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Krankengeld für Selbstständige

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und sollten daher den Einkommensausfall bei Krankheit finanziell absichern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich versicherte Selbstständige können durch die Wahl eines entsprechenden Tarifs die Zahlung von Krankengeld als Leistung mit aufnehmen.
  • Selbstständige mit privater Krankenversicherung haben meist die Möglichkeit, das Krankentagegeld als Baustein in die Versicherung zu integrieren.
  • Viele Assekuranzen bieten private Krankentagegeldversicherungen als eigenständige Police an, mit der sich sowohl eine gesetzliche als auch eine private Krankenversicherung ergänzen lässt.

Wie wichtig ist Krankengeld für Selbstständige?

Wer als Arbeitnehmer krank wird, muss sich um sein Einkommen keine Sorgen machen: Bis zu sechs Wochen lang zahlt der Arbeitgeber seinen Lohn in voller Höhe weiter. Besteht die Krankheit dann immer noch, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dieses beträgt bis zu 90 Prozent des Nettolohns und läuft maximal 72 Wochen.

Diese finanzielle Sicherheit haben Selbstständige nicht, da für sie keine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall vorgeschrieben ist. Damit kann eine Krankheit unterschiedliche Auswirkungen auf Umsatz und Gewinn haben. Während bei den einen die eigenen Mitarbeiter den Ausfall zumindest teilweise abfangen können und damit die Umsatzeinbuße abmildern, zieht vor allem bei Solo-Selbstständigen die Krankheit einen kompletten Einnahmenausfall nach sich.

Absicherung auf freiwilliger Basis ist sinnvoll

Auch wenn keine Krankengeld-Versicherungspflicht besteht, ist es sinnvoll, sich als Selbstständiger gegen die finanziellen Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls zu versichern. Je nachdem, ob der Selbstständige privat oder gesetzlich krankenversichert ist und wie die Absicherung gestaltet sein soll, kommen hierbei unterschiedliche Alternativen in Betracht.

Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige

Wer in seiner beruflichen Selbstständigkeit gesetzlich pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann über seine Krankenkasse Krankengeld erhalten. Hierbei gibt es unterschiedliche Optionen:

  • Für den Erhalt von Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag ist der Wechsel vom ermäßigten Tarif in den etwas teureren regulären Tarif erforderlich. Den Wechsel können Selbstständige mit einer formlosen schriftlichen Erklärung an die Krankenkasse veranlassen. An den regulären Tarif sind Versicherte dann für drei Jahre gebunden.
  • Darüber hinaus bieten Krankenkassen für gesetzlich und freiwillig versicherte Selbstständige Ergänzungs- und Wahltarife an, die eine frühere Krankengeldzahlung vorsehen. Üblich ist, dass Versicherte zwischen der Zahlung ab dem 15. oder 22. Krankheitstag wählen können. Die Zusatzkosten können je nach Krankenkasse und Tarif unterschiedlich hoch ausfallen. Auch bei Wahltarifen besteht eine dreijährige Bindungsfrist.

Beitrag und Leistung sind gedeckelt

Die Versicherungskosten bemessen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem nachgewiesenen Einkommen. Maximal jedoch berechnet die Krankenkasse ihren Beitragssatz auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze ist gleichzeitig auch das Limit für die Zahlung des Krankengeldes.

Das bedeutet: Ein selbstständiges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt auch bei hohem Einkommen höchstens den Beitrag, der für die Beitragsbemessungsgrenze gilt, erhält jedoch im Krankheitsfall pro Monat maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

In den Wahltarifen können Versicherte bei manchen Kassen die Höhe des Krankengeldes frei wählen und zahlen dafür einen Beitrag, der sich nach der Höhe der Krankengeldzahlung bemisst. Allerdings gilt auch hier in der Regel ein Limit: Das Krankengeld darf 70 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens nicht übersteigen.

Krankentagegeld als Baustein der privaten Krankenversicherung

Selbstständige mit privater Krankenversicherung (PKV) können je nach Anbieter und Tarif das Krankentagegeld als Baustein in ihre PKV-Police mit einbauen. Die Höhe der Zusatzkosten richtet sich hauptsächlich nach der Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes und dem Zeitpunkt, ab dem die Versicherung zahlt.

Als Standard gilt die Krankengeldzahlung ab dem 22. Krankheitstag. Doch es lässt sich mit der Versicherung auch ein früherer oder späterer Zahlungsbeginn vereinbaren. Generell gilt dabei: Je früher die Zahlung des Krankengeldes beginnen soll, umso höher wird der Aufschlag auf die Versicherungsprämie.

Krankentagegeldversicherung als eigenständige Police

In Form einer privaten Krankenzusatzversicherung können Selbstständige die Zahlung von Krankentagegeld auch in einen eigenständigen Versicherungsvertrag auslagern. Hierbei handelt es sich um eine ergänzende private Krankenzusatzversicherung, die Selbstständige sowohl mit einer privaten als auch mit einer gesetzlichen Krankenversicherung kombinieren können.

Für gesetzlich versicherte Selbstständige bietet dies die Option, den günstigen Kassentarif ohne Krankengeldklausel zu wählen und sich das Krankentagegeld maßgeschneidert zusammenzustellen.

Allerdings gilt hier wie auch bei anderen privaten Krankenversicherungen: Bevor die Versicherung die Krankentagegeldversicherung genehmigt, prüft sie zuerst die Angaben des Versicherten zu den Gesundheitsfragen. Je nach Schwere der Vorerkrankungen kann die Versicherung unter Umständen einen Risikozuschlag verlangen oder sogar den Antrag ablehnen.

Welche Möglichkeit kommt für mich in Frage?

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung bieten unterschiedliche Möglichkeiten, um für den Krankheitsfall eine Tagegeldzahlung zu vereinbaren. Welche davon am besten passt, hängt von der Versicherungssituation und dem persönlichen Absicherungsbedarf ab. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle in der Übersicht.

Versicherungsmodell
Vorteile
Nachteile
Wechsel vom ermäßigten zum regulären Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung Zahlung erst ab dem 43. Krankheitstag
einfache Handhabung 3 Jahre Bindung
Wechsel zu einem Wahltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung 3 Jahre Bindung an den Tarif
Angebote sind individuell anpassbar während der Bindung kein Kassenwechsel möglich
Krankentagegeld als Baustein der privaten Krankenversicherung (PKV) häufig günstige Kosten Gesundheitsprüfung
Bündelung der Leistungen in einem Vertrag nur in Kombination mit PKV-Police möglich
Eigenständige private Krankentagegeldversicherung flexible Auswahl und Gestaltung häufig höhere Kosten als bei Integrierung in PKV-Police
auch in Kombination mit gesetzlicher Krankenversicherung möglich Gesundheitsprüfung