Versicherungen für Content Creator & Influencer
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Ob Betriebshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung: Wer als Blogger oder Influencer selbstständig ist, sollte sich über den passenden Versicherungsschutz Gedanken machen. Dazu zählen auch Krankenversicherung und Altersvorsorge.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige benötigen eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, weil die private Police berufliche Tätigkeiten nicht abdeckt.
- Für Blogger und Influencer ist die Versicherung gegen Vermögensschäden sinnvoll.
- Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte zuvor prüfen, ob die individuellen Risiken darin enthalten sind.
- In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung können sich Influencer und Blogger günstig versichern, wenn sie in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden.
Warum brauche ich als Content Creator oder Influencer spezielle Versicherungen?
Wer als Blogger oder mit eigenen Videoproduktionen auf Youtube, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken Geld verdient, ist unternehmerisch tätig und somit selbstständig. Die Einnahmen stammen dann beispielsweise aus Beteiligungen an Werbeeinblendungen oder Honoraren für Marketingproduktionen.
Die Einkünfte aus der selbstständigen Online-Tätigkeit müssen Inhaltsschaffende versteuern – und zwar unabhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind. Darüber hinaus sollten selbstständige Blogger und Influencer bedenken, dass im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit einige private Versicherungen nicht greifen. Dies betrifft insbesondere die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, aber unter Umständen müssen sich freischaffende Onlinepublizisten auch in Eigenregie um ihre Krankenversicherung und Altersvorsorge kümmern.
Besonders wichtig: die berufliche Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist wichtig, denn sie schützt den Versicherungsnehmer vor Haftungsansprüchen Dritter, wenn er ein Missgeschick verursacht und dabei andere zu Schaden bringt. Allerdings greift die private Haftpflichtversicherung nur dann, wenn sich das Malheur außerhalb der beruflichen Tätigkeit ereignet. Wer beispielsweise als Selbstständiger beim Besuch eines Kunden einen Schaden verursacht, kann dafür nicht die private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Selbstständige Influencer und Blogger können die Versicherungslücke mit einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung schließen. Neben den üblichen persönlichen Daten sind bei der Antragstellung Angaben zur Art des Unternehmens, Umsatz und Zahl der Beschäftigten zu machen. Ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung lassen sich auch bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung Prämienkosten durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts im Schadensfall einsparen.
Absicherung gegen Vermögensschäden
Die Haftpflichtversicherung schützt nur bei direkt verursachten Sach- oder Personenschäden. Sinnvoll ist ergänzend dazu für Blogger und Influencer eine Versicherung gegen Vermögensschäden. Diese Police springt ein, wenn Kunden des Selbstständigen aufgrund fehlerhafter Beratung finanzielle Verluste erleiden oder wenn bei der Veröffentlichung von Medienproduktionen versehentlich Urheberrechte Dritter verletzt werden.
Nach Versicherungspaketen fragen
Manche Anbieter schnüren in Form einer Influencer-Versicherung oder Blogger-Versicherung maßgeschneiderte Pakete aus betrieblicher Haftpflicht- und Vermögensschadenversicherung. Mit solchen Policen erhalten Online-Medienschaffende den Schutz vor Ansprüchen Dritter aus einer Hand.
Rechtsschutzversicherung für Blogger und Influencer
Unter Umständen kann die Ergänzung des Versicherungsschutzes mit einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Die Rechtsschutzversicherung schützt Blogger, Influencer und andere selbstständige Kreative vor dem Prozesskostenrisiko bei gerichtlichen Streitigkeiten. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Versicherung den juristischen Sachverhalt zuvor geprüft und eine Deckungszusage erteilt hat.
Allerdings bietet die Rechtsschutzversicherung Bloggern und Influencern nicht immer einen umfassenden Schutz. Je nach Anbieter und Tarif können einzelne Bereiche wie beispielsweise Streitigkeiten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht von der Deckung ausgeschlossen sein. Daher ist es ratsam, vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau zu prüfen, ob der Leistungsumfang die individuellen beruflichen Rechtsrisiken umfassend abdeckt.
Ist die Kranken- und Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse möglich?
Bei der Versicherung sollten Blogger und Influencer auch an die Krankenversicherung und die persönliche Altersvorsorge denken. Hier kommt unter Umständen die Künstlersozialkasse (KSK) ins Spiel, die den Versicherten einen wichtigen Vorteil bietet: Wer als Selbstständiger Pflichtmitglied in der Künstlersozialkasse ist, zahlt wie ein Arbeitnehmer nur die Hälfte des Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeitrags, den Rest finanziert die Kasse aus einer Abgabe, die sie Auftraggebern bei der Beauftragung von Kreativleistungen in Rechnung stellt.
Art der Tätigkeit ist entscheidend
In die Künstlersozialkasse können bildende und darstellende Künstler ebenso eintreten wie freiberufliche Musiker, künstlerische Fotografen, Filmemacher, freie Journalisten, Autoren oder andere Publizisten. Das bedeutet: Auch Blogger und Influencer können sich über die Künstlersozialkasse versichern, wenn sie künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Im Zuge des Aufnahmeverfahrens prüft die KSK, ob der Antragsteller die Anforderungen an eine künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit erfüllt.
Wer in die Künstlersozialkasse eintreten kann, braucht sich um die Kranken- und Rentenversicherung keine Gedanken machen, da er wie ein Arbeitnehmer gesetzlich sozialversichert ist. Hauptberuflich selbstständige Blogger und Influencer, die nicht in der KSK sind, müssen sich hingegen auf eigene Faust krankenversichern und sich überlegen, wie sich mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder privaten Sparplänen möglichst frühzeitig finanziell fürs Alter vorsorgen.