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Wohnungsbrand zur Weihnachtszeit: Geschenke sind versichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin / Hamburg - Brände in der Adventszeit sind keine Seltenheit: Mit einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind Schäden finanziell abgesichert - auch wenn die Geschenke betroffen sind.

Das erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an allen beweglichen Sachen wie zum Beispiel Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen. Auch die Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind versichert. Schäden am Haus werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Im Vertrag auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten

Damit die Versicherung den Schaden ohne Abzüge erstattet, sollten Kunden bei Vertragsschluss darauf achten, dass das Unternehmen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Der Grund: Lässt man Kerzen unbeaufsichtigt brennen, darf der Versicherer sonst seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen. Verzichtet die Gesellschaft auf diesen Einwand, ist das für den Kunden also von Vorteil.

Im Dezember kommt es verstärkt zu Bränden

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brennt es im Dezember häufiger als in den anderen Monaten des Jahres. Die Versicherer verzeichnen rund 40 Prozent mehr Feuerschäden als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Ende 2013 registrierten die Versicherer rund 11 000 Brände, für die sie insgesamt 29 Millionen Euro an ihre Kunden zahlten.