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Welche Versicherungen brauche ich im Home Office?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Arbeit im Home Office ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. In versicherungstechnischer Hinsicht sind Arbeitnehmer hierbei gut geschützt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Unfallversicherung deckt auch die Arbeit im Home Office ab.
  • Das häusliche Arbeitszimmer ist in der Wohngebäude- und Hausratversicherung mit enthalten, auch wenn diese keine gewerbliche Nutzung der Räume abdeckt.
  • Bei der Haftpflicht kommt es darauf an, ob der Schaden während der Arbeit oder in der Freizeit entstanden ist: Während der Arbeit gelten die betrieblichen Regeln für Arbeitnehmer, in der Freizeit greift die private Haftpflichtversicherung.
  • Für die IT-Sicherheit ist auch im Home Office der Arbeitgeber verantwortlich.

Gibt es eine eigenständige Home-Office-Versicherung?

Wer vom Chef oder der Chefin das Arbeiten im Home Office angeboten bekommt, stellt sich oftmals die Frage, wie sich die Heimarbeit versicherungsrechtlich auswirkt. Die Suche nach einer Home-Office-Versicherung bleibt dabei erst einmal ohne Ergebnis – denn eine spezielle Versicherung für Arbeitnehmer im Home Office gibt es nicht.

Dennoch müssen sich diejenigen, die von zu Hause aus arbeiten, keine Sorgen über gravierende Lücken im Versicherungsschutz machen. Denn: Für einen großen Teil der Absicherung ist auch im Home Office der Arbeitgeber zuständig. Der noch verbleibende Versicherungsbedarf lässt sich mit den Policen abdecken, die für viele Verbraucher ohnehin empfehlenswert sind.

Bin ich im Home Office gesetzlich unfallversichert?

Arbeitnehmer, die in einem Betrieb oder bei einer Behörde beschäftigt sind, haben während der Arbeit über ihren Arbeitgeber einen Versicherungsschutz bei Unfällen oder Berufskrankheiten. Träger dieser gesetzlichen Unfallversicherung ist die zuständige Berufsgenossenschaft.

Gesetzgeber schließt Versicherungslücke

Über die Berufsgenossenschaft sind Arbeitnehmer nicht nur im Betrieb unfallversichert, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit und im Home Office. Im Juni 2021 hat der Gesetzgeber eine bis dahin bestehende Absicherungslücke geschlossen und durch eine Ergänzung in § 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII klargestellt, dass Arbeitnehmer unabhängig vom Ausführungsort immer unfallversichert sind, während sie ihre berufliche Tätigkeit ausüben.

Damit gilt die gesetzliche Unfallversicherung zu denselben Bedingungen wie im Betrieb auch im Home Office. Im Gegensatz zu früher sind Arbeitnehmer auch beim Arbeiten zu Hause versichert, wenn sie beispielsweise beim Holen eines Getränkes oder beim Toilettengang stürzen und sich dabei verletzen. Darüber hinaus gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch dann, wenn Arbeitnehmer während ihrer Arbeit im Home Office die Kinder in die Kinderbetreuung bringen oder sie von dort abholen.

Muss ich mein Home Office der Gebäude- und Hausratversicherung melden?

In den Versicherungsbedingungen privater Wohngebäude- und Hausratversicherungen ist oftmals zu lesen, dass die Versicherung nur bei privater, nicht aber bei gewerblicher Nutzung der Wohnung greift. Damit stehen Arbeitnehmer im Home Office vor der Frage, ob die Verlagerung des Arbeitsplatzes in die eigene Wohnung bereits eine gewerbliche Nutzung darstellt.

Hier gilt jedoch ganz klar: Wenn Arbeitnehmer in ihrer Wohnung ein Home Office einrichten, liegt keine gewerbliche Nutzung vor. Somit sind Angestellte nicht verpflichtet, ihr häusliches Arbeitszimmer an die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zu melden – das Home Office ist automatisch mitversichert.

Wie sieht es mit der Haftpflichtversicherung aus?

Wer muss bei einer Beschädigung von Firmeneigentum – etwa dem vom Arbeitgeber gestellten Notebook – für den Schaden aufkommen? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob der Schaden während der Arbeit oder in der Freizeit entstanden ist.

Abgestufte Arbeitnehmerhaftung während der Arbeitszeit

Während des Arbeitens gelten im Grundsatz dieselben Regeln wie im Büro: Ob der Arbeitnehmer für einen von ihm verursachten Schaden aufkommen muss, hängt vom Grad des Verschuldens ab. Hat er den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht, trägt der Arbeitgeber die Kosten. Bei mittlerer Fahrlässigkeit muss der Arbeitnehmer hingegen einen Teil des Schadens übernehmen, und bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer alleine. Dieses Prinzip bezeichnet man auch als „abgestufte Arbeitnehmerhaftung“.

Schäden in der Freizeit

Außerhalb der Arbeitszeit wird das Arbeitszimmer in haftungstechnischer Hinsicht zum privaten Raum. Wenn beispielsweise abends die Kinder beim Spielen das betriebliche Notebook beschädigen, handelt es sich um einen im privaten Bereich verursachten Haftpflichtschaden. Für diesen kommt dann im Regelfall die private Haftpflichtversicherung auf.

Computerviren und Co.: Brauche ich eine Cyberversicherung?

Die IT von Unternehmen ist ein beliebtes Angriffsziel für Internet-Kriminelle. Davon betroffen sind oftmals auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Home Office auf dem Firmen-Notebook arbeiten.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Beschäftigten auch bei der Telearbeit eine sichere IT-Umgebung vorfinden. Für Schäden, die aufgrund von Sicherheitslücken in der digitalen Infrastruktur entstanden sind, muss der Arbeitnehmer im Regelfall nicht aufkommen.

Für den Fall eines kriminellen Angriffs auf die eigene IT können Unternehmen eine betriebliche Cyberversicherung abschließen, deren Leistungsumfang auch die Arbeit im Home Office mit abdeckt.