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Zahnzusatzversicherung: worauf Patienten achten sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Elmshorn - Zahnzusatzversicherungen gelten heute fast als ein Must Have, wenn gesetzlich Versicherte nicht auf einem immens hohen Eigenanteil an der Zahnarztrechnung sitzenbleiben wollen. Aber nicht jede Versicherung ist gleich gut. Interessenten sollten insbesondere darauf achten, was eigentlich in welcher Höhe bezuschusst wird.

Manche Versicherer ergänzen den Kassenanteil um einen Betrag X, andere übernehmen einen festgelegten Prozentsatz der Gesamtrechnung und ziehen davon den Kassenanteil ab. Die zweite Variante ist dabei empfehlenswert. Denn jeder Versicherte weiß dann, dass er zum Beispiel 70 oder 80 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet bekommt. Dagegen ist ein Zuschuss zur Kassenleistung eben immer abhängig von der Kassenleistung. Ist die bei einer teuren Leistung gering, nützt die Zusatzversicherung wenig, weil dann auch der Zuschuss gering ausfällt.

Interessant ist bei der Wahl der richtigen Zusatzversicherung für Zahnersatz auch, was genau als Zahnersatz gilt. Brücken und Kronen werden in aller Regel bezahlt, bei Inlays, Zahnimplantaten und sogenannten Suprakonstruktionen sieht es schon anders aus. Hierbei gilt: Je mehr Leistungen erstattungsfähig sind, desto besser.

Manche Versicherungen ersetzen auch Zusatzleistungen

Leistungseinschränkungen sollten nicht hingenommen werden. So werden bei den Zusatzversicherungen oft Verblendungen an den hinteren Zähnen nicht oder nur zum Teil erstattet, und auch die Zahnarzthonorare sind auf den 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschränkt. Solche Leistungseinschränkungen schmälern den Schutz erheblich.

Besser sind Tarife mit möglichst uneingeschränkten Leistungen. Ein besonderes Bonbon kann eine Zahnzusatzversicherung sein, die neben dem Zahnersatz noch weitere Leistungen erstattet. Infrage kommen Prophylaxeleistungen, die Kostenerstattung für Aufbissschienen oder kieferorthopädische Behandlungen - immer unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Kasse die Kosten nicht erstatten muss.

Gesetzlich Versicherte bekommen übrigens oft über ihre gesetzliche Krankenkasse Zusatzversicherungen angeboten - und zwar mit einem Nachlass. Aber Vorsicht: Eine durchschnittliche und teure Police wird mit Kassen-Rabatt nicht zu einer empfehlenswerten Versicherung. Besser sollten Versicherte eine Gesellschaft aussuchen, die ohnehin gute Leistungen zum fairen Preis anbietet.

Laut der jüngsten Untersuchung der Stiftung Warentest im Jahr 2010 ist vor allem das günstigste "sehr gute" Angebot von HanseMerkur (Tarif: EZ+EZT) zu empfehlen. Bei sehr guten Leistungen besonders günstig ist auch der Tarif central.prodent der Central Krankenversicherung. Die umfangreichsten Zahnersatzleistungen bieten die Tarife ZAB+ZAE+ZBB der Direktversicherer Ergo Direkt und Neckermann.

Wartezeit beachten

Ganz wichtig bei Vertragsabschluss: Die Leistungspflicht wird in den Verträgen oft beschränkt. Im Idealfall übernimmt der Versicherer nach einer Wartezeit von acht Monaten alle anfallenden Kosten. Andere Verträge sehen vor, dass erst nach einigen Jahren alle Rechnungen erstattet werden. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, die pro Jahr eine Obergrenze festlegen, bis zu der Zahnersatz erstattet wird.

Abhilfe versprechen neue Tarife, die Zahnersatz auch ohne Wartezeit erstatten wollen. Das Grundprinzip dabei: Der Kassenzuschuss wird einfach verdoppelt. Der Schutz kommt dann schnell an seine Grenzen, wenn man aufwendigeren und teuren Zahnersatz wünscht. Bei einem Inlay mit Kosten von rund 500 Euro liegt der Kassenzuschuss bei 40 Euro - selbst bei einem doppelten Zuschuss bleiben Versicherte auf 420 Euro Eigenanteil sitzen. Vorsicht deshalb bei solchen Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, die sich zunächst attraktiv anhören, aber diesen Vorteil mit geringeren Leistungen ermöglichen.