Schnee und Kälte: Die wichtigsten Versicherungen
Stand: 16.01.2025
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Eisige Kälte, Schnee und Glätte: Hausbesitzer sollten bei solchen Witterungen über die richtigen Versicherungen verfügen – und können auch selbst Schäden vorbeugen.
Das Wichtigste in Kürze
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Schnee und Kälte können erhebliche Schäden an Gebäuden und Grundstücken anrichten. Außerdem können durch Glätte auf Gehwegen Fußgänger zu Schaden kommen.
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Neben der Wohngebäudeversicherung sind weitere Versicherungen wie die Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung für Immobilienbesitzer sinnvoll.
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Durch verschiedene Maßnahmen können Hausbesitzer Schäden vorbeugen, sodass es gar nicht erst zum Ernstfall kommt.
Schutz gegen Rohrbruch und eingefrorene Leitungen
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen auf. Dazu gehören die Rohre, das Mauerwerk, aber auch festverklebte Teppiche oder Fliesen, die beschädigt sind. Die Hausratversicherung leistet Ersatz für den Hausrat.
Kamen die Bewohner ihrer Sorgfaltspflicht nicht genügend nach, kann der Versicherer ihnen eine Mitschuld am Rohrbruch geben und die Leistungen kürzen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man zu wenig heizt oder einen Außenwasserhahn nicht ordnungsgemäß abstellt. Gegen einen Aufpreis ist in der Regel der Einschluss von grober Fahrlässigkeit möglich. Dann prüft die Versicherung im Schadensfall nicht, ob der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.
Schutz gegen Schneedruck auf dem Dach
Schnee kann schwer sein. Eine 10 Zentimeter dicke Schneeschicht kann nach Angaben des GDV mehr als 100 Kilo pro Quadratmeter wiegen. Um Schäden vorzubeugen, sollten Eigentümer regelmäßig einen Blick aufs Dach werfen. Große Schneemassen sollten geräumt werden.
Wichtig zu beachten: Bei Schäden durch Schneedruck ist eine Elementarversicherung nötig. Eine Wohngebäudeversicherung ohne diese zusätzliche Deckung greift nicht.
Ein verschneites Dach birgt außerdem das Risiko einer Dachlawine. Beschädigt eine solche das Gebäude, springt ebenfalls die Elementarversicherung ein. Werden Passanten verletzt oder Autos beschädigt, haftet der Hausbesitzer, falls er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Schutz bietet hier eine private Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt allerdings nicht Geldstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Schutz gegen Unfälle auf dem eigenen Gehweg
Eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Sie können diese Pflicht auch auf den Mieter übertragen. Verletzt sich ein Fußgänger, weil der Gehweg nicht geräumt oder gestreut war, haftet in der Regel der Eigentümer oder Mieter. Vor den finanziellen Folgen schützt auch hier eine Haftpflichtversicherung.
Feuchtschäden vorbeugen
Damit es gar nicht erst zum Schaden kommt, können Sie unterschiedliche Vorbeugungsmaßnahmen treffen. Mit diesen schützen Sie Ihre Immobilie und können außerdem im versicherten Schadensfall sicher sein, dass Ihre Versicherung zahlt.
Schnee an Außenwand des Hauses entfernen
Taut der Schnee, kann das Wasser nicht nur durch Türen ins Haus eindringen, sondern auch das Mauerwerk beschädigen. Es drohen Feuchteschäden.
Heizung in allen Zimmern laufen lassen
Gefrorene Wasserleitungen können platzen. Daher ist es wichtig, dass die Räume immer eine bestimmte Grundwärme haben - auch wenn sie nur selten genutzt werden (wie Gästezimmer, Vorratsräume, das Gäste-WC, Keller und Dachboden). Versicherer raten zu 15 bis 20 Grad. Auch nachts und bei längerer Abwesenheit sollte die Heizung wenigstens auf niedriger Stufe laufen.
Die Einstellung auf das Symbol Schneeflocke auf dem Ventil, der sogenannte Frostwächter, reicht an kalten Tagen nicht immer aus. Das ist nur ein Frostschutz für den Heizkörper, entfernt liegende Rohre sind nicht ausreichend geschützt.
Garage lüften
Das Auto bringt den Schnee in die Garage, wo er schmilzt und sich das Wasser am Boden sammelt. Daher sollte man regelmäßig bei ganz geöffnetem Garagentor und Fenster stoßlüften. Auch Garagen mit automatischer Lüftung müssen nach Schneefall zusätzlich gelüftet werden. Am besten wird das Auto noch vor der Garage von Schnee gesäubert, besonders der Radkasten.
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