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Zahnzusatzversicherung muss nicht für bekannte Altlasten zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte vorher seinen Zahnarzt aufsuchen und eventuell noch offene Behandlungen erledigen lassen. Sonst kann die Versicherung später die Zahlung von Behandlungskosten verweigern, warnt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern in München.

Das könne bei Zahnproblemen passieren, wenn die Ursache schon früher erkennbar war, es damals aber noch zu geringfügig war und deshalb unbehandelt geblieben ist. Sobald auf dem Röntgenbild ein Zahnschaden sichtbar ist, habe die Heilbehandlung versicherungstechnisch schon begonnen. Eine später abgeschlossene Zahnzusatzversicherung könne die Zahlung daher ablehnen, erklärt Straub.