Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Rollladen bei Sturm hoch oder runter?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Mit dem goldenen Oktober gehen nicht nur mögliche traumhafte Tage einher. Es beginnt auch die Zeit der Herbststürme. Viele Mieter und Wohnungs- oder Hausbesitzer fragen sich in diesem Zusammenhang, ob sie ihre Rollläden bei Sturm hoch- oder herunterlassen sollten. Die Antwort auf diese Frage weiß das in Bonn ansässige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Sturm den Rollladen entweder ganz oben oder ganz herunterlassen.

  • Kunststoffrollläden bei Hagel besser oben lassen.

  • Eine pauschale Empfehlung gibt es auch nicht vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

  • Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ersetzen Sturmschäden ab Windstärke acht.

Rollladen bei Sturm hoch oder runter - das sagen die Profis

Mieter und Hausbesitzer stellen sich diese Frage, weil ein geschlossener Rollladen einerseits die Fensterscheiben schützt, andererseits jedoch die Gefahr besteht, dass er bei starkem Sturm aus der Halterung gerissen wird, wenn er heruntergelassen ist.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat eine klare Stellungnahme zur Frage, was man mit dem Rollladen bei Sturm macht. Allerdings können die Zusatzerläuterungen in einigen Fällen widersprüchlich sein.

Die grundsätzliche Aussage der Bonner Behörde lautet: "Schließen Sie bei Hagel und Wirbelstürmen die Fenster, Roll- oder Fensterläden und halten Sie sich von ungeschützten Öffnungen fern."

In diesem Fall besteht Klarheit: Entweder den Rollladen oben oder unten lassen. Wenn der Rollladen nur zur Hälfte herabgelassen wird, bietet er dem Sturm tatsächlich eine Angriffsfläche zwischen dem Fenster und dem Rollladen, was die Gefahr erhöhen kann, dass er herausgerissen wird.

Auf den Rollladen kommt es an

In der Tat bietet ein Rollladen tatsächlich Schutz vor Beschädigungen der Glasscheiben. Allerdings sollten die Wohnungs- und Hausbesitzer das Material des Rollladens berücksichtigen. Den besten Schutz bieten zweifellos die klassischen Holzrollläden, die heutzutage jedoch leider nur noch selten verwendet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Rollladen durch Hagelschlag oder einen herabstürzenden Ast beschädigt wird, ist eher gering.

Bei dünnen Lamellenrollläden aus Kunststoff sieht es schon wieder anders aus. Bei entsprechender Größe und Intensität eines Hagelschlags wirken die Hagelkörner wie Geschosse, die den Rollladen nach dem Unwetter aussehen lassen, als sei mit Schrot darauf gefeuert worden. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Rollläden Schaden nehmen, ist größer als das Risiko, dass ein Fenster mit Doppel- oder Dreifachverglasung zersplittert.

Wenn jedoch davon ausgegangen wird, dass kein Hagel zu erwarten ist, sollten auch PVC-Rollläden herabgelassen werden. Sie bieten Schutz vor herabfallenden Ästen oder vor vom Sturm herumgewirbelten Gegenständen.

Rollläden runter bieten Schutz vor Begleiterscheinungen des Sturms

Ein echtes Sturmtief bedeutet nicht nur Wind mit einer Geschwindigkeit von oft mehr als 70 Kilometern pro Stunde, sondern auch Regen, meist viel Regen. Kommt der Sturm aus einer für den Bewohner unglücklichen Richtung, drückt er nicht selten Regenwasser durch die geschlossenen Fenster. Mit entsprechender Wucht presst er den Regen zwischen Blendrahmen und Fensterflügel durch. Im günstigsten Fall führt das nur zu einer kleinen Lache auf der Fensterbank, im ungünstigsten Fall weichen Parkett oder Laminat auf und verquellen. Ein heruntergelassener Rollladen verringert dieses Risiko deutlich. Es ist generell ratsam, nach einem solchen Unwetter zu schauen, ob es im Haus oder in der Wohnung zu Wassereintritten gekommen ist oder ob sich Pfützen davor gebildet haben, die potenziell zu nachträglichen Schäden führen können.

Sturmschäden trotz Rollladen unten - was ist versichert?

Sturmschäden sind sowohl in der Hausratversicherung für das bewegliche Eigentum des Bewohners als auch in der Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude eingeschlossen. Dabei spielt es für die Versicherer keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer die Rollläden hoch oder heruntergelassen hat.

Der Versicherungsschutz greift bei Schäden, die ab Windstärke acht entstanden sind. Windstärke acht bedeutet eine Windgeschwindigkeit zwischen 62 und 74 Kilometern pro Stunde, was nicht besonders hoch ist und häufiger vorkommt. In diesem Fall sind auch Schäden durch Regenwasser versichert, wenn der Sturm dieses, wie zuvor beschrieben, durch Fenster oder Türen gedrückt hat.