Welche Versicherungen sind für Studenten wichtig?
- Eine Krankenversicherung ist Pflicht - ohne können Sie sich nicht an einer Hochschule immatrikulieren.
- Eine Privathaftpflicht schützt immer dann, wenn Sie Dritten Schäden zufügen. Als Student könnten Sie noch über die Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert sein. Prüfen Sie hier vor Studienbeginn, ob Sie im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
- Eine Hausratversicherung kann mit dem Auszug aus dem Elternhaus notwendig sein - insbesondere dann, wenn Sie Ihren Hausrat nicht ohne Weiteres finanziell ersetzen können.
- Viele Versicherer bieten günstige Studententarife an - je früher Sie die Versicherung abschließen, desto günstiger wird oft der jährliche Beitrag.
- Privathaftpflicht
- Krankenversicherung
- Hausratversicherung
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Private Haftpflicht für Studenten und Studentinnen
Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Studierende. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Dritten unbeabsichtigt Schäden zugefügt werden, sei es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Ein Missgeschick wie das Verschütten von Kaffee über den Laptop eines Kommilitonen oder einer Kommilitonin kann ohne entsprechenden Versicherungsschutz erhebliche Kosten verursachen. Daher ist es für Studierende essenziell, sich gegen solche Risiken abzusichern.
Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und den passenden Tarif auszuwählen, um optimalen Schutz zu gewährleisten. Wer beispielsweise neben dem Studium jobbt, hat gegebenenfalls andere Anforderungen an seine Haftpflicht als jemand, der sich ausschließlich auf sein Studium konzentrieren kann.
Unverzichtbar: Die Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen
In Deutschland sind Studierende verpflichtet, eine Krankenversicherung zu besitzen, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein. Bis zum 25. Lebensjahr können sie unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über die gesetzliche Familienversicherung ihrer Eltern versichert bleiben. Diese beitragsfreie Mitversicherung endet jedoch, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen oder die Arbeitszeit des bzw. der Studierenden bestimmte Grenzen überschreitet. Die Grenze für das Einkommen liegt bei 535 Euro pro Monat (Stand: Januar 2025) und die für die Arbeitszeit bei 20 Stunden wöchentlich während des Semesters.
Nach dem 25. Lebensjahr oder bei Überschreiten der Einkommensgrenze müssen Studierende eine eigene Krankenversicherung abschließen. Hierfür gibt es spezielle studentische Tarife in der gesetzlichen Krankenversicherung, die bis zum Ende des Semesters gelten, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei längerer Krankheit oder der Geburt eines Kindes, kann die Versicherungspflicht über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert werden.
Ab dem Wintersemester 2024/25 beträgt der allgemeine Beitrag zur Krankenversicherung 87,38 Euro pro Monat, zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Hinzu kommen Beiträge zur Pflegeversicherung, die je nach Kinderzahl (falls vorhanden) variieren.
Ohne gültige Krankenversicherung keine Immatrikulation an deutschen Hochschulen
Daher sollten Studierende rechtzeitig prüfen, ob sie noch über die Familienversicherung abgesichert sind oder eine eigene studentische Krankenversicherung benötigen. Natürlich können Studierende sich auch in der Privaten Krankenversicherung absichern und dann von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums aber meistens nicht mehr möglich.
Hausratversicherungen für Studenten und Studentinnen
Wichtig für die erste eigene Wohnung
Der Umzug in die erste eigene Wohnung oder ein Zimmer im Studentenwohnheim markiert für viele Studierende einen bedeutenden Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Mit diesem Schritt geht die Verantwortung einher, das persönliche Eigentum angemessen abzusichern. Eine Hausratversicherung für Studenten und Studentinnen bietet hierbei Schutz für den gesamten beweglichen Besitz, einschließlich Möbel, Kleidung und elektronischer Geräte, vor Risiken wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasserschäden sowie Sturm und Hagel.
Es ist wichtig zu beachten, dass Studierende unter bestimmten Voraussetzungen über die Hausratversicherung ihrer Eltern mitversichert sein können. Dies gilt häufig, wenn der Hauptwohnsitz bei den Eltern verbleibt und die Studentenwohnung als Zweitwohnung angemeldet ist. Das ist beispielsweise oft der Fall, wenn ein Zimmer im Studentenwohnheim zu Anfang des Studiums bezogen wird. Allerdings legen Versicherer hier unterschiedliche Bedingungen fest. Daher ist es ratsam, die individuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls eine eigene Hausratversicherung abzuschließen, um einen umfassenden Schutz des persönlichen Eigentums sicherzustellen.
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