Wohngebäudeversicherung deckt Sturm- und Hagelschäden
Stand: 02.11.2012
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Leipzig - Der Schutz vor Feuerschäden ist unerlässlich. Darüber hinaus sollten sich Hausbesitzer aber auch gegen die Risiken durch Sturm und Hagel absichern. Dabei entscheidend: eine ausreichend hohe Versicherungssumme.
Jeder Hauseigentümer sollte eine Wohngebäudeversicherung haben, die neben Feuer- auch Sturm- und Hagelschäden abdeckt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Grundsätzlich komme diese Versicherung für Schäden auf, die durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 entstanden sind. Wichtig sei, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entspricht.
Daher sollten Hausbesitzer den Betrag nicht nur einmal bei Vertragsabschluss ermitteln, sondern immer wieder anpassen, wenn der Wert des Gebäudes steigt. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn das Haus um einen Wintergarten erweitert oder hochwertiger Fußbodenbelag wie Parkett neu verlegt wird, erläutert Verbraucherschützerin Andrea Heyer. Sonst kürze der Versicherer seine Entschädigungszahlung sowohl bei einem Teil- wie auch bei einem Totalschaden.
Vor dramatischen Folgen von Starkregen schützt die Gebäudeversicherung allerdings nicht - sie kommt nur für Schäden durch Wasser aus den Rohrleitungen auf. Hausbesitzer schließen daher am besten eine zusätzliche Elementarschadenversicherung ab, auch wenn sie nicht in Bach- oder Flussnähe wohnen, rät Heyer. Denn Starkregen kann auch in anderen Regionen Keller meterhoch fluten. Die Reparaturkosten liegen schnell im fünfstelligen Bereich.