Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
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Experten sind sich dahingehend einig, dass jeder Immobilienbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließen sollte. Diese kommt für verschiedene Schäden an der Immobilie auf, die ansonsten hohe Kosten verursachen können. Für viele Hauseigentümer ist angesichts der jährlichen Beitragskosten für die Police diese Frage relevant: Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar? Diese Möglichkeit besteht lediglich in einem Fall. Es existieren jedoch andere Möglichkeiten, die Versicherungskosten zu reduzieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind für Mieter grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar.
- Auch Vermieter dürfen die Wohngebäudeversicherung nicht in der Steuererklärung geltend machen, sie können sie jedoch über die Nebenkosten für die Immobilie abrechnen.
- Selbstständig oder freiberuflich tätige Wohneigentümer können die Gebäudeversicherung anteilig von der Steuer absetzen, sofern sie ein oder mehrere Zimmer als Arbeitszimmer nutzen.
- Unternehmen gestattet es der Gesetzgeber, die kompletten Nebenausgaben für ein Gebäude – also auch vorhandene Versicherungen – zu den Betriebskosten zu zählen.
Steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung für Privatpersonen
Der Staat unterstützt seine Bürger bei der Vorsorge, schließlich reduziert sich dadurch das Risiko, dass sie aufgrund eines Schadenfalls irgendwann staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Diese staatliche Unterstützung bezieht sich jedoch lediglich auf die sogenannten Personenversicherungen. Dazu zählen private Haftpflichtversicherungen sowie Unfall-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Eine Wohngebäudeversicherung stellt aus Sicht des Gesetzgebers jedoch eine Absicherung von Vermögenswerten dar, die sich grundsätzlich nicht steuerlich absetzen lässt. Selbst wer seine Immobilie selbst bewohnt, kann die Kosten für die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich geltend machen.
Ausnahmen: In welchen Fällen ist die Wohngebäudeversicherung doch steuerlich absetzbar?
Das deutsche Steuerrecht gehört zu den kompliziertesten der Welt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es auch bei der Wohngebäudeversicherung eine Ausnahme von der Regel gibt: Wer einen Raum oder mehrere Räume in der eigenen Immobilie als Arbeitszimmer nutzt, kann die Beiträge für die Gebäudeversicherung anteilig absetzen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch eine klare Abgrenzung des Arbeitszimmers vom Rest der Wohnung.
Hat das Arbeitszimmer beispielsweise eine Größe von 15 Quadratmetern und die Gesamtwohnfläche beträgt 150 Quadratmeter, darf der Eigentümer in der Steuererklärung folglich zehn Prozent der Versicherungsbeträge als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten geltend machen. Der prozentuale Anteil lässt sich mit der folgenden Formel berechnen:
- Fläche des Arbeitszimmers (in Quadratmeter) x 100 / Gesamtfläche des Gebäudes (in Quadratmeter)
Darüber hinaus besteht in der Bauphase des Objekts die Möglichkeit, die Feuerrohbauversicherung steuerlich abzusetzen. Dazu muss der Bauherr jedoch nachweisen, dass er die Immobilie nach Fertigstellung ausschließlich dazu nutzt, Einkünfte aus deren Vermietung und/oder Verpachtung zu erzielen.
Steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung bei vermietetem Eigentum
Auch wenn der Eigentümer das Gebäude vermietet, darf er die Versicherungskosten nicht von der Steuer absetzen. Allerdings besteht für Vermieter nach Paragraf 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) die Option, die Aufwendungen über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Die Wohngebäudeversicherung findet in Punkt 13 des entsprechenden Paragrafen explizit Erwähnung.
Unternehmen aus steuerlicher Sicht im Vorteil
Größere Unternehmen besitzen in der Regel eigene Immobilien. Anders als Privatpersonen gestattet es der Gesetzgeber wirtschaftlichen Betrieben, sämtliche Nebenausgaben für das Immobilieneigentum als Betriebskosten zu verbuchen. Dazu gehört logischerweise auch die Wohngebäudeversicherung. Diese lässt sich zwar nicht direkt von der Einkommensteuer absetzen, wohl jedoch in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) geltend machen.
Welche Leistungen umfasst eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Gebäudeversicherung schützt den Eigentümer der Immobilie vor mitunter sehr hohen Kosten. In der Regel kommt die Versicherung im Schadensfall nicht nur für Reparaturen auf, sondern auch für Aufräumarbeiten sowie – falls erforderlich – den Wiederaufbau beziehungsweise Neubau des Gebäudes. Das Leistungsspektrum ist in den Vertragsbedingungen spezifiziert, wobei zwischen den Versicherungsunternehmen Unterschiede bestehen. Für gewöhnlich sind in einer Wohngebäudeversicherung folgende Policen gebündelt:
- Feuerversicherung (bei Brand, Blitzschlag und Explosionen)
- Leitungswasserversicherung (bei Rohrbrüchen oder Frost- und Bruchschäden)
- Sturmversicherung (bei Sturm und Hagel)
Dieser Versicherungsschutz lässt sich um verschiedene Bausteine erweitern, beispielsweise um eine Versicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben. Ebenso ist es möglich, den Versicherungsschutz auf Photovoltaikanlagen auszuweiten und Glasbruch mit einzuschließen.
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- Wohnflächenberechnung
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