Winterreifen im Sommer: Einschränkungen beim Kaskoschutz möglich
Stand: 08.04.2014
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Henstedt-Ulzburg - Es gibt keine Sommerreifen-Pflicht: Wer in der warmen Jahreszeit mit Winterreifen aber einen Unfall baut, dem droht unter Umständen eine Leistungskürzung bei der Kaskoversicherung.
"Dies ist dann der Fall, wenn dem Unfallverursacher grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird", sagte Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Es könne passieren, dass die Versicherung sagt "Wir zahlen nicht, weil der Bremsweg aufgrund unangemessener Bereifung sehr lang war", ergänzte Daniela Mielchen vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. "Einen solchen Fall hat es schon gegeben."
"Man muss seine Fahrweise immer den Gegebenheiten anpassen", rät Bianca Boss. Gegen diesen Grundsatz verstoßen Autofahrer, wenn sie mit Winterreifen nicht die Geschwindigkeit drosseln, denn bei höheren Temperaturen haben die Pneus für die kalte Jahreszeit einen deutlich längeren Bremsweg als Sommerreifen. "Ein Winterreifenverbot für den Sommer gibt es aber nicht", betonte Boss. Per Gesetz müssen Autofahrer lediglich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern gewährleisten. Um sich abzusichern, empfiehlt Bianco Boss Autofahrern nur solche Kaskoverträge abzuschließen, in denen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.