Themenwelt Versicherungen
Mehr rund um Versicherungen
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Ein schneller und einfacher Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist nicht möglich.
Angestellte haben die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen wieder unter 73.800 Euro – umgerechnet 6.150 Euro brutto pro Monat (Stand 2025) – sinkt.
Selbstständige müssen ihre Selbstständigkeit aufgeben und in ein festes Angestelltenverhältnis wechseln, bevor sie sich gesetzlich versichern können. Hierbei ist aber ebenfalls die jährliche Einkommensgrenze zu beachten. Wer älter als 55 Jahre ist, darf nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Für Beamte ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung generell ausgeschlossen.
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Die private Unfallversicherung ist dringend zu empfehlen für:
- alle Freizeitsportler (Achtung: Einige Unfallversicherer schließen Risikosportarten mit erhöhter Unfallgefahr wie Motorradfahren, Mountainbiken, Tauchen oder Fallschirmspringen ausdrücklich vom Leistungsumfang aus. Prüfen und vergleichen Sie die Versicherungsbedingungen daher genau, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.)
- Selbständige sowie Hausfrauen und -männer, da sie nicht über die Berufsgenossenschaften oder andere gesetzliche Unfallversicherungsträger versichert sind