Versicherungen kündigen: So funktioniert es!
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Einen Vertrag mit der Versicherung zu kündigen ist in vielen Fällen reine Formsache. Trotz allem muss bei der Kündigung einiges beachtet werden, um sie rechtssicher vollziehen zu können. Nur dann ist es möglich, gegebenenfalls günstigere Angebote in Anspruch zu nehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Verträge mit Versicherungen werden automatisch verlängert. Diese Regelung umgehen Sie nur dann, wenn Sie rechtzeitig kündigen. Besondere Gründe müssen bei einer rechtzeitigen Kündigung nicht angegeben werden.
- Es gibt unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten und Fristen.
- Einige Versicherungen haben besondere Kündigungsmöglichkeiten. Unter anderem Lebensversicherungen, Kfz-Versicherungen und private Krankenversicherungen.
- Ein Sonderkündigungsrecht gilt bei Beitragserhöhungen, beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung oder im Schadensfall.
- Nicht alle Versicherungsverträge lassen sich kündigen.
Wann ist ein Kündigen der Versicherung möglich?
Es gibt nur sehr wenige Versicherungsarten, die automatisch enden. Einige Beispiele hierfür sind Reiserücktrittskostenversicherungen, kapitalbildende Lebensversicherungen oder Restschuldversicherungen. Diese Versicherungen werden für einen bestimmten Anlass abgeschlossen und sind deshalb zeitlich begrenzt.
In den meisten anderen Versicherungsverträgen wird keine automatische Beendigung vereinbart. Im Kleingedruckten lässt sich nachlesen, dass die Versicherung je nach Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird, sollte keine fristgerechte Kündigung stattfinden.
Wollen Sie aus diesem Kreislauf heraus, müssen Sie sich zuerst über die Fristen für die Kündigung im Vertrag informieren. Gegebenenfalls lohnt es, dafür das Versicherungsunternehmen anzuschreiben, falls die Regelungen im Vertrag nicht korrekt dargestellt sind.
Eine Kündigung der Versicherung muss nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgen. Diese sind im Kleingedruckten oder in einem separaten Produktinformationsblatt geregelt. Diese Unterlagen muss die Versicherungsgesellschaft bei Vertragsabschluss an den Versicherungsnehmer übergeben. Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich immer die Möglichkeit, die Unterlagen nachträglich anzufordern.
Liegt eine automatische Vertragsverlängerung vor, muss kein Grund für die Kündigung angegeben werden. In diesem Fall handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, die in schriftlicher Form vorgenommen wird.
Welche Kündigungsoptionen gibt es bei Versicherungen?
Die Versicherungslandschaft ist sehr vielfältig. Folgende Kündigungsoptionen bestehen bei den jeweiligen Versicherungen:
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Lebensversicherung
- Risikolebensversicherung
- Tierhalterhaftpflicht
- Hausratversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kfz-Versicherung (Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung)
- Haftpflichtversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Riester-Rente
- Krankenversicherung
Alle genannten Versicherungen lassen sich fristgerecht mit einer ordentlichen Kündigung beenden.
In der Regel verlängern sich Versicherungsverträge automatisch alle 12 Monate. Dabei ist das Versicherungsjahr nicht gleichzusetzen mit dem Kalenderjahr. Ein Versicherungsjahr beginnt und endet immer an dem Tag, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Der Versicherungsschein zeigt das Datum des Vertragsabschlusses an.
Für eine ordentliche Kündigung muss in vielen Fällen eine Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres eingehalten werden. Wurde ein Vertrag zu Ende Oktober abgeschlossen, muss das Kündigungsschreiben spätestens Ende Juli beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Ansonsten ist eine fristgerechte und ordentliche Kündigung nicht möglich.
So gehen Sie bei einer ordentlichen Kündigung vor
- Sie sind nicht verpflichtet, besondere Gründe für die Kündigung zu nennen. Ein einfaches Kündigungsschreiben reicht aus.
- Das Versicherungsunternehmen benötigt für die Kündigung Ihre Daten wie Name, Anschrift und Vertragsnummer der Versicherung.
- Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Sie können per Brief, E-Mail oder Fax kündigen. Wichtig ist, dass Sie eine Bestätigung für Ihre Kündigung haben. Beispielsweise in Form eines Einwurfeinschreibens oder eines qualifizierten Sendeberichtes.
- Der Kündigungseingang muss vom Versicherer bestätigt werden.
- Je nach Versicherungsvertrag können die Fristen für eine ordentliche Kündigung variieren. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbedingungen und das Produktinformationsblatt genau, um die Kündigungsfrist exakt einhalten zu können.
Die außerordentliche Kündigung
Es gibt Situationen, in denen Ihnen eine außerordentliche Kündigung eingeräumt wird.
Das sind:
- im Rahmen einer Beitragserhöhung ·
- nach einem Schadenfall
- bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie dieses Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, müssen Sie ebenfalls schriftlich kündigen. Der Ablauf der Kündigung ist gleichzusetzen mit dem Ablauf einer ordentlichen Kündigung. Lediglich die Tatsache, dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss, entfällt bei der außerordentlichen Kündigung. Sie können kündigen, sobald eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist.
Beitragserhöhung
Wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge für die Versicherung erhöht, nimmt sie eine Anpassung an der Versicherung vor. Die Anpassungsklausel sagt dann aus, dass innerhalb von einem Monat nach der Information über die Erhöhung der Beiträge gekündigt werden kann.
Schadenfall
Ist ein Schadenfall eingetreten, kann die Versicherung mit dem Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Das gelingt bei Kfz-Versicherungen, Sachversicherungen oder Unfallversicherungen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über eine Entschädigung des Versicherungsnehmers erfolgen.
Unser Rat: Bei einer Rechtsschutzversicherung ist das außerordentliche Kündigungsrecht erst nach zwei Versicherungsfällen innerhalb von einem Jahr möglich. Außerdem kann eine Unfallversicherung auch dann gekündigt werden, wenn die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Leistungen ablehnt.
Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung
Wird von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt, steht ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht im Raum. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt unmittelbar ein. Für den Versicherungsnehmer ist es möglich, innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung eine rückwirkende Kündigung zu erwirken.
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