, die Schadenssummen erreichen rasch unangenehme Höhen. Für die Betroffenen stellen sich dann meist zwei Fragen: Wer soll das bezahlen? Und wie verhalte ich mich bei der Schadensmeldung richtig?
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Der Bund der Versicherten, BdV, in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg rät allen Betroffenen, sich an ein paar einfache Regeln zu halten, um ihren vollen Versicherungsschutz zu wahren.
1. Informieren
Ein Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden. Eine genaue Frist dafür gibt es laut Bianca Boss vom BdV nicht. Als erste Maßnahme könne es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken. Auch ein Anruf könne genügen.
Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren.
2. Dokumentieren
Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentierung sollten Betroffene Fotos machen, rät Boss. Auch sollte eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht.
Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände sollten nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.
3. Sichern
Versicherte haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt: Sie müssen alles tun, um den Schaden gering zu halten, erklärt Boss. Zerbrochene Fenster müssten beispielsweise abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden, damit der Schaden nicht größer wird. Man muss sich dabei aber nicht in Gefahr bringen, stellt Boss klar. Niemand müsse also beispielsweise auf das Dach klettern, um es provisorisch abzudecken.
Welche Versicherung zahlt?
Stürme mit heftigen Winden richten große Schäden an. Dafür kommen verschiedene Versicherungen auf, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV:
Dachziegel und Fensterscheiben
Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.
Elektrogeräte und Möbel
Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu gehören etwa Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, oder Möbel, die in Folge einer zerbrochenen Scheibe vom Regen durchnässt wurden. Auch hier muss es eine Elementarschadensklausel in den Verträgen geben.
Auto
Schäden am Auto zahlt die Kfz-Versicherung beziehungsweise die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden.
Wann ist ein Sturm ein Sturm?
Ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde sprechen Meteorologen von einem Sturm. Dieses entspricht der Windstärke 8. Im Schadensfall sollte die Versicherung zeitnah informiert werden – am besten innerhalb einer Woche nach dem Sturm. Nur so ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Unwetter und den Schäden am Haus oder Auto für die Versicherung klar ersichtlich.