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Zum Arbeiten ins Ausland - Auswandertipps für Beschäftigte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bonn - Firmenwagen, super Gehalt, und die Jobbeschreibung klingt eher nach Wunschliste als nach Arbeit. Nur ist das Büro nicht in München, sondern in Miami. Das würde viele nicht abhalten: Für die perfekte Stelle ins Ausland zu gehen, kommt einer repräsentativen YouGov-Umfrage zufolge für zahlreiche Menschen infrage. Vier von zehn (38 Prozent) würden Deutschland für den Traumjob verlassen. Einige der wichtigsten Fragen:

Wie kann ich mich im Ausland krankenversichern?

Wer dauerhaft ins Ausland umzieht, sei in Deutschland nicht mehr gesetzlich krankenversichert, erklärt Dominic Erfkamp von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn. Er müsse sich bei einer Krankenversicherung in seinem neuen Heimatland anmelden, sagt Erfkamp. "In der Regel läuft das über den Arbeitgeber." Eine Ausnahme sei eine sogenannte Entsendung. Die liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum, etwa für ein einjähriges Projekt, ins Ausland schickt. "In diesem Fall bleibt er im deutschen Versicherungssystem", sagt Erfkamp.

Einige Länder außerhalb der EU haben keine gesetzliche Krankenversicherung. Auswanderer haben die Möglichkeit, bei einer deutschen Versicherung eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen - egal, in welchem Land sie leben. Wer zu einer Krankenversicherung im Ausland wechselt, sollte wissen, dass die Leistungen und Systeme von Land zu Land mitunter sehr verschieden sind. In der Schweiz gibt es etwa keine Familienversicherung, Eltern müssten jedes Kind einzeln versichern.

Was passiert mit meinen deutschen Rentenansprüchen?

Die bleiben bestehen. Im EU-Ausland zahlt der Auswanderer einfach in das nationale Rentenversicherungssystem ein, wenn er dort länger als ein Jahr gearbeitet hat. "Im Rentenalter bekommt er dann sein Geld aus zwei Töpfen", sagt Erfkamp. Einige Länder außerhalb der EU haben kein Rentenversicherungssystem. Dann können Auswanderer auch freiwillig weiter in Deutschland einzahlen.

Kann ich weiterhin an Bundestagswahlen teilnehmen?

Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit dürfen an der Wahl teilnehmen, egal, wo sie wohnen. Allerdings müssen sie sich rechtzeitig bei der deutschen Kommune melden, in der sie zuletzt gemeldet waren. Laut dem Bundeswahlleiter muss der Antrag bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde eingehen. In dieser Wahlperiode ist das der 1. September 2013. Allerdings darf es nicht länger als 25 Jahre her sein, dass sie zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben. Um an der Briefwahl teilzunehmen, müssen sie ein Formular ausfüllen und an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.

Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind?

Das Bundesverwaltungsamt in Köln organisiert deutsche Schulen im Ausland. Dort wird - unabhängig vom Land - nach dem deutschen Schulsystem unterrichtet, meist gibt es dort auch deutschsprachige Angebote. Jede Schule hat sich ein deutsches Bundesland ausgesucht, an dessen System es sich orientiert. Eine deutsche Schule biete sich für Kinder an, die sicher später wieder zurück nach Deutschland gehen, sagt Erfkamp. "Mit den Abschlüssen kommen zum Beispiel deutsche Arbeitgeber möglicherweise besser zurecht."

Vorteile einer nationalen Schule seien etwa, dass die Kinder dort eventuell schneller die andere Sprache lernen und mehr Kontakte zu Kindern der anderen Nationalität schließen. Denn an deutschen Schulen seien zwar nicht ausschließlich, aber hauptsächlich deutsche Kinder. Welche Variante besser ist, lasse sich aber nicht pauschal beantworten, sagt Erfkamp.