Wie genau Kfz-Versicherer Betrug nachweisen müssen
Stand: 18.10.2011
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Köln - Immer öfter landen Kfz-Schäden vor Gericht, in denen unklar ist, ob ein Versicherungsbetrug vorliegt. Das Oberlandesgericht Köln musste sich jetzt damit befassen, wie nachweisbar ein Betrug sein muss. Demnach bedarf es keiner lückenlosen Gewissheit im Sinne einer mathematischen Beweisführung. Indizien reichen nach Meinung des Gerichts schon aus, wenn es lebensnah scheint, dass ein Betrug vorliegt.
In dem Fall sprach unter anderem eine enge Bekanntschaft zwischen den beteiligten Fahrern, die zunächst verschwiegen und sodann als flüchtig beschrieben wurde, für eine Manipulation. Gegen den Versicherten sprach zudem, dass trotz durchgeführter Reparatur eine fiktive Abrechnung gewünscht wurde und der Versicherer keine Möglichkeit hatte, das Reparaturergebnis in Augenschein zu nehmen. Außerdem machten die beteiligten Fahrer ganz unterschiedliche Angaben zu einigen Punkten des Tatgeschehens, was die Richter zusätzlich stutzig werden ließ.
(Aktenzeichen: OLG Köln I-4 U 25/10)