Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Lässt sich die Klimaanlage über die Wohngebäudeversicherung versichern?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wasserschäden an den Leitungen, Rohrbrüche oder defekte Heizkörper sind der Albtraum eines jeden Hauseigentümers. Die meisten von ihnen möchten daher nicht auf einen umfassenden Versicherungsschutz des Gebäudes durch eine Wohngebäudeversicherung verzichten. Und Hauseigentümer haben Glück: In den genannten Schadenfällen würde die Versicherung wahrscheinlich zahlen. Doch kann die Wohngebäudeversicherung auch eine Klimaanlage versichern?

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich können Hauseigentümer ihre Klimaanlage über die Wohngebäudeversicherung versichern – vorausgesetzt, sie ist fest mit dem versicherten Gebäude verbunden.
  • Die Klimaanlage gehört zur Einrichtung, wenn sie freistehend ist. Bei einem etwaigen Schaden ist sie dann ein Fall für die Hausratversicherung.
  • Ob die Wohngebäudeversicherung bei einem Schaden an der Klimaanlage zahlt, hängt von der Art und der Ursache des jeweiligen Schadens ab.
  • Beispiel: Da die Klimaanlage mit Kälte- und Kühlflüssigkeit betrieben wird, kann es zu einem Wasseraustritt kommen. Wenn der Schaden an den Leitungsrohren entstand, wird die Wohngebäudeversicherung voraussichtlich zahlen.

Gehört die Klimaanlage zur Einrichtung oder zum Gebäude?

Ob die Klimaanlage zur Einrichtung oder zum Gebäude gehört, hängt davon ab, wie sie verbaut ist. Grund dafür ist, dass die Versicherer stets unterscheiden müssen, ob ein etwaiger Schaden ein Fall für die Wohngebäudeversicherung oder für die Hausratversicherung ist.

Eine Klimaanlage, die fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört folglich zum Gebäude – und wird daher auch über die Wohngebäudeversicherung versichert. Eine Klimaanlage, die frei im Raum steht, ist Teil der Einrichtung beziehungsweise des Hausrats und wird daher von der Hausratversicherung gedeckt. Die Versicherten müssen in diesem Fall die Hausratversicherung zusätzlich abschließen.

Ein anderes Beispiel kann den Unterschied noch einmal verdeutlichen: Für den Schaden an einem frei liegenden Teppich kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Für den Schaden an einem am Boden verklebten Teppich ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Schaden an der Klimaanlage: Wird die Wohngebäudeversicherung zahlen?

Ob die Wohngebäudeversicherung bei einem Schaden an der Klimaanlage zahlen wird, hängt von der Ursache und der Art des Schadens ab. Im Allgemeinen gilt Folgendes:

  • Den Schaden an einer freistehenden Klimaanlage ersetzt die Hausratversicherung des Versicherten.
  • Den Schaden an einer mit dem Gebäude verbundenen Klimaanlage ersetzt die Wohngebäudeversicherung des Versicherten.
  • Bei einem Schaden an der Klimaanlage, den ein Nachbar verursacht hat, zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Nachbars.
  • Bei einem Schaden an der Klimaanlage, der durch ausgetretene Flüssigkeiten entstand, aber kein Rohrbruch ist, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Versicherten.

Im letzteren Schadenfall wird die Wohngebäudeversicherung nur unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

Wenn die ausgetretenen Flüssigkeiten der Klimaanlage…

  • aus den Zuleitungs- oder Ableitungsrohren der Leitungswasserversorgung,
  • oder aus den damit verbundenen Wasserschläuchen,
  • oder aus den verbundenen Rohren des versicherten Gebäudes

entstanden ist. Hiermit meinen die Versicherer ausschließlich einen Schaden an der Leitung, keinen Rohrbruch.

Schaden durch Leitungsrohre der Klimaanlage: Ein Fall für die Wohngebäudeversicherung?

In der Regel schließt der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung auch Schadenfälle an den Leitungsrohren ein, die die Klimaanlage mit Flüssigkeit versorgt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Leitungsrohre auf dem versicherten Grundstück befinden. Sollte es zu einem Schadenfall kommen, stufen die Versicherer den Schaden oftmals als einen sogenannten Bruchschaden ein – und werden ihn wahrscheinlich zahlen.

Wasserschaden durch Klimaanlage: Zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Bei einem Wasserschaden, der durch die Klimaanlage entsteht, gelten die folgenden Regeln: Grundsätzlich sind Wasserschäden ein Fall für die Wohngebäudeversicherung – und da eine Klimaanlage mit Kälte- und Kühlflüssigkeit betrieben wird, kann es auch mal zu einem Wasseraustritt kommen. In diesem Fall haben die Versicherten Glück: Da die Klimaanlage über die Wohngebäudeversicherung versichert ist, wird Letztere den Wasserschaden voraussichtlich zahlen. Denn in der Regel deckt die Wohngebäudeversicherung sämtliche Schäden am versicherten Gebäude ab, die durch ausgetretene Flüssigkeiten entstehen. Außerdem sind auch Wasserschäden versichert, die durch die folgenden Flüssigkeiten oder Anlagen entstehen könnten: