Auf Reisen gut versichert – so schützen Sie sich richtig
Stand: 17.07.2024
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Der Laptop oder die Kamera aus dem Hotelzimmer geklaut? Am Pool ausgerutscht und den Fuß gebrochen? Wer auf Reisen nicht ausreichend versichert ist, bleibt in solchen Fällen auf den teils hohen Kosten sitzen. Für einen umfassenden Schutz auf Reisen sind die Hausratversicherung und eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Verivox zeigt, welche Versicherungen außerdem sinnvoll sind.
1. Hausratversicherung – Hab und Gut geschützt
Die Hausratversicherung schützt nicht nur das Eigentum in den eigenen vier Wänden, sondern beinhaltet auch eine sogenannte Außenversicherung. Wird das Notebook zum Beispiel aus dem verschlossenen Hotelzimmer geklaut, handelt es sich also um Einbruchdiebstahl, kommt die Versicherung für den Verlust auf. Eine Ausnahme ist der einfache Diebstahl: Klauen Langfinger das Smartphone aus der Jacke, die an der Garderobe im Restaurant hängt, trägt keine Versicherung die entstandenen Kosten. Außerdem ist die Höhe der Rückzahlung bei der Außenversicherung meist auf 10 bis 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Auch Bargeld wird nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze erstattet, die häufig bei 1000 bis 2500 Euro liegt.
Hausratversicherung vergleichen
Verzichten Sie lieber auf eine Gepäckversicherung. Sie hilft bei einfachen Diebstählen, aber die Hürden liegen teilweise recht hoch. Oft unterstellen die Versicherer grobe Fahrlässigkeit: Wird Ihr Gepäck geklaut, weil Sie nur einen kurzen Augenblick unaufmerksam waren, kann die Versicherung ihre Zahlung kürzen oder gar verweigern. Die Gepäckversicherung kommt auf, wenn der Koffer abhandenkommt oder beschädigt wird. Aber wenn Sie in den Urlaub fliegen, ist das Gepäck bereits über die Airline oder den Reiseveranstalter versichert.
2. Auslandskrankenversicherung – Rücktransport nicht selbst zahlen
Eine Auslandskrankenversicherung ist sowohl für Reisen innerhalb als auch außerhalb der EU ein Muss. Sie kostet für Einzelpersonen unter 10 Euro und Familien unter 20 Euro. Privat und gesetzlich Krankenversicherte decken dadurch nicht nur die hohen Kosten für einen Rücktransport ab – oft verlangen Ärzte im Urlaubsland mehr und bestehen auf Vorkasse. In solchen Fällen stockt die Auslandskrankenversicherung die Leistung der Krankenversicherung auf. Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie durch den Auslandskrankenschutz zum kleinen Preis Ihre Beitragsrückzahlung retten beziehungsweise die Selbstbeteiligung schonen, falls Sie doch auf Reisen einmal krank werden.
Bedingungen für den Rücktransport prüfen
Eine Auslandskrankenversicherung sollte in jedem Fall die Kosten für einen "medizinisch sinnvollen Rücktransport" übernehmen und nicht nur die für einen "medizinisch notwendigen".
3. Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch wählen
Für Frühbucher und für besonders teure Reisen empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung inklusive einer Reiseabbruchversicherung. Gibt es vor dem Urlaub zum Beispiel Komplikationen bei einer Schwangerschaft oder erkrankt das Kind an einer Grippe, übernimmt die Versicherung wegen des Rücktritts von der Reise die Stornokosten. Kommt es während des Urlaubs zu den genannten Problemen, zählt ein vorzeitiger Rückflug als Reiseabbruch und die Kosten trägt die Versicherung. Der Preis der Versicherung variiert je nach Wert der Reise und der Laufzeit. Sie können den Versicherungsschutz als Jahresvertrag oder für jede Reise einzeln abschließen.
Lesen Sie das Kleingedruckte und prüfen Sie, was der Versicherer als "reiseunfähig" definiert und was nicht. In der Regel sind psychische Leiden wie Flugangst oder Angst vor Terroranschlägen ausgeschlossen. Auch Scheidungen und Streiks sind ausgeklammert.
4. Für Mietwagenfahrer – Die Mallorca-Police
Die Mallorca-Police ist oftmals in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr heimisches Auto inbegriffen. Sie stockt die Versicherungssumme der Haftpflicht für den Mietwagen auf und sorgt innerhalb der EU für eine ausreichende Abdeckung – vor allem bei teuren Personenschäden. Ohne die Mallorca-Police hapert es hingegen teilweise, denn die Mindestversicherungssummen liegen in vielen Ländern deutlich niedriger als die üblichen Summen in Deutschland.
Mieten Sie sich dagegen ein Auto für die USA, greift die Mallorca-Police nicht mehr. Achten Sie deshalb auf eine ausreichend hohe Deckungssumme (idealerweise 10.000.000 Euro) im Vertrag mit der Mietwagenfirma. Andernfalls können Sie die Summe immerhin mit der Traveller-Police (500.000 Euro für Personen- und Sachschäden) des ADACs etwas aufstocken.
Mietwagen vor der Reise buchen
Mieten Sie sich ein Fahrzeug fürs Ausland nicht erst vor Ort, sondern buchen Sie dieses bereits im Vorfeld von Zuhause aus. Tarifbausteine wie ein Extraschutz für Reifen, die am Schalter im Urlaubsort angeboten werden, sind meist unnötig und nur mit höheren Kosten verbunden, von denen die örtliche Autovermietung profitiert.
5. Auslandsschadenschutz – Absicherung fürs eigene Auto
Wer mit dem eigenen Auto ins europäische Ausland fährt, sollte über den Auslandsschadenschutz nachdenken. Dieser stockt die Deckungssumme des Unfallgegners auf, wenn dessen Haftpflicht nicht für alle Schäden am eigenen Auto aufkommen kann. In leistungsstarken Haftpflichttarifen ist dieser Schutz bereits inbegriffen. Ist kein Auslandsschadenschutz in Ihrem Vertrag vereinbart, können Sie diesen nachträglich gegen einen geringen Aufpreis abschließen.
Neben dem Auslandsschadenschutz ist noch das "Carnet de Passages" wichtig. Das ist der Reisepass für Ihren Wagen, der die zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs ins Urlaubland regelt. Automobilclubs wie der ADAC stellen ihn vor der Reise aus.
Nachrichten zum Thema
- Reiseversicherung für Senioren: Darauf sollten ältere Urlauber achten
- Wintersport im Ausland: Auslandsreisekrankenversicherung wichtig
- Nicht jede Erkrankung rechtfertigt Reiserücktritt
- Krankenversicherung fürs Ausland: Das sollten Urlauber beachten
- Greift die Hausratversicherung auch beim Campingurlaub?
- Flugverspätung und Flugausfall: Ihre Rechte als Passagier
- Ist Reisegepäck in der Hausratversicherung mitversichert?