Betriebsschließung wegen Corona: Zahlt eine Versicherung?
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Viele Unternehmer erhoffen sich nach Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie Entschädigungszahlungen von ihrer Versicherung. Doch die Rechtslage ist nicht eindeutig.
Das Wichtigste in Kürze
- Während einer Betriebsschließung laufen viele Kosten weiter – so etwa Miete, ein Teil der Personalkosten, Finanzierungskosten und weitere Aufwendungen.
- Ob die betriebliche Versicherung bei einer Betriebsschließung wegen Corona zahlt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Gerichte haben hierzu unterschiedliche Urteile gefällt.
Betriebsschließung wegen Corona: Wann kann das passieren?
Im Verlauf der Corona-Pandemie hatten viele Unternehmerinnen und Unternehmer damit zu kämpfen, dass sie ihren Betrieb nicht wie gewohnt aufrechterhalten konnten. Die Betriebsschließung wegen Corona kann unterschiedliche Ursachen haben:
- Lockdown. Wenn wegen behördlicher Verfügung die Ausübung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten untersagt ist, müssen die Inhaber betroffener Unternehmen ihren Betrieb vorübergehend schließen. Während der Lockdown-Phase zählten dazu unter anderem Restaurants und Cafés, Friseure, Kinos und Einzelhändler mit Ladengeschäft.
- Quarantäne. Wer sich mit Corona infiziert oder engen Kontakt mit Infizierten hatte, muss sich in Quarantäne begeben. Bei Corona-Fällen in Betrieben kann dies unter Umständen dazu führen, dass der Inhaber seinen Betrieb während der Quarantäne schließen muss.
- Wirtschaftliche Gründe. Auch wenn die Behörden keine Betriebsschließung angeordnet haben, kann es dennoch vorkommen, dass der Inhaber sein Geschäft in der Pandemie zumachen muss. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn Kunden aufgrund der Pandemie schließen mussten und somit ein Großteil des Umsatzes wegbricht. Ein Beispiel für diese Konstellation waren Catering-Unternehmen, die für ihre Mahlzeiten und Dienstleistungen keine Abnehmer mehr hatten, weil Kantinen und Messen ihren Betrieb eingestellt und damit auch keine Bestellungen mehr aufgegeben hatten.
Welche Kosten verursacht eine Betriebsschließung wegen Corona?
Ein Unternehmen muss langfristig Gewinn erzielen, um zu überlegen – und dieser errechnet sich aus den Umsätzen abzüglich der Betriebskosten. Wer seinen Betrieb praktisch von heute auf morgen schließen muss, kann meist die Kosten nicht so schnell senken, wie ihm der Umsatz wegbricht. In der Folge laufen dann hohe Verluste auf, die bei längerer Schließung sogar die Existenz des Betriebs gefährden können.
Personalkosten
Wenn der Unternehmer eine Betriebsstätte – beispielsweise ein Ladengeschäft – vorübergehend schließen muss, müssen meist die dort beschäftigten Arbeitnehmer zu Hause bleiben. In diesem Fall übernimmt der Staat in Form des Kurzarbeitergeldes die Lohnkosten. Allerdings funktioniert das nicht bei allen Beschäftigten, weil bestimmte Arbeiten wie etwa die Buchhaltung weiterlaufen müssen. Somit müssen Unternehmer bei einer Schließung zumindest einen Teil ihrer Personalkosten weiter finanzieren.
Mietkosten
Vor allem für Ladengeschäfte und Gastronomiebetriebe in guten Lagen machen die hohen Mietzahlungen einen großen Teil der gesamten Betriebskosten aus. Zwar erklärten sich in der Corona-Krise viele Vermieter zu vorübergehenden Mietreduzierungen bereit, doch ein großer Teil der Zahlungen war für die Betroffenen auch in Zeiten der Schließung fällig.
Kreditzinsen und weitere Kosten
Auch Finanzierungskosten wie Kreditzinsen oder Leasingraten laufen während einer Stilllegung des Betriebs weiter. Auch weitere laufende Aufwendungen etwa für Heizung, Strom oder Wartung von technischen Anlagen fallen weitgehend unabhängig von einer Betriebsschließung wegen Corona an.
Zahlt eine Versicherung für die Ausfälle?
Angesichts der hohen Verluste, die eine Betriebsschließung wegen Corona mit sich bringt, erhoffen sich viele betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer eine Ausgleichszahlung durch ihre Versicherung. Grundsätzlich zuständig ist in solchen Fällen die Betriebsschließungs- oder Betriebsausfallversicherung, die Versicherer häufig im Rahmen von Gewerbeversicherungspaketen anbieten.
Problematisch ist hierbei jedoch, dass viele Versicherer in konkreten Fällen die Leistung verweigert haben. Die Versicherungen berufen sich hierbei auf unterschiedliche Gründe – so etwa die Tatsache, dass das Coronavirus bis Anfang 2020 nicht bekannt gewesen sei oder dass kein Versicherungsfall vorliege, wenn eine Betriebsschließung aus allgemeinen und nicht auf das einzelne Unternehmen bezogener behördlichen Anordnungen erfolgt.
Unterschiedliche Gerichtsurteile
In einigen Fällen sind Unternehmer nach Betriebsschließungen wegen Corona vor Gericht gezogen, weil die Versicherung nicht gezahlt hat. Die Urteile auf Ebene der Land- und Oberlandesgerichte fielen bislang unterschiedlich aus:
- Das OLG Karlsruhe sprach einem Gastronomie-Unternehmer eine Entschädigung seiner Versicherung zu, weil der Versicherungsnehmer aus den AGB nicht schließen konnte, dass bei einer neuartigen Pandemie keine Zahlung zu erwarten sei.
- Vor dem OLG Hamm verlor eine Barbetreiberin ihren Prozess, weil die Versicherung eine Entschädigung wegen behördlich angeordneter Schließung nur bei konkret aufgeführten Krankheitsausbrüchen zusprach und das Coronavirus in der Liste nicht enthalten war.
Gibt es noch andere finanzielle Hilfen bei Betriebsschließung?
Als Ausgleich für entgangene Umsätze und Gewinne stellen Bund und Länder finanzielle Corona-Hilfen für Unternehmen bereit, die in den Lockdown-Phasen ihre Betriebe schließen mussten. Diese Angebote können auch Unternehmer nutzen, die aus wirtschaftlichen Gründen schließen mussten, weil ihre Kunden vom Lockdown betroffen waren und somit die Bestellungen und Aufträge ausgefallen sind.
Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen gibt es auf den Internetseiten der Landesregierung sowie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter dem Suchbegriff „Corona-Hilfen“.