Die Versicherung zahlt nicht: Gründe & Vorgehen
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Verweigert eine Versicherung nach einem eingetretenen Schaden die Leistung, macht sie das, was sowieso jeder von ihr erwartet und grundsätzlich unterstellt. „Die zahlen ja sowieso nicht“ und ähnliche Vorbehalte hört man immer wieder. Es gibt berechtigte, aber auch unberechtigte Weigerungen der Gesellschaften zu zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein häufiger Grund für die Leistungsverweigerung ist der Leistungsausschluss.
- Versicherungsnehmer sollten vor Vertragsabschluss genau prüfen, was in welchem Umfang versichert ist.
- Grobe Fahrlässigkeit kann immer noch als Ausschlussgrund gelten.
- Sieht der Versicherungsnehmer die Versicherung im Unrecht, hilft der Weg zum Ombudsmann oder zu einem Rechtsanwalt.
Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?
In der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung lässt sich bei einem Leitungswasserschaden immer wieder beobachten, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Der häufigste Grund ist, dass der eingetretene Schaden nicht versichert ist. Beispielsweise gilt in der Hausratversicherung, dass Aquarien und Wasserbetten explizit als versichert aufgeführt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, wird die Hausratversicherung den Wasserschaden nicht bezahlen.
Ein ähnliches Problem besteht bei der Wohngebäudeversicherung. Bei einem Leitungswasserschaden zahlt die Versicherung je nach Abdeckung der Wasserrohre. Drei Varianten sind denkbar:
- Versicherungsschutz bis zur Außenwand des Gebäudes
- Versicherungsschutz bis zur Grundstücksgrenze
- Versicherungsschutz auch außerhalb des Grundstücks bis zur Einmündung in den Kanal
Relevant ist in diesem Fall auch, ob es sich um das Wasser zuführende Rohr oder das Abwasserrohr handelt. Häufig ist nur der Wasserablauf versichert. Die entsprechenden Details finden Sie vor Vertragsabschluss in einem Versicherungsvergleich.
Ein anderer Punkt, weshalb beispielsweise die Hausratversicherung die Leistung verweigert, kann darin liegen, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Gerade ältere Policen sehen bei grober Fahrlässigkeit einen Leistungsausschluss.
Autoversicherung zahlt nicht
In diesem Zusammenhang muss man zunächst sehen, ob es sich um die Kaskoversicherung oder die Haftpflichtversicherung handelt. Für die Haftpflichtversicherung gilt, dass grundsätzlich eine berechtigte Forderung des Unfallgegners beglichen wird. Allerdings behält sich die Versicherungsgesellschaft vor, anschließend den eigenen Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Unfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde und der Versicherungsschutz in diesem Fall einen Ausschluss vorsieht. Eine Leistungsverweigerung kann allerdings bei einem Kaskoschaden erfolgen, wenn schlicht kein Leistungsanspruch besteht. Die Gründe, weshalb die Kfz-Versicherung nicht bezahlt, können vielfältig sein. Grobe Fahrlässigkeit oder ein nicht versichertes Risiko sind die Hauptursachen.
Private Krankenversicherung verweigert die Leistung
Der Ombudsmann der privaten Krankenversicherer stellte in der Vergangenheit immer wieder fest, dass Beschwerden meist darauf basierten, dass Versicherungsnehmer die Policen nicht richtig gelesen haben. Das heißt, es gab viele Beschwerden, weil die Versicherungsnehmer glaubten, etwas sei versichert, war es aber nicht. Ein Beispiel kann die Erstattung für Sehhilfen sein. Ist diese auf eine Leistung alle drei Jahre maximiert, besteht nach zwei Jahren kein Anspruch auf eine neue Brille oder Kontaktlinsen. Die Maximierung auf den Abrechnungssatz des behandelnden Arztes führt auch immer wieder zu Diskussionen. Gerade bei zahnärztlichen Leistungen macht es Sinn, den Kostenvoranschlag genau mit dem Versicherer abzusprechen, um zu vermeiden, dass die private Krankenversicherung eine Leistung nicht bezahlt.
Ein ganz spezifischer Sachverhalt, der bei privaten Zahnzusatzversicherungen häufig zu Irritationen führt, ist die Zahnstaffel bei Zahnersatz. Die Krankenversicherer limitieren in den ersten Jahren die Leistungen für Zahnersatz. Wird die vertraglich festgesetzte Grenze überschritten, wird die Zahnzusatzversicherung diesen Betrag die Leistung verweigern.
Versicherung zahlt nicht – was tun?
Neben den Gründen, weshalb eine Versicherung nicht bezahlt, ist es interessant zu wissen, was ein Versicherungsnehmer in diesem Fall tun kann. Zunächst einmal lohnt sich der Blick in den Versicherungsschein. Fiel der Schaden unter die versicherten Risiken, oder bestand in diesem Fall gar kein Versicherungsschutz? Ist der Versicherungsnehmer der Ansicht, dass der Schaden sehr wohl versichert war, sollte er dies dem Versicherer mitteilen und ausführlich begründen. Bleibt dieses Unterfangen erfolglos, kann die Einschaltung des Versicherungsombudsmannes möglicherweise eine Lösung bringen. Stehen die Chancen dafür allerdings eher schlecht, bleibt nur der Weg zu einem auf Versicherungsvertragsrecht spezialisierten Fachanwalt.
Versicherungen genießen oft nicht den besten Ruf, aber es muss auch gesagt werden, dass willkürliche Leistungsverweigerungen nicht an der Tagesordnung sind. Vor Vertragsabschluss sollten sich die Versicherungsnehmer immer im Rahmen eines Versicherungsvergleichs ein genaues Bild davon machen, welche Sachverhalte in welchem Umfang versichert sind. Nur so lässt sich ein böses Erwachen vermeiden.